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Puffi
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#1
Beitrag
von Puffi » 2014-01-23 13:03:21
Hallo zusammen,
Dringend
Was bedeutet die Typbezeichnung in der Einzelgenehmigung gemäß Artikel 24 Abs. 6 der Richtlinie 2007/46 EG für ein unvollständiges Fahrzeug im Auslieferungszustand.
Im vorliegenden Fall bei Mercedes Benz und zwar Position 0.2 Typ: 906 OK50/4x4 bzw. 906 BA50/4x4
Gruß
Puffi
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wayko
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#2
Beitrag
von wayko » 2014-01-23 13:08:33
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
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Puffi
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#3
Beitrag
von Puffi » 2014-01-23 13:14:52
Hallo wayko,
vielen Dank für den Tip

. Das Torsten bereits hier im Forum sucht war mir nicht aufgefallen. Ich habe es zeitgleich versucht herauszubekommen, selbst Mercedes kann es bisher nicht beantworten. Könnte es evtl. eine Einzelgenehmigung ( Gutachten ) für Felgen ( Hersteller ) sein?
Gruß Puffi
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Kami
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#4
Beitrag
von Kami » 2014-01-23 21:23:07
nein.
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.