7,5to - 12to

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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pharaoleo
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7,5to - 12to

#1 Beitrag von pharaoleo » 2014-07-02 13:21:52

Hallo Leute,

Ich habe jetzt meinen CE Führerschein und möchte meinen MAN 11.192 (H-Kennzeichen) wieder auflasten.
Er war ursprünglich ein 12tonner. Ich hatte vor Ihn wieder auf 11.990kg aufzulasten. Oder gibt es beachtenswerte Gewichtsgrenzen dazwischen?
Die SP- Prüfung ist zwar bei Anhängern erst ab 10,0to Pflicht, bei LKW aber ab 7,5to. Also habe ich die dann ja eh.
Die Versicherung sagt LKW > 3,5to - da ändert sich nichts dran. Die Steuer ist Pauschal für Oldtimer.

Habe kurzfristig zu morgen einen Termin bei dem Tüver gekriegt, der auch die Oldtimerabnahme gemacht hat.
Daher wäre ich für eine kurzfristige Antwort dankbar.

Gruß aus dem Münsterland

Leo
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Re: 7,5to - 12to

#2 Beitrag von Wilmaaa » 2014-07-02 13:26:26

Ich kenne keine relevante Grenze zwischen 7,5 und 12 Tonnen.
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Re: 7,5to - 12to

#3 Beitrag von pharaoleo » 2014-07-02 13:31:40

Super, Danke Wilmaa
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Joachim
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Re: 7,5to - 12to

#4 Beitrag von Joachim » 2014-07-02 15:43:53

7,5 oder 7,49 ? Sonntagsfahrverbot?

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Re: 7,5to - 12to

#5 Beitrag von wayko » 2014-07-02 15:52:16

Joachim hat geschrieben:7,5 oder 7,49 ? Sonntagsfahrverbot?
Hat nichts mit dem Gewicht zu tun.

Viele Grüße
Clemens
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Re: 7,5to - 12to

#6 Beitrag von Wilmaaa » 2014-07-02 16:10:51

wayko hat geschrieben:
Joachim hat geschrieben:7,5 oder 7,49 ? Sonntagsfahrverbot?
Hat nichts mit dem Gewicht zu tun.
Und ist m.E. für die Frage nach einer Auflastung nicht so relevant ;) 7.49to wird er vermutlich aktuell in den Papieren stehen haben.
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Re: 7,5to - 12to

#7 Beitrag von Ulf H » 2014-07-02 16:14:04

... 11,99 t ist doch gut ... Beschränkungen wie Durchfahrtsverbote sind meist nach 3,5 / 7,5 und 12 t gestaffelt ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

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Re: 7,5to - 12to

#8 Beitrag von pharaoleo » 2014-07-02 16:45:50

Danke für die Antworten

Dann nehme ich knapp 12to. :spiel:

Gruß Leo
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Re: 7,5to - 12to

#9 Beitrag von möp » 2014-07-02 17:46:09

Gibt's eigentlich noch Unterschiede zwischen 7,5t und 7,49?

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Re: 7,5to - 12to

#10 Beitrag von Nimrod » 2014-07-02 18:16:22

Über 9t brauchst du eine Motorbremse oder ähnliches. Wenn dein Fahrzeug ein 12t war, dann wird das wohl eh verbaut sein. Manche "intelligente" Zeitgenossen haben die Motorbremse nach der Ablastung aber auch schon stillgelegt. Das müsste dann rückgängig gemacht werden.
LG
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AW: 7,5to - 12to

#11 Beitrag von Wilmaaa » 2014-07-02 20:06:36

möp hat geschrieben:Gibt's eigentlich noch Unterschiede zwischen 7,5t und 7,49?
Ja, 7,49 keine SP, 7,5 SP.
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Re: 7,5to - 12to

#12 Beitrag von Nimrod » 2014-07-02 20:19:43

Doppelpost
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Re: AW: 7,5to - 12to

#13 Beitrag von möp » 2014-07-02 20:25:10

Wilmaaa hat geschrieben:
möp hat geschrieben:Gibt's eigentlich noch Unterschiede zwischen 7,5t und 7,49?
Ja, 7,49 keine SP, 7,5 SP.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php

hier steht sp nur bei > 7,5t

> 3,5t <= 7,5t braucht keine sp

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Re: 7,5to - 12to

#14 Beitrag von Lasterlos » 2014-07-02 20:41:39

Hallo,
SP über 7,5.
Die einzige Vorschrift die 7,5t einschließt ist die Fahrtenschreiberregelung (ab 7,5 t, nicht über 7,5t)

Markus

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#15 Beitrag von Rastlos18280 » 2014-07-03 1:41:19

Weniger als 7,5 t und Du kannst 80 auf der Land und Bundesstraße fahren.

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Re:

#16 Beitrag von möp » 2014-07-03 8:50:03

Rastlos18280 hat geschrieben:Weniger als 7,5 t und Du kannst 80 auf der Land und Bundesstraße fahren.
Ist auch bis 7,5t erlaubt
https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

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Re: 7,5to - 12to

#17 Beitrag von möp » 2014-07-03 8:53:16

Lasterlos hat geschrieben:Hallo,
SP über 7,5.
Die einzige Vorschrift die 7,5t einschließt ist die Fahrtenschreiberregelung (ab 7,5 t, nicht über 7,5t)

Markus
Danke Markus, gut das ich bin ablasten auf 7,49 bestanden hab
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57a.php

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Re: 7,5to - 12to

#18 Beitrag von pharaoleo » 2014-07-03 13:00:41

So fertig, 11.990kg. Der Tüver sagte das wäre wegen gewerblicher Nutzung besser als 12to. Ich weiß aber grad den Grund dafür nicht.
SP fällt eh weg weil Oldtimer.

Gruß Leo
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Re: 7,5to - 12to

#19 Beitrag von Wilmaaa » 2014-07-03 13:12:28

Ab 12to Mautpflicht.
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Re: 7,5to - 12to

#20 Beitrag von Wilmaaa » 2014-07-03 13:13:26

pharaoleo hat geschrieben:SP fällt eh weg weil Oldtimer.
Mit dem Oldtimerstatus hat das nichts zu tun.
Oder es wäre eine Neuerung, die noch nicht weiter bekannt ist.

Unser So.KfZ. Bautruppwagen geht mit seinen 9to zGG und H-Kennzeichen regelmäßig zur SP.
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Re: 7,5to - 12to

#21 Beitrag von möp » 2014-07-03 13:33:50

Bei Wohnmobil Zulassung fällt die sp aber weg

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Re: 7,5to - 12to

#22 Beitrag von Ulf H » 2014-07-03 14:01:17

Wilmaaa hat geschrieben:Ab 12to Mautpflicht.
... und darauf aufbauend Durchfahrtsverbote für Mautflüchtlinge ... die 10 kg unter 12 t schaden Dir nicht, ersparen aber manches Argumentieren in einer Diskussion, da klar unterhalb des Grenzwertes ...

Gruss Ulf
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Re: 7,5to - 12to

#23 Beitrag von Wilmaaa » 2014-07-03 14:50:29

möp hat geschrieben:Bei Wohnmobil Zulassung fällt die sp aber weg
Ja, aber mit dem Oldtimer-Status hat die SP-Pflicht nichts zu tun.
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Re: 7,5to - 12to

#24 Beitrag von Ulf H » 2014-07-03 15:05:07

... dem einen wird das Womo SP-verpflichtet, dem anderen wird die SP bei Oldie erlassen ... richtig ist beides nicht, kommt aber wohl gelegentlich vor ...

Gruss Ulf
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Re: 7,5to - 12to

#25 Beitrag von Team-Wildsau » 2014-07-15 8:28:47

Und bei der Versicherung noch mal nachfragen!
Meine wollte die 3,5t LKW Prozente nicht mit den 7,5t tauschen!
Somit behaupte ich jetzt mal, das dies auch bei einer Auflastung passieren könnte.

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Re: 7,5to - 12to

#26 Beitrag von crutchy the clown » 2014-07-15 8:38:07

Ganz wichtig:
über 7,49 t darf ein Fahrzeug nicht in Wohngebieten abgestellt werden.

Ich habe schon häufiger Anzeigen bekommen und die Polizei mußte dann feststellen, daß das Fahrzeug unter 7,5 t liegt und somit in einem gemischten Wohn- u. Gewerbegebiet abgestellt werden darf. Die Polizei wußte das natürlich angeblich auch nicht und mußte erst von mir darauf hingewiesen werden.

crutchy the clown

Re: 7,5to - 12to

#27 Beitrag von crutchy the clown » 2014-07-15 8:46:10

auch wichtig:

viele Straßen sind über 7,49 t gesperrt.

Die Polizei hat mich schon häufiger an Badeseen, Waldparkplätzen usw. kontrolliert, um dann feststellen zu müssen, daß mein Fahrzeug unter 7,5 t liegt und die schöne Straße eben doch befahren durfte. Meist muste sie tätig werden, da Hinweise aus der Bevölkerung kamen.

LKWs sind in Deutschland unerwünscht! Nur Bahnfahren ist politisch korrekt.

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Re: 7,5to - 12to

#28 Beitrag von Wilmaaa » 2014-07-15 9:50:12

Ach Crutchy, die Welt ist außerhalb Deines persönlichen Universums nicht schwarz-weiß. :cold:
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Re: 7,5to - 12to

#29 Beitrag von Zentralgestirn » 2014-07-15 10:23:06

crutchy the clown hat geschrieben:Ganz wichtig:
über 7,49 t darf ein Fahrzeug nicht in Wohngebieten abgestellt werden.

Ich habe schon häufiger Anzeigen bekommen und die Polizei mußte dann feststellen, daß das Fahrzeug unter 7,5 t liegt und somit in einem gemischten Wohn- u. Gewerbegebiet abgestellt werden darf. Die Polizei wußte das natürlich angeblich auch nicht und mußte erst von mir darauf hingewiesen werden.
Das stimmt so nicht ganz.
§12 der StvO Abs 3a:

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

-in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
-in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
-in Kurgebieten und
-in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen
Bleibt die Frage was Regelmäßig ist.

Grüße Sebastian

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Re: 7,5to - 12to

#30 Beitrag von Ulf H » 2014-07-15 10:48:17

... lt. Rechtsprechnung gilt alles als regelmässig, was sich in nachvollziehbaren Abständen wiederholt ... also auch einmal im Jahr ... mal für 2, mal für 3 Tage und dann wochenlang nimmer seie dagegen nicht regelmässig, da kein Muster erkennbar ... kurz: um jemanden zu besuchen voll o.k.; zum Abstellen der Karre nicht tauglich ...

... o.k. das ist die erste Regelung, die ich erfahre, die einem Laternenparker über 7,5 t gegenüber einem darunter echt wehtut ...

... hier sind Feldwege bzw. kleine Gemeindeverbindungsstrassen flächendeckend auf 6 t begrenzt ... land.- und forstwitsch. Verk. natürlich frei ...

Gruss Ulf
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