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Benzinmotor, Ez 1974, H-Zulassung--Brauch ich eine AU ?
Verfasst: 2007-08-07 22:04:18
von GoodBoy-BadBoy
Moin Gemeinde...
Benzinmotor, Ez 1974, 5,4 T zul. GG, H-Zulassung....
Brauch ich da ne Au ? (Abgasuntersuchung)
?? Greez ???.....
Verfasst: 2007-08-07 22:13:42
von Filly
Ja brauchst du.
Stichtag ist der 1. Juli 69 für Benziner und der 1. Januar 77 für Diesel. Alles was neuer ist, muß zu AU.
Christoph
Verfasst: 2007-08-08 7:39:04
von berni
Gewisse Ausnahmeregelungen (für Benziner) gibt es noch vom KBA für Fahrzeuge nach '69.
Für meinen Rekord hab ich so was. Der ist zwar Bj. 69 aber nach dem Stichtag (ich glaube 01.07.69).
Aber ob das bis '74 geht ist fraglich. Beim Rekord bis etwa '71.
Die Bescheinigung ist Fahrzeugspezifisch, besser gesagt Fahrzeug-/Motorspezifisch mit Fg-Nr. bis...
Also Benzinmotor nach '69 generell AU.
Ausnahme mit Ausnahmegenehmigung. Die genaue Bezeichnung hab ich aber nicht da.
Also am besten jemand fragen mit gleichem Fahrzeug...
Benzinmotor, Ez 1974, 5,4 T zul. GG, H-Zulassung
... ist aber jetzt ehrlich gesagt nicht so sehr aufschlussreich (für mich)
Gruß
berni
HMmm
Verfasst: 2007-08-12 1:03:53
von Eisbaer
Mein TÜV-prüfer hat Mir gesagt, das Ich ne AU-erst für Autos ab 71`
brauch.
Ich hab meinen 404S Unimog ohne mängel nach 4 Jahren standzeit über den TÜv gekriegt.
Seit 31.03.07 hat sich die gesetztes lage geändert, und man kann Autos zulassen, ohne 21er prüfung, die nicht länger wie 7 Jahre abgemeldet waren.So lange bleibt der Brief beim KBA liegen.
Allerdings haben sich die Oldtimerzulassungsgesetzte auch verschärft !!
gruss Sven aus dem Saarland
Re: HMmm
Verfasst: 2007-08-12 5:01:00
von Ulli
Eisbaer hat geschrieben:Mein TÜV-prüfer hat Mir gesagt, das Ich ne AU-erst für Autos ab 71`brauch.
dann sollte dein TÜV-Prüfer wohl mal die FZO (vormals STVZO) lesen
Eisbaer hat geschrieben:
Seit 31.03.07 hat sich die gesetztes lage geändert, und man kann Autos zulassen, ohne 21er prüfung, die nicht länger wie 7 Jahre abgemeldet waren.
ach, das ist ja völlig neu hier, hat das schon jemand gewußt?
Eisbaer hat geschrieben:So lange bleibt der Brief beim KBA liegen.
das wusste hier wohl auch keiner, wir haben den Brief immer zu Hause in der Schublade aufbewahrt
Gruß Ulli
ADAC
Verfasst: 2007-08-20 11:53:11
von Eisbaer
Hallo zusammen, Ich wurde von nem Kumpel darauf aufmerksam gemacht, der sagte mir es steht im ADAC -heft.
Und der hatte auch noch recht !!
Ab 01.03.07 hat sich einiges geändert.
Auch, die Oldtimer, Ich hatte meinen MOg von nem Kumpel gekauft, die hatten 1998 den " Durstlöschzug Sengschd" gegründet.
Auf meinem Mog stand also Durstlöschzug, darunter ein eigens vom Ortsteil entworfenes Wappen, und darunter Sengschd.
Hinten waren zwei grosse Bier-krüge drauf, und der Schriftzug.: "Wir löschen jeden Brand"
Der KÜS-prüfer sagte, Fahrzeug zwar original, allerdings die Schriftzüge müssen zum erreichen der H-Zulassung runter !!
Das sei nicht original, entspreche nicht dem Lieferzustand.
Hat mich zwar geärgert, hab dann aber gesagt, das Wappen, und der Ortsname bleiben drauf !!
Er meinte darauf,; "OK, da weiss Ich nicht genau, ob dieses Wappen existiert, den Orttsteil gibts ja, und Ihm könne auch keiner an den Karren fahren deswegen.
Ich hab dann davon geredet, die Schriftzüge abzudecken, aber
beim nächsten TÜV würde deswegen die H-Zulassung aberkannt werden önnen !!
Die Gesetzte, hätten sich halt einerseits (21 Zulassung gemildert)
anderer Seits auch in bezug auf 07ener Nummer, und H-zulassung
trastisch verschärft !!
Daher rührt auch das ein KFZ mit einem mindest Alter von 30 Jahren auf die rote 07ener Zulassung gefahren werden darf.
Bereits bestehende KFz-zulassungen ausgeschlossen.
Bin nur froh, das Er keine Innenaufnahmen von meinem Tanker gemacht hat,die Pumpe, und Tank sind noch drauf, aber links ist in geräteraum eins, und zwei st eine Zapfanlage eingebaut !!
Er meinte nur, Ich müsse festellen ab 01.03 ob der Motor original, oder einem aus diesem Zeitraum entsprechenden ( vor 30 Jahren)
umbau passt. Also, stärkerer Motor ja, aber nicht moderne Einspritzsysteme, oder Gas anlagen umbauten.
Ausser, es gab Sie schon vor 30 jahren.
Also, wenn Ich nen Turbodiesel Motor von 1980 eingebaut hätte, bekäm Ich schon keine H-zulassung mehr !!
Beim Aufbau gilt das selbe, der muss auds der Zeit stammen.
Über dessen Innenleben allerdings hat der Gesetzgeber nix verfasst, von daher, wollte Er auch gar nicht in den aufbau reinsehen.
Getreu dem Motto :"Was ich nicht weis, macht mich nicht heiss".
Wie schon angeführt mein Mog stand 4 Jahre, und war mit ner normalen HU wieder zuzulassen.
den Brief kriegt man auf der Zulassungsstelle sowieso neu, wegen dem thema EU.
gruss Sven aus dem saarland
Ps.: Ihr könnt euch auch übers Internett bei der STVZO infotrmieren.
Re: HMmm
Verfasst: 2007-08-20 12:50:48
von Kami
Eisbaer hat geschrieben:Seit 31.03.07 hat sich die gesetztes lage geändert, und man kann Autos zulassen, ohne 21er prüfung, die nicht länger wie 7 Jahre abgemeldet waren.So lange bleibt der Brief beim KBA liegen.
Hi,
der Brief bleibt theoretisch bei der ZULA liegen, wenn keinerlei alte Papiere mehr vorhanden sind, hier müsste der alte Brief aufgeboten werden (Bundesanzeiger) - erst nach ablauf einer gewissen frist wird einem der Brief dann zugestellt.
Aber das ist oft nur theoretisch...
Gruss
Kami
Verfasst: 2007-08-20 14:55:36
von UHU
Hallo,
Anforderungen für die Erteilung von H-Kennzeichen können hier herunter geladen werden:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... /gutachten
Gruß Olaf
Verfasst: 2007-08-20 15:29:24
von Ulf H
Nachdem auch andere Organisationen das H-Gutachten machen dürfen gilt dieser Katalog nicht mehr ... er bietet aber immer noch eine sehr gut Grundlage für das was man als H-fähig ansehen kann.
Gruß Ulf
Verfasst: 2007-08-20 15:31:39
von GoodBoy-BadBoy
Hab hier angefangen und möchte es auch beenden...Mein
Tüv sagte Au Brauch ich, für Benziner bis Ez 76 vorgeschrieben.
Asu gemacht, 30 jahre Alter V8 Benziner, bessere Werte als Euro 3, hilft aber nix weil kein Kat.
H-Zulassung ohne Probleme
Und,wie ich schon oft geantwortet habe, H-Zulassung ist immer eine Sache des Prüfers, bzw den richtigen zu finden der
Sachverstand und Herz für die alten Schätzchen hat, und mit dem man reden kann...
Grüsse. Werner
Verfasst: 2007-08-20 15:35:24
von reo-fahrer
GoodBoy-BadBoy hat geschrieben:Und,wie ich schon oft geantwortet habe, H-Zulassung ist immer eine Sache des Prüfers, bzw den richtigen zu finden der
Sachverstand und Herz für die alten Schätzchen hat, und mit dem man reden kann...
wieso das? Wozu dient dann der Anforderungskatalog vom TÜV?
MfG
Stefan
Verfasst: 2007-08-20 15:42:41
von Kami
z.z. Richten sich wohl alle nach dem KAtalog - haben in der Vergangenheit auch die Ossis (Dekra) gemacht.
Gruss
Kami
Verfasst: 2007-08-20 15:52:59
von Ulf H
Der Katalog ist eine RICHTlinie, nach der sich die Prüfer richten sollen, und es meist auch mehr oder weniger streng tun.
AU dagegen ist gesetzlich festgeschrieben, da gibt es meiner Meinung nach keinen Ermessensspielraum des Prüfers.
Gruß Ulf
Verfasst: 2007-08-20 16:03:47
von GoodBoy-BadBoy
Ihr habt alle Recht..jeder von euch fährt zu dem nächstgelegenen Tüv in seiner Stadt weil ja jeder Tüv nach gleichen Richtlinien
arbeitet...
Warum dann einige Leute hunderte km Fahren zu nem Dekra oder Sonstwas fahren, so wie in einigen Beiträgen hier geschrieben wird, versteh ich dann jetzt auch nicht...
?? Greez ??
Verfasst: 2007-08-20 16:41:50
von reo-fahrer
weil sie u.u. Sachen abgenommen haben wollen, die im mehr oder weniger grauen Bereich des Katalogs stehen. Ich kenn da auch ne freie Werkstatt mit 'nem "eigenen" Prüfer, der trägt Sachen an T3s ein (kein H, nur normale Eintragungen), die ein normaler TÜVer eben nicht so ohne weiteres machen würde. Dort ist aber einfach die Erfahrung und das Wissen bei der Werkstatt, dass sie diese Probleme einmal mit dem TÜV gelöst haben und ab da läufts mit ihrem Prüfer problemlos.
Das sowas auch bei H-Kennzeichen läuft, ist mir schon klar, nur ist das nicht eben der Sinn des Katalogs und des H-Kennzeichens. Aber deshalb zu sagen: das ist _immer_ eine Sache des Prüfers, halte ich für etwas übertrieben.
MfG
Stefan
Brief
Verfasst: 2007-08-21 1:51:29
von Eisbaer
Also, Ich habe bei Meiner Zulassungstelle den alten Brief entwertet zurückbekommen.
Es geht bei der Wiederzulassung auch nicht um den Brief an sich, sondern um dei Daten, und Briefnummern, die bei der KBA (Kraftfahr-Bundesamt) hinterlegt sind. Und die bleiben eben nach einer vorübergehende Stillegung 7 Jahre erhalten !!
Klar, wenn Ich in Frankreich ein Auto ohne Brief kaufe, dann muss Ich einen beantragen, und komme um die 21 er prüfung nicht drum herum !!
Also, der TÜV(KÜS)-prüfer meines Vertrauens, hat eine direkt hotline, zu seiner Zentrale der KÜS, und die wurde dementsprechend bei der erteilung meiner H-Zulassung am 404S Unimog, sehr strapaziös genutzt !!
Angerufen haben Wir auch noch, um letzte unklarheiten zu dementieren.
So, und das thema mit in anderen Bundesländer eintragen und, oder nicht, da hat sich "Stern-TV" auch schon mit befasst !!!
Aber, der deutsche Gesetztgeber, hat wenns um sonderzulassungen geht sowieso einen an der klatsche !!
Geht mal nach Frankreich, was da alles rumfährt, verspoilert, getunt, aber, wenn in Deutschland nicht eine deutsche Freigabe vorhanden ist,(die viel, viel Geld kostet) bekommt man das entsprechende Teil nicht eingetragen !!
Obwohl in Amerika, in Frankreich, eigentlich auf dem ganzen Klobus diese Teile verbaut sind, in Deutschland geht das net !!!
Aber wem erzähl Ich dass, hier im Forum hat mit Sicherheit jeder schon seine Einschlägigen erfahrungen, mit den herrn vom TÜV, Dekra, KÜS, und wie Sie alle heissen gemacht !!
gruss Sven aus dem Saarland
Verfasst: 2007-08-21 9:16:59
von Wilmaaa
Werft doch bitte nicht immer mit diesen Verallgemeinerungen um Euch.
Ich / wir habe /n bisher noch keine negativen Erfahrungen gemacht, weder mit TÜV, noch mit Dekra, noch mit freier Prüfstelle.
Ich bin gegen diese Prüfer-Panikmache.
Wilmaaa

schön
Verfasst: 2007-08-21 12:31:50
von Eisbaer
@Willmaaa
Habt Ihrs gut, ich hatte schon einige bittere erfahrungen, und wenn man dann hört, dass das gepflegte, gern gemochte auto,
ja sowieso nur als alte Karre abgetan wird, macht man sich halt seine gedanken !!
gruss Sven aus dem Saarland
Verfasst: 2007-08-21 13:05:33
von Wilmaaa
Gedanken machen ist ja okay - mir ging es einfach nur darum, dass es bei vielen Themen, die hier diskutiert werden, nicht grundsätzlich funktioniert, pauschal von den eigenen Erfahrungen auf andere zu schließen.
Und ich mag halt dieses "Prüfer-Bashing" nicht. Es sind nun mal nicht alle Prüfer doof.
Wilmaaa

Verfasst: 2007-08-21 13:13:13
von Karl S.
Werft doch bitte nicht immer mit diesen Verallgemeinerungen um Euch.
Ich / wir habe /n bisher noch keine negativen Erfahrungen gemacht, weder mit TÜV, noch mit Dekra, noch mit freier Prüfstelle.
Ich bin gegen diese Prüfer-Panikmache.
Tja, da habt ihr einfach noch nicht das richtige Problem gehabt
Mein letztes Beispiel: Umbau einer Moto Guzzi T5 von 16 auf 18" Räder.
Prüfer 1 will: Fahrversuch, Nachweis der Tachoangleichung, Geräuschgutachten, hat sichtlich null Bock sich mit der Materie auseinander zu setzen. Vorgelegte Papiere hält er nicht für hilfreich.
Prüfer 2 braucht 5 Minuten um sich von mir ins Bild setzen zu lassen und weitere 5 Minuten um das Gutachten zu schreiben...
Meine Erfahrung nach fast 30 Jahren TÜV/ Dekra/ KÜS: man kann im Prinzip eigentlich alles durch den TÜV bringen (außer natürlich es ist komplett hirnrissig). Das Hauptproblem ist eigentlich nur den jeweils passenden Prüfer zum jeweiligen Problem zu finden...
Gruß
Karl
Verfasst: 2007-08-21 13:22:54
von Ulli
Ulf Helle hat geschrieben:
Nachdem auch andere Organisationen das H-Gutachten machen dürfen gilt dieser Katalog nicht mehr ...
Moins,
für einen Hinweis, wo ich die neuen "verschärften" Bedingungen für das H-Gutachten finden kann, wäre ich dankbar - übrigens die aaS beim TÜV Lüneburg und Buchholz/Nordheide auch, denen ist ebenfalls keine neue (seit 1.3.07 geltende) Richtlinie bekannt und dem TÜV Süd wohl auch nicht, zumindest konnte man mir auf Anfrage keine andere Quelle nennen.
Alle mir bekannten Prüfstellen verfahren weiter nach dem o.gen. Anforderungskatalog.
grübelnderweise
Ulli
Verfasst: 2007-08-21 14:08:06
von Uwe
Hallo Ulli,
m.W. gibt es diese neuen Rilis noch nicht (zumindest nicht offiziell, im Februar-Brief des DEUVET war ja mal ein Planungsstand hierzu veröffentlicht).
Aktuell liegt die Beurteilung der H-Fähigkeit allein beim Prüfer (bis auf die beim TÜV, die sich weiterhin an den Anforderungskatalog halten). Wenn das dann in den Augen des Verkehrsministeriums zum Wildwuchs ausartet, wird es einen neuen Anforderungskatalog geben, inwieweit der dann gegenüber den alten Regelungen verschärft wird oder nicht, vermag ich nicht abzuschätzen.
Grüße
Uwe
Verfasst: 2007-08-21 15:11:12
von Ulli
Moin Uwe,
ist auch mein Kenntnisstand (und nicht nur meiner)
Ich wollte mit meinem Beitrag auch nur dem fast penetrant verbreiteten Gerücht, seit dem 1.3.07 gäbe es neue, erheblich schärfere Bestimmungen für die Oldtimer-Begutachtung, entgegentreten.
Mir geht einfach der Hut hoch, wenn hier (und an anderer Stelle) Gesetze und Verordnungen "ausser Kraft gesetzt werden", weil ein Kumpel in irgendeinem Käseblatt gelesen hat...
oder ein Prüfer angeblich der Meinung ist, AU-Pflicht gelte für Fahrzeuge ab Bj. 1971, der nächste Prüfer meint sogar "bis 1976"...
ja was denn nun, vor 1976 galt sie für Benziner noch nicht oder danach nicht mehr???
Dann wird, obwohl angeblich AU-Pflicht besteht, eine ASU gemacht? Spätestens beim Bezahlen sollte der Unterschied zwischen AU und ASU klar werden.
Bei soviel Rechtssicherheit, die diese Prüfer an den Tag legen, würde ich gern deren Adresse erfahren - dann hätte ich in Zukunft überhaupt keine Probleme mehr, irgendetwas eingetragen zu bekommen
Sorry, musste mal raus
Gruß aus der verregneten Nordheide
Ulli
Verfasst: 2007-08-21 20:07:02
von tauchteddy
Na aber wenn's doch in der ADAC-Zeitschrift stand? Und sogar Stern-TV schon mal über sowas oder sowas ähnliches oder überhaupt berichtet hat? Dann muss es doch stimmen, oder?
ADAC
Verfasst: 2007-08-22 0:52:25
von Eisbaer
Also, Ich hab heute gesagt bekommen, von nem Mituser
ich soll nicht pauschalisieren, andere behaupten es hat sich nix geändert an den gesetzten, und disskutiert wird auch viel.
Bei uns im Saarland wurde mir das von einem (für meine begriffe ) vernünftigen TÜV-Ingenieur so mitgeteilt, da Ich im März ein vier Jahre abgemeldetes Fahrzeug bj.66 als Oldtimer Tüvte, und auch zuliess!!
Ich hab meine Weissheiten nicht von nem Stammtisch, oder aus nem Käseblatt.
Ich bin selbst Karosseriebaumeister, und hab schon mit sehr vielen TÜV, KÜS, Dekra-prüfern zu tun gehabt, es gibt halt überall schwarze Scharfe, dies sind eben meine erfahrungen, die ich gemacht habe !!!
Allerdings hab ich zu meiner Freude eben festgestellt, als Ich bei Google ,: "Zulassung eines KFZ" eingetippt habe,direkt der erste Link zur ADAC seite ging !!
Dort stehen mehrere Unterpunkte (als § deklariert), ab März 2007geltende neuregelungen im STVZO-wesen.
Also, Wer will kann jetzt dort nachschauen.
Ich denke nicht, dass sich eine so grosse Organisation irgendwas aus den Fingern saugt.
mit freundlichen grüssen Sven aus dem Saarland
Ps.: Dieser Beitrag soll bitte von niemanden als angriff gedeutet werden, sondern eine rechtfertigung meinerseits sein, zu den vorangegangenen beiträgen. Danke.

vergessen
Verfasst: 2007-08-22 0:56:44
von Eisbaer
Vergessen, das KFZ, dass ich im März Tüvte, war ein Unimog 404S,
also kein kleiner PKW, sondern ein LKW, allerdings spielt das nur eine nebensächliche rolle, so die antwort vom KÜS-Ingenieur, wenn es um die wiederzulassung geht.
gruss Sven aus dem Saarland
Verfasst: 2007-08-22 8:53:34
von Ulli
Moin Sven,
du schreibst u.a.:
Seit 31.03.07 hat sich die gesetztes lage geändert, und man kann Autos zulassen, ohne 21er prüfung, die nicht länger wie 7 Jahre abgemeldet waren.So lange bleibt der Brief beim KBA liegen.
Die einzig richtige Aussage ist, dass sich die Gesetzeslage geändert hat.
Die Änderung wirkt aber zum 01.03.07 und nicht zum 31.03.07.
Baurat wird fällig, wenn kein Brief zum Fahrzeug existiert und die Stilllegung mehr als 7 Jahre zurückliegt oder für das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung vorliegt. Ist ein Brief vorhanden, kann die Stilllegung auch 20 Jahre zurückliegen.
Nicht der Brief bleibt 7 Jahre beim KBA liegen (der verbleibt beim Fahrzeughalter), sondern die beim KBA elektronisch gespeicherten Fahrzeugdaten bleiben 7 Jahre ab Stilllegung erhalten.
Allerdings haben sich die Oldtimerzulassungsgesetzte auch verschärft !!
Die Gesetzte, hätten sich halt einerseits (21 Zulassung gemildert)
anderer Seits auch in bezug auf 07ener Nummer, und H-zulassung
trastisch verschärft !!
Für die Erteilung von H-Kennzeichen hat sich gar nichts geändert, lediglich für die Erteilung des 07er-Kennzeichens wurden einige Anforderungen denen für das H-Kennzeichen angepasst.
das KFZ, dass ich im März Tüvte, war ein Unimog 404S,
also kein kleiner PKW, sondern ein LKW, allerdings spielt das nur eine nebensächliche rolle, so die antwort vom KÜS-Ingenieur, wenn es um die wiederzulassung geht
müsste richtig heissen: war ein Unimog 404S, also kein kleiner PKW, sondern ein
kleiner LKW. (Noch richtiger: ein schneller Trecker mit Ladefläche)
Ich darf das sagen, fahre selber einen.
Es spielt auch keine nebensächliche Rolle, ob es sich bei der Wiederzulassung um einen PKW oder LKW handelt, es spielt gar keine Rolle.
Abschliessend: wenn es um zulassungs- oder verkehrsrechtliche Dinge geht, orientiere ich mich (und ich denke auch die anderen User hier) lieber an den Gesetzen und Verordnungen und nicht an dem, was ein Kumpel irgendwo zu lesen geglaubt hat, denn so wie du es dargestellt hast, hat es garantiert nicht in der ADAC-Zeitung gestanden.
Gruß Ulli
Verfasst: 2007-08-22 9:03:38
von Ulf H
Da nun neben dem TÜV (West) und der Dekra (Ost) auch andere Organisationen bei entsprechend ausgebildetem Prüfer das Gutachten zum H-Kennzeichen machen dürfen sehe ich eher als Erleichterung.
An den Vorgaben zum H, die eh sehr wenig festgeschreiben waren, hat sich nichts geändert.
Gruß Ulf
Naja
Verfasst: 2007-08-23 0:12:45
von Eisbaer
@ Ulli
Danke, für die richtigstellung .
Ich weiss das Du auch Unimog 404S fährst, und ein spezie auf dem gebiet bist.
Aber, LKW ist LKW, oder ??
Mein TLF hat nicht wie üblich 4750 kg zul.ges. gew.,
Sondern 5000 kg.
Das weist Du aber.
Und vom Verbrauch, können die Mogs sowieso in der grossen Liga mitspielen !
Und der vergleich mit nem Traktor hingt auch etwas. Ein Traktor braucht nämlich viel viel weniger Treibstoff, und kann (meistens) mehr ziehen.
Warum fahren wir eigentlich Unimog 404s ??
Ich find Ihn einfach klasse, wieso ??
Wenn ich darauf ne antwort hätte, währ meine Frau beruhigt.
Da Ich von berufswegen schon viele verschiedene Laster gefahren habe, hab ich halt was anderes gesucht. Er fährt sich nicht wie ein PKW, und nicht wie ein Laster, ist hoch geländegängig, sau schnell !!(im vergleich zum Laster), und Samstags morgens kannste auch mit dem Mog zum einkaufen fahren, nen parkplatz hab ich noch immer gekriegt !!
gruss Sven aus dem Saarland
Ps.: Meinem TÜV-Ingenieur hab ich heut mal ein paar takte geflötet, und er wurde immer kleiner (von wegen bestimmungsverschärfung),
dem haben sie auf die eisen gestiegen, warum ?, weiss ich nicht, wahrscheinlich mal wieder einer, der sich darstellen wollte.
Schade, jetzt sind meine schönen Schriftzüge von den Seitentüren weg, aber ich kanns auch nicht mehr ändern.
