Auflasten Frage

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Tiffy
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Auflasten Frage

#1 Beitrag von Tiffy » 2014-03-28 20:58:53

Hallo LKW-Gemeinde....
wir müssen Tiffy auflasten....
Eingetragen im Fzg-Schein sind 7,5 t...Jetzt sind wir fast mit dem Ausbau fertig. Letzte Woche war ich auf einer Waage. Die hat nun 11920 kg angezeigt. Allerdings mi 500l Wasser und 400 l Diesel. Desweiteren steht im Schein SoKFz Wohnmobil und er hat eine H Zulassung.
Da bald der TÜV ansteht ist meine Frage an Euch:
Welche Vorteile und Nachteile gibt es, das Fahrzeug auf seine ursprünglichen 16 t aufzulasten. Auf dem Typenschild steht ja noch HA 10000kg VA 6000kg.
Ich hätte auch kein Problem, mit 12to Zulassung herumzufahren.
Gruß
Andrea und Joachim.
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Flammkuchenklaus
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Re: Auflasten Frage

#2 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-03-28 21:11:55

Auflasten musst du
so oder so
Wirst du erwischt mit diesem Gewicht hat die Reise ein sofortiges Ende nebst weitern Folgen und Kosten.
Bis auf einige gewichtsbedingte Durchfahrtsbeschränkungen hat es keine Folgen.
Bei dem von dir genannten Gewicht würde ich sogar auf 13 To gehen,du glaubst nicht was sich so ansammelt sonst bist du gleich wieder darüber.
Klaus

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AllradMartin
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Re: Auflasten Frage

#3 Beitrag von AllradMartin » 2014-03-28 21:12:01

Hallo Andrea, hallo Joachim,

das zulässige Höchstgewicht ist meist niedriger als die Summe der Achslasten. Entsprechend kann man aus den Achslasten nicht ablesen, dass Euer Auto auf 16 to aufglastet werden kann. 12 to sollten aber mindestens gehen. Inwieweit für historische Fahrzeuge und Wohnmobile über 7,5 to demnächst Maut fällig wird (auch auf Bundessetraßen!), ist im Moment noch nicht klar. Aber bei Eurem Gewicht besteht zur Auflastung wohl keine Alternative.
Inwieweit bei Auflastung auf mehr als 12 to bereits heute Mautflicht auf Autobahnen und einigen Bundesstraßen besteht, weiß ich leider nicht.

Herzliche Grüße aus Würzburg

Martin
Unimog U2150 38L mit LAK II Kabine

Flammkuchenklaus
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Re: Auflasten Frage

#4 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-03-28 21:18:31

Inwieweit für historische Fahrzeuge und Wohnmobile über 7,5 to demnächst Maut fällig wird (auch auf Bundessetraßen!), ist im Moment noch nicht klar
H.Kennzeichen sind Mautbefreit.
So Kfz auch.
Und sollten die Gesetze geändert werden hilft das ihm auch nicht denn er hat das ZgG bei weitem überschritten.
So wie es jetzt ist darf er eigentlich nicht mehr am Verkehr teilnehmen.
Klaus

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Tiffy
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Re: Auflasten Frage

#5 Beitrag von Tiffy » 2014-03-28 21:21:58

Hallo,
dann werden wir das Fahrzeug demnächst auf seine 16t auflasten..Damit bin ich dann auf der sicheren Seite.
Danke für Eure Hinweise und Tipps.

Gruß und allzeit Diesel im Tank
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