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7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 13:21:52
von pharaoleo
Hallo Leute,

Ich habe jetzt meinen CE Führerschein und möchte meinen MAN 11.192 (H-Kennzeichen) wieder auflasten.
Er war ursprünglich ein 12tonner. Ich hatte vor Ihn wieder auf 11.990kg aufzulasten. Oder gibt es beachtenswerte Gewichtsgrenzen dazwischen?
Die SP- Prüfung ist zwar bei Anhängern erst ab 10,0to Pflicht, bei LKW aber ab 7,5to. Also habe ich die dann ja eh.
Die Versicherung sagt LKW > 3,5to - da ändert sich nichts dran. Die Steuer ist Pauschal für Oldtimer.

Habe kurzfristig zu morgen einen Termin bei dem Tüver gekriegt, der auch die Oldtimerabnahme gemacht hat.
Daher wäre ich für eine kurzfristige Antwort dankbar.

Gruß aus dem Münsterland

Leo

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 13:26:26
von Wilmaaa
Ich kenne keine relevante Grenze zwischen 7,5 und 12 Tonnen.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 13:31:40
von pharaoleo
Super, Danke Wilmaa

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 15:43:53
von Joachim
7,5 oder 7,49 ? Sonntagsfahrverbot?

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 15:52:16
von wayko
Joachim hat geschrieben:7,5 oder 7,49 ? Sonntagsfahrverbot?
Hat nichts mit dem Gewicht zu tun.

Viele Grüße
Clemens

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 16:10:51
von Wilmaaa
wayko hat geschrieben:
Joachim hat geschrieben:7,5 oder 7,49 ? Sonntagsfahrverbot?
Hat nichts mit dem Gewicht zu tun.
Und ist m.E. für die Frage nach einer Auflastung nicht so relevant ;) 7.49to wird er vermutlich aktuell in den Papieren stehen haben.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 16:14:04
von Ulf H
... 11,99 t ist doch gut ... Beschränkungen wie Durchfahrtsverbote sind meist nach 3,5 / 7,5 und 12 t gestaffelt ...

Gruss Ulf

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 16:45:50
von pharaoleo
Danke für die Antworten

Dann nehme ich knapp 12to. :spiel:

Gruß Leo

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 17:46:09
von möp
Gibt's eigentlich noch Unterschiede zwischen 7,5t und 7,49?

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 18:16:22
von Nimrod
Über 9t brauchst du eine Motorbremse oder ähnliches. Wenn dein Fahrzeug ein 12t war, dann wird das wohl eh verbaut sein. Manche "intelligente" Zeitgenossen haben die Motorbremse nach der Ablastung aber auch schon stillgelegt. Das müsste dann rückgängig gemacht werden.

AW: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 20:06:36
von Wilmaaa
möp hat geschrieben:Gibt's eigentlich noch Unterschiede zwischen 7,5t und 7,49?
Ja, 7,49 keine SP, 7,5 SP.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 20:19:43
von Nimrod
Doppelpost

Re: AW: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 20:25:10
von möp
Wilmaaa hat geschrieben:
möp hat geschrieben:Gibt's eigentlich noch Unterschiede zwischen 7,5t und 7,49?
Ja, 7,49 keine SP, 7,5 SP.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php

hier steht sp nur bei > 7,5t

> 3,5t <= 7,5t braucht keine sp

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-02 20:41:39
von Lasterlos
Hallo,
SP über 7,5.
Die einzige Vorschrift die 7,5t einschließt ist die Fahrtenschreiberregelung (ab 7,5 t, nicht über 7,5t)

Markus

Verfasst: 2014-07-03 1:41:19
von Rastlos18280
Weniger als 7,5 t und Du kannst 80 auf der Land und Bundesstraße fahren.

Re:

Verfasst: 2014-07-03 8:50:03
von möp
Rastlos18280 hat geschrieben:Weniger als 7,5 t und Du kannst 80 auf der Land und Bundesstraße fahren.
Ist auch bis 7,5t erlaubt
https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 8:53:16
von möp
Lasterlos hat geschrieben:Hallo,
SP über 7,5.
Die einzige Vorschrift die 7,5t einschließt ist die Fahrtenschreiberregelung (ab 7,5 t, nicht über 7,5t)

Markus
Danke Markus, gut das ich bin ablasten auf 7,49 bestanden hab
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57a.php

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 13:00:41
von pharaoleo
So fertig, 11.990kg. Der Tüver sagte das wäre wegen gewerblicher Nutzung besser als 12to. Ich weiß aber grad den Grund dafür nicht.
SP fällt eh weg weil Oldtimer.

Gruß Leo

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 13:12:28
von Wilmaaa
Ab 12to Mautpflicht.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 13:13:26
von Wilmaaa
pharaoleo hat geschrieben:SP fällt eh weg weil Oldtimer.
Mit dem Oldtimerstatus hat das nichts zu tun.
Oder es wäre eine Neuerung, die noch nicht weiter bekannt ist.

Unser So.KfZ. Bautruppwagen geht mit seinen 9to zGG und H-Kennzeichen regelmäßig zur SP.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 13:33:50
von möp
Bei Wohnmobil Zulassung fällt die sp aber weg

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 14:01:17
von Ulf H
Wilmaaa hat geschrieben:Ab 12to Mautpflicht.
... und darauf aufbauend Durchfahrtsverbote für Mautflüchtlinge ... die 10 kg unter 12 t schaden Dir nicht, ersparen aber manches Argumentieren in einer Diskussion, da klar unterhalb des Grenzwertes ...

Gruss Ulf

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 14:50:29
von Wilmaaa
möp hat geschrieben:Bei Wohnmobil Zulassung fällt die sp aber weg
Ja, aber mit dem Oldtimer-Status hat die SP-Pflicht nichts zu tun.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-03 15:05:07
von Ulf H
... dem einen wird das Womo SP-verpflichtet, dem anderen wird die SP bei Oldie erlassen ... richtig ist beides nicht, kommt aber wohl gelegentlich vor ...

Gruss Ulf

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-15 8:28:47
von Team-Wildsau
Und bei der Versicherung noch mal nachfragen!
Meine wollte die 3,5t LKW Prozente nicht mit den 7,5t tauschen!
Somit behaupte ich jetzt mal, das dies auch bei einer Auflastung passieren könnte.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-15 8:38:07
von crutchy the clown
Ganz wichtig:
über 7,49 t darf ein Fahrzeug nicht in Wohngebieten abgestellt werden.

Ich habe schon häufiger Anzeigen bekommen und die Polizei mußte dann feststellen, daß das Fahrzeug unter 7,5 t liegt und somit in einem gemischten Wohn- u. Gewerbegebiet abgestellt werden darf. Die Polizei wußte das natürlich angeblich auch nicht und mußte erst von mir darauf hingewiesen werden.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-15 8:46:10
von crutchy the clown
auch wichtig:

viele Straßen sind über 7,49 t gesperrt.

Die Polizei hat mich schon häufiger an Badeseen, Waldparkplätzen usw. kontrolliert, um dann feststellen zu müssen, daß mein Fahrzeug unter 7,5 t liegt und die schöne Straße eben doch befahren durfte. Meist muste sie tätig werden, da Hinweise aus der Bevölkerung kamen.

LKWs sind in Deutschland unerwünscht! Nur Bahnfahren ist politisch korrekt.

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-15 9:50:12
von Wilmaaa
Ach Crutchy, die Welt ist außerhalb Deines persönlichen Universums nicht schwarz-weiß. :cold:

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-15 10:23:06
von Zentralgestirn
crutchy the clown hat geschrieben:Ganz wichtig:
über 7,49 t darf ein Fahrzeug nicht in Wohngebieten abgestellt werden.

Ich habe schon häufiger Anzeigen bekommen und die Polizei mußte dann feststellen, daß das Fahrzeug unter 7,5 t liegt und somit in einem gemischten Wohn- u. Gewerbegebiet abgestellt werden darf. Die Polizei wußte das natürlich angeblich auch nicht und mußte erst von mir darauf hingewiesen werden.
Das stimmt so nicht ganz.
§12 der StvO Abs 3a:

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

-in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
-in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
-in Kurgebieten und
-in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen
Bleibt die Frage was Regelmäßig ist.

Grüße Sebastian

Re: 7,5to - 12to

Verfasst: 2014-07-15 10:48:17
von Ulf H
... lt. Rechtsprechnung gilt alles als regelmässig, was sich in nachvollziehbaren Abständen wiederholt ... also auch einmal im Jahr ... mal für 2, mal für 3 Tage und dann wochenlang nimmer seie dagegen nicht regelmässig, da kein Muster erkennbar ... kurz: um jemanden zu besuchen voll o.k.; zum Abstellen der Karre nicht tauglich ...

... o.k. das ist die erste Regelung, die ich erfahre, die einem Laternenparker über 7,5 t gegenüber einem darunter echt wehtut ...

... hier sind Feldwege bzw. kleine Gemeindeverbindungsstrassen flächendeckend auf 6 t begrenzt ... land.- und forstwitsch. Verk. natürlich frei ...

Gruss Ulf