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7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine auf W

Verfasst: 2014-12-05 18:10:40
von WomoJunkie
Hallo

ist das ein Problem beim umschüsseln das Fahrzeug ist jetzt als
Selbstfahrende Arbeitsmaschine Übertragungswagen mit grüner Nummer Zugelassen gewesen.
Das Fahrzeug wird nun zum Womo Umgebaut da werde ich wohl nicht die grüner Nummer behalten dürfen.

Gibt es da Problem das Fahrzeug dann einfach auf Womo umzuschlüsseln ?

Danke

Max

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-05 19:02:28
von Ulf H
... deutlich weinger als andersrum ... Du musst halt die Voraussetzungen für ein Womo erfüllen, dann kann der Karren auch problemlos als solches zugelassen werden ... vom TUeV-Sued-West gibts da ne gute Broschüre dazu ...

Gruss Ulf

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-05 19:36:36
von tauchteddy
Ulf H hat geschrieben:... deutlich weinger als andersrum ...
Ist möglicherweise berufsgruppenabhängig :angel:

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-05 23:47:40
von WomoJunkie
aber Steuerbefreiung wäre ja ne tolle sachen 750,- im jahr gespart
Das mit dem Womo kram ist wohl machbar, da wir kein Gas einbauen werden.

Grüße

Max

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 9:52:24
von Flammkuchenklaus
Das mit dem Womo kram ist wohl machbar, da wir kein Gas einbauen werden.

Wer sagt denn dass ein Womo Gas haben muss? Es geht auch ohne.
Klaus

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 9:58:34
von sharkrider
Wenn die Wohnkabine keinen direkten Zugang zum Fahrerhaus hat, ist die Gasanlage kein Problem, da sie dann keinen TÜV braucht.

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 10:23:52
von frizzz
Er gibt ned auf...Steuerbefreiung beim Womo...von was träumst DU nachts??? :eek:
Man kann auch einfach eine E- Platte reinkleben für die Umschlüsselung.
Ich hab noch heute nur eine rausnehmbare Gasflasche drin....

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 10:26:44
von tauchteddy
Lest ihr eigenlich, was der TE schreibt?

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 11:21:59
von frizzz
Ja:
Zitate
"Das Fahrzeug wird nun zum Womo Umgebaut da werde ich wohl nicht die grüner Nummer behalten dürfen."
"da werde ich wohl nicht die grüner Nummer behalten dürfen."

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 11:30:25
von Bahnhofs-Emma
Hallo,

das klingt für mich nach einer sehr realistischen Einschätzung, WoMos sind halt nicht steuerbefreit.

Irgendwie habe ich das Problem nicht verstanden...

Grüße

Marcus

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 11:40:18
von frizzz
erkennst Du nicht die indirekte Frage in "da werde ich wohl"???
ist das bei jüngeren Leuten unbekannt, diese grammatikalische Form?

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 14:06:31
von sharkrider
Jedenfalls haben einige "jüngere" Leute deutlich bessere Umgangsformen als einige (augenscheinlich) "ältere" Herrschaften.

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 16:00:34
von Ulf H
sharkrider hat geschrieben:Wenn die Wohnkabine keinen direkten Zugang zum Fahrerhaus hat, ist die Gasanlage kein Problem, da sie dann keinen TÜV braucht.
... das wird bei TUeV-SüdWest seit spätestens diesem Jahr anders gehandhabt ... mir wurde die HU verweigert, weil keine Gasprüfung vorlag, es wurde nicht mal mit der HU begonnen, sondern das Geld wieder zurückgezahlt ... mit Umbau auf angeschräubselten Gaskartuschenkocher (GAZ Bistro) wars dann o.k. ...

... Steuerbefreiung gibts Fahrzeugspezifisch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder personenbezogen z.B. für Schausteller ... von daher gibt es durchaus steuerbefreite Womos, nur als Stino bekommste dieses Priliveg natürlich nicht ...

Gruss Ulf

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 17:00:08
von tauchteddy
Mein Bus hatte kein Gas, E-Kochplatte und Mikrowelle wurden als Kocher akzeptiert. Musst ich auch nicht vorzeigen, nur ansagen.

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-06 22:04:14
von sharkrider
... das wird bei TUeV-SüdWest seit spätestens diesem Jahr anders gehandhabt
Ja ich hab das schon gehört, dass das wohl - mal wieder - auf Prüfer und/oder Region ankommt. Hatte Dir ja schon geschrieben - bei uns war es kein Problem, da eben kein Zugang zum Fahrerhaus. Das war aber TÜV RP - ob es in Hessen so geklappt hätte ??? Keine Ahnung.

Nur - der Prüfer hat sich bei der Prüfung ja auf irgendwas berufen, was irgendwo geschrieben steht. Warum das in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich sein soll verschließt sich mir.

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-07 10:52:16
von MichaelW
Hallo,
... Steuerbefreiung gibts Fahrzeugspezifisch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder personenbezogen z.B. für Schausteller ... von daher gibt es durchaus steuerbefreite Womos, nur als Stino bekommste dieses Priliveg natürlich nicht ...
Schausteller bekommen Steuerbefreiung für Zugmaschinen und Anhänger bzw. auch zulassungsfreie Anhänger bis 25km/h. Steuerfreie WoMos wären mir auch in der Berufsgruppe neu.
Ebenso sind bei denen wie auch in der Landwirtschaft auch LKW nicht steuerbefreit. Auch die üblichen steuer- und/oder zulassungsfreien Anhänger dieser beiden Berufsgruppen dürfen, damit sie für diese Zwecke befreit sind, nur hinter Zugmaschinen, nicht aber z.B. hinter LKW mitgeführt werden.

Gruß,
Michael

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-07 11:13:56
von frizzz
sharkrider hat geschrieben:Jedenfalls haben einige "jüngere" Leute deutlich bessere Umgangsformen als einige (augenscheinlich) "ältere" Herrschaften.
Sobald ein Beispiel vorliegt, könnte ich mir überlegen d´accord zu gehen....

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-07 11:16:12
von frizzz
Ulf H hat geschrieben: ... Steuerbefreiung gibts Fahrzeugspezifisch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder personenbezogen z.B. für Schausteller ... von daher gibt es durchaus steuerbefreite Womos, nur als Stino bekommste dieses Priliveg natürlich nicht ...

Gruss Ulf
Wenn das in Einzelfällen möglich sein sollte, dann nur wenn das WOMO NUR von Ausstellung zu Ausstellung gefahren wird. Ist ja beim Traktor genauso-darfst nicht ins Kino fahren damit, sondern nur landwirtschaftlich einsetzen.

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-07 11:18:17
von frizzz
frizzz hat geschrieben:
sharkrider hat geschrieben:Jedenfalls haben einige "jüngere" Leute deutlich bessere Umgangsformen als einige (augenscheinlich) "ältere" Herrschaften.
Auch das kann stimmen, wenn es Beispiele gibt. Hier gings aber um eine Abnahme der Sprach- und schreibkapazität und das Verständnis derselben.

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-07 12:34:48
von Kami
frizzz hat geschrieben:
Ulf H hat geschrieben: ... Steuerbefreiung gibts Fahrzeugspezifisch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder personenbezogen z.B. für Schausteller ... von daher gibt es durchaus steuerbefreite Womos, nur als Stino bekommste dieses Priliveg natürlich nicht ...

Gruss Ulf
Wenn das in Einzelfällen möglich sein sollte, dann nur wenn das WOMO NUR von Ausstellung zu Ausstellung gefahren wird. ....
Aha...gibt aber §3KraftStG nicht her...Womo geht auch für Schausteller nicht Steuerfrei - nur Wohnwagen. Was anderes wäre es wenn das Womo die Anforderungen an eine Zugmaschine erfüllen und als Zugi geschlüsselt wäre - dann wäre sie für Schausteller Steuerfrei...
Gruss
Kami

Re: 7,5 to Umschlüsseln von Selbstfahrende Arbeitsmaschine a

Verfasst: 2014-12-07 22:08:35
von unimogthorsten
schau doch vor dem umschlüsseln mal bei der Versicherung wie er billiger versicherbar ist. Und die Kfz-Steuer kannst ja im Netz raussuchen für beide Varianten