Ihr könnt mich aber gerne auf einen bestehenden Ast hinweisen!
Also..... Ich habe einen LKW-Geschlossenen Kasten mit H-Kennzeichen und dem entsprechenden Gutachten.
Da der "geschlossene Kasten" nur 1,32m hoch ist, ist er nur "bedingt" Reisetauglich.

Was würde der TÜV zu einer Dacherhöhung und ggf. Fenstern in den Türen sagen? Oder sogar den alten Koffer runter und einen Shelter drauf?
Leider kann ich die möglichen Fenster nicht hinter Jalousien verstecken, da er Blechtüren hat.
Kann der TÜV einem bei einer normalen Abnahme das H-Kennzeichen aberkennen, da Umbauten zum erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben? (von geschl.Kasten zu WoMo)
Wenn ich das Richtig verstanden habe, ist doch in dem Moment wo ich ihn dann umschreiben lasse, das Kennzeichen sowieso futsch? Jahr der Erstzulassung als WoMo dann 2013 oder so....
Ach her je.. ist das alles kompliziert......


Grüße
Duck