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Tacho

Verfasst: 2012-09-17 13:13:36
von stany
Ist es in einem Reisemobil in Deutschland plicht, über 3,5 Tonnen, ein Tacho zu verwenden.
In Belgien wollen sie uber 3.5 tonnen ein plicht machen es zu verwenden, aber was sagen die Europesische Rechtsvorschriften davon, hat jemand eine idee was Europa davon sagt, hier in Belgien machen sie immer die vorschriften selbs, was auch immer Europa sagt.

Grüsse Stany

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 17:29:16
von Maggi-Fan
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, daß man ein Auto ohne Tacho fahren darf.

Weil : keine kontrolle über die Geschwindigkeit.


Rolf

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 17:58:05
von Lasterlos
Hallo,
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

Ich frag mich beim Lesen gerade wie Fahrzeuge in D-Land zugelassen werden, wo die Geschwindigkeit in Meilen gemessen wird ?

Gruß Markus

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 18:00:02
von MUSKOLUS
Ich tippe darauf, dass er einen Fahrtenschreiber oder ein EG-Kontrollgerät meint. Ohne Tacho darf man sicher auch in Belgien nicht fahren. Aber wir werden sehen .. :)

Andreas

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 18:32:51
von egn
Der Stany kommt aus Belgien, den interessieren Paragrafen aus D überhaupt nicht. Wenn dann muss er in die belgische Staßenverkehrsordnung einen Blick werfen.

Von der EU gibt es jedenfalls keine Vorgabe für den Einbau eines EU Kontrollgeräts in ein privat genutztes Wohnmobil.

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 19:10:44
von Lasterlos
egn hat geschrieben:Der Stany kommt aus Belgien, den interessieren Paragrafen aus D überhaupt nicht. Wenn dann muss er in die belgische Staßenverkehrsordnung einen Blick werfen.

Von der EU gibt es jedenfalls keine Vorgabe für den Einbau eines EU Kontrollgeräts in ein privat genutztes Wohnmobil.

Hallo Emil,
ihn interessieren schon die deutschen Gesetze, weil er genau danach fragt. :eek:
Ob Tacho oder Kontrollgerät kann ich nicht sagen (nehme aber inzwischen auch an er meint Kontrollgerät)

Gruß Markus

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 20:47:38
von Geishardt
Hi Stany,

Eu-Richtlinien können in einzelnen Länder unterschiedlich in Landesrecht umgesetzt werden.

Die EG Richtlinie ist: 561/2006 vom 15.03.2006

Die entscheidende Frage ist wie ist Dein Fahrzeug registriert ( M oder N) sprich Wohnmobil oder Lastkraftwagen.

Belg. Behörden tun es sich schwer damit, ein nachträglich umgebautes Fahrzeug als Wohnmobil zu zulassen.

Gruß
Bernd

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 21:36:39
von stany
Hallo,

ich meine eine Fahrtenschreiber, mein wohnmobil is als M1 zugelassen und braucht heute keine Fahrtenschreiber, bis hier kein probleem, aber jetzt wollen sie im zukunft (ende dieses jahr) hier in Belgien das jedes wohnmobil uber 3.5 tonnen umgerustet werd mit ein Fahrtenschreiber, darum wolte ich wissen wie es in Deutsland ist und was das EU gesetz dazu sagt.

Stany

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-17 22:24:14
von lura
Fahrtenschreiber benötigen LKW über 7,499 t ZGG. Im gewerblichen Verkehr benötigen FAhrzeuge diesen ab zggüber 3,499 t.
LKW unter 7,5 t brauchen keinen. Bei LKW über 7,499 t in privater Nutzung muss der Fahrtenschreiber verbaut sein, aber nicht benutzt werden.

Bernd

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-18 18:10:40
von Tharos
Also ich bin doch stark der Meinung das auch LKW bis 7,5t einen Fahrtenschreiber brauchen, wäre ja auch irgendwie komisch wenn ein Sprinter mit anhängerkupplung einen braucht, der 7,5t aber nicht. Zumal sich die Fahrer von diesen Lkw ja auch an Lenk- und Ruhezeiten zu halten haben sofern sie gewerblich unterwegs sind.
Aber ansonsten stimmt das schon das so ein Gerät verbaut sein muss aber bei privaten fahrten nicht benutzt werden muss.

Gruss
Sebastian

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-18 20:21:12
von Andy
Lasterlos hat geschrieben:Hallo,


Ich frag mich beim Lesen gerade wie Fahrzeuge in D-Land zugelassen werden, wo die Geschwindigkeit in Meilen gemessen wird ?

Gruß Markus

Da steht dann bei den wichtigen Punkten km/h drunter.

Entweder mit Folie beklebt oder dirket drauf gedruckt.
Eine Werkstatt bescheinigt dann, dass die entsprechenden Meilen den km/h stimmen-- no probs

Andy

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-18 20:51:11
von Lasterlos
Hallo Andy,
danke !

Gruß Markus

Re: Tacho

Verfasst: 2012-09-19 22:38:50
von Firetrucker
lura hat geschrieben: Im gewerblichen Verkehr benötigen FAhrzeuge diesen ab zggüber 3,499 t.
hmm, war das nicht schon bei über 2,8 tonnen zGG?