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Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-26 12:44:54
von 4x4-Novize
Hallo,

hab schon gesucht und nix gefunden.

Also, wenn ein Oldtimer, sprich 30 Jahre alt, gewerblich genutzt wird, fällt die steuerliche u. Haftpflicht (!?) vergünstigung weg. So weit so gut.

ODER !? :bored:
Gibts auch Ausnahmen??? Hab in einen alten fred was von Paketdienstwagen und H-Zulassung gelesen.
:angel:

Jetzt die Frage der Fragen:
Wenn nun die H-Zulassung weg ist, und der Wagen gewerblich genutzt wird, ist dann auch autom. die wildcart für die Umweltzone futsch!?
:huh: :sick:
In DO gibt es für Gwerbetreibende zwar Ausnahmeregelungen, die sollen aber "bald" DANK dieser :motz: :mad: :wack: :spassbremse: GRÜNEN- Spaßpartei fallen und jeder Kleinunternehmer darf sich einen neuen 40.000 Teuronen-Transporter zulegen. :mad: :motz: :wack:

Weiß jemand, ob es eine GESETZLICHE Grundlage gibt, die es erlaubt einen 30 Jahren Wagen --- OHNE H-Zulassung-- trotzdem in einer Dummweltzone frei und ohne Auflagen bewegen zu können.


Naja, wir sollten vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte wegen Diskriminierung klagen.
:frust: :totlach:

Bitte um Vorschläge.
:ring: :positiv:

Schorsch

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-26 12:55:51
von Alexander
4x4-Novize hat geschrieben:Hallo,

hab schon gesucht und nix gefunden.

Also, wenn ein Oldtimer, sprich 30 Jahre alt, gewerblich genutzt wird, fällt die steuerliche u. Haftpflicht (!?) vergünstigung weg. So weit so gut.

Schorsch
Da ist falsch - Wayko hat in einem anderen Beitrag sogar die Quelle gefunden.
wayko hat geschrieben:Nochmal ein bischen gegoogelt: §2 Abs.36 der FZV scheint die Lösung zu bringen. Anbei ein Zitat aus einem anderen Forum:
Soderle,

nu hab ichs schriftlich! :rock: Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!

Gruß
Alexander
Habe mal den ADAC angemailt, bei welchem ich nun dieses Jahr 30-jährige Mitgliedschaft feiere und endlich haben die Jungs was ausgegraben. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung die man im allgemeinen im Internet und auch gedruckt findet, hat im § 2 meist nur 25 Absätze.
In WIrklichkeit hat sie aber viel mehr Absätze und in § 2 Abs. 36 der FZV steht:

Zitat:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-26 13:24:52
von hans-werner
Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!


Dem kann ich nur zustimmen. Ich fahre in unserem Transportunternehmen einen 710er mit Ladebordwand ,wenn es passt, im Nahverkehr.
Das ist dann meist die GROSSE Umweltone Ruhrbegiet. Von den Ordnungshütern bin ich mehrfach kontrolliert worden. Keine Beanstandungen.
Die wollten nur einen "ungestörten" Blick auf s Fahreug werfen, und ein wenig fachsimpeln. Wichtig nur: Die Papiere müssen komplett sein - also Nachweis Güterschadenhaftpflichtversicherung, Transportgenehmigung (EU-Lizenz) Fahrzeugschein mit"H". Dann viel Spass in der Umweltzone und gebührenfrei natürlich auch auf der Autobahn.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-26 13:47:48
von 4x4-Novize
THX THX THX

allerdings könnte sich hier eine Pferdefuß ergeben.

....Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden....

Naja, ich hab eine FEUERwehr !!! Und mittlerweile, den Geräteraum "leer geflext". Das soll die Partyzone werden. :joke: Nur die Vorbaupumpe fahr ich noch aus Dekogründen durch die Gegend.

Sagen wir, wenn ich nun den Geräteraum voll packe und " gewerbliche Transporte" machen würde, wäre
ja der Sinn: Löschgruppenfahrzeug im Orginal nicht mehr gegeben. Ob das im Sinne der dieser gesetzlichen Regelung denn wohl ist???
:angel:

Naja, die einzige Argumentation ist eben die, dass ich das Fahrzeug wie eben üblich bei Ex-Feuerwehr-fahrzeugen, THW, DRK, etc den äußeren Orginal-Zustand aus kulturhistorisch-techn. Sicht erhalten will.

Aber ob das reicht????

Hat jemand noch ähnliche Erfahrungen??? :ring:

Noch ist das alles nur Hobby und graue Theorie für mich. Und ob ich überhaupt die Karre gewerblich nutzen will, steht auch noch nicht fest. Nur wenn die Überlegungen so weit reichen, will ich das in jedem Fall verständlicherweise absolut wasserdicht bekommen.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-26 14:29:34
von makabrios
Hallo,
sehe immer wieder /8 und sogar 123er Taxis mit H

Gruß
MAK

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-28 21:01:22
von zottel
ein bekannter fährt einen 1113 mit grünem h-kennzeichen!!!

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-28 21:44:30
von TobiasXY
hans-werner hat geschrieben:Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!


Dem kann ich nur zustimmen. Ich fahre in unserem Transportunternehmen einen 710er mit Ladebordwand ,wenn es passt, im Nahverkehr.
Das ist dann meist die GROSSE Umweltone Ruhrbegiet. Von den Ordnungshütern bin ich mehrfach kontrolliert worden. Keine Beanstandungen.
Die wollten nur einen "ungestörten" Blick auf s Fahreug werfen, und ein wenig fachsimpeln. Wichtig nur: Die Papiere müssen komplett sein - also Nachweis Güterschadenhaftpflichtversicherung, Transportgenehmigung (EU-Lizenz) Fahrzeugschein mit"H". Dann viel Spass in der Umweltzone und gebührenfrei natürlich auch auf der Autobahn.
Welche Versicherung lässt eine gewerbliche Nutzung zu?!? :D

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-28 21:50:58
von Pirx
TobiasXY hat geschrieben:
hans-werner hat geschrieben:Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!
Welche Versicherung lässt eine gewerbliche Nutzung zu?!? :D
Madau jedenfalls nicht:
Die Zeichnungsgrundlagen und Annahmerichtlinien der Alte Leipziger wurden zum 01.07.2010 wie folgt geändert:

- Alltagsfahrzeug (Pkw) muss bei Alte Leipziger oder anderer Gesellschaft versichert sein
- Keine Fahrer unter 23 Jahre
- Keine gewerbliche Nutzung
- Bei Wunsch nach Vollkasko muss ein Gutachten eingereicht werden
- Generelle Grenze zu Gutachtenpflicht: 25.000 EUR (bei Teilkasko)
- Abgleich Datum Erstzulassung wird tagesaktuell vorgenommen,
Pirx

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-28 22:12:55
von TobiasXY
Das weiß ich, deshalb frage ich extra nochmal nach, weil mein Schwiegervater jetzt eventuell seinen T2 ummelden möchte und theoretisch benutzt er diesen theoretisch auch teilweise gewerblich (wenn man das jetzt im engsten Sinne definieren würde)...

Grüße

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 11:33:55
von hans-werner
Hallo zusammen,

der LKW ist in unserer Firmen-Flottenversicherung zu "normalen" Konditionen mitversichert. Das heisst, es gibt hier keinen Rabatt für´s H-Kennzeichen. Für den Oldie werden die gleichen Beiträge entrichtet, wie für einen 40 Tonner. Aber, da die Flottenversicherung mit einem Stückpreismodell eh günstiger ist, als eine Einzelversicherung, fällt das nicht so stark ins Gewicht. Vorteil: Keine Beschränkung in der Umweltzone und eine günsige Kfz Steuer, sowie Befreiung vom Fahrtenschreiber und keine Sicherheitsprüfung. Ganz wichtig: Jede Menge Spass beim Arbeiten und freundliche, neugierige Gucker.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 14:34:55
von buckdanny
Alexander hat geschrieben:
4x4-Novize hat geschrieben:Hallo,

hab schon gesucht und nix gefunden.

Also, wenn ein Oldtimer, sprich 30 Jahre alt, gewerblich genutzt wird, fällt die steuerliche u. Haftpflicht (!?) vergünstigung weg. So weit so gut.

Schorsch
Da ist falsch - Wayko hat in einem anderen Beitrag sogar die Quelle gefunden.
wayko hat geschrieben:Nochmal ein bischen gegoogelt: §2 Abs.36 der FZV scheint die Lösung zu bringen. Anbei ein Zitat aus einem anderen Forum:
Soderle,

nu hab ichs schriftlich! :rock: Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!

Gruß
Alexander
Habe mal den ADAC angemailt, bei welchem ich nun dieses Jahr 30-jährige Mitgliedschaft feiere und endlich haben die Jungs was ausgegraben. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung die man im allgemeinen im Internet und auch gedruckt findet, hat im § 2 meist nur 25 Absätze.
In WIrklichkeit hat sie aber viel mehr Absätze und in § 2 Abs. 36 der FZV steht:

Zitat:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.



Verschwörung uns werden Teile Gesetze/Verordnungen vorenthalten die Bestimmungen enthalten die Positiv für uns sind. Und der ADAC hat das aufgedeckt, Sensationell.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 18:17:25
von DäddyHärry
buckdanny hat geschrieben:
Alexander hat geschrieben:
4x4-Novize hat geschrieben:Hallo,

hab schon gesucht und nix gefunden.

Also, wenn ein Oldtimer, sprich 30 Jahre alt, gewerblich genutzt wird, fällt die steuerliche u. Haftpflicht (!?) vergünstigung weg. So weit so gut.

Schorsch
Da ist falsch - Wayko hat in einem anderen Beitrag sogar die Quelle gefunden.
wayko hat geschrieben:Nochmal ein bischen gegoogelt: §2 Abs.36 der FZV scheint die Lösung zu bringen. Anbei ein Zitat aus einem anderen Forum:
Soderle,

nu hab ichs schriftlich! :rock: Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!

Gruß
Alexander
Habe mal den ADAC angemailt, bei welchem ich nun dieses Jahr 30-jährige Mitgliedschaft feiere und endlich haben die Jungs was ausgegraben. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung die man im allgemeinen im Internet und auch gedruckt findet, hat im § 2 meist nur 25 Absätze.
In WIrklichkeit hat sie aber viel mehr Absätze und in § 2 Abs. 36 der FZV steht:

Zitat:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.



Verschwörung uns werden Teile Gesetze/Verordnungen vorenthalten die Bestimmungen enthalten die Positiv für uns sind. Und der ADAC hat das aufgedeckt, Sensationell.
Hmmm, unter Gesetze-im-internetFZV §2 findet man tatsächlich nur die ersten 25 Abs., also über über den Nur-Lese-Zugang zum BGBL I Nr. 5 vom 10.02.2011 nachgeschaut und siehe da.... auch nur 25 Absätze!
Wer will mal in der Papierausgabe
Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes...
nachschauen???

Gruß Härry

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 18:46:17
von Alexander
Pirx hat geschrieben:
TobiasXY hat geschrieben:
hans-werner hat geschrieben:Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!
Welche Versicherung lässt eine gewerbliche Nutzung zu?!? :D
Madau jedenfalls nicht:
Die Zeichnungsgrundlagen und Annahmerichtlinien der Alte Leipziger wurden zum 01.07.2010 wie folgt geändert:

- Alltagsfahrzeug (Pkw) muss bei Alte Leipziger oder anderer Gesellschaft versichert sein
- Keine Fahrer unter 23 Jahre
- Keine gewerbliche Nutzung
- Bei Wunsch nach Vollkasko muss ein Gutachten eingereicht werden
- Generelle Grenze zu Gutachtenpflicht: 25.000 EUR (bei Teilkasko)
- Abgleich Datum Erstzulassung wird tagesaktuell vorgenommen,
Pirx
Das gilt aber glaube nur bei Womo, mein Unimog ist als LKW H bei der alten Leipziger versichert. Versicherungsnehmer ist eine GmbH.

Alexander

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 20:25:07
von WernervonCroy
Meine Auskunft von der BAG, war folgende(sinngemäss) finde gerade die Mail nicht. Das H Kennzeichen hat mit dem gewerblichem Transport zu tun. Es sagt nur aus, dass es sich um ein erhaltenswertes Historisches Fahrzeug handelt und wenn Ihre Versicherung ihnen die gewerbliche Nutzung nicht untersagt, steht der gewerblichen Nutzung nichts im Weg.

Für mich also ganz klar gewerbliche Nutzung mit H kennzeichen durchaus erlaubt und einzig eine Versicherungssache.
Kenne vom Strassenbau sogar einen Dreiachser Kipper mit H der täglich im Baustellenverkehr eingesetzt wird.
Würde das genauso machen, wenn ich nochmal ......meiner ist ja verkauft.

Gruss

Frank

PS: Die üblichen Papiere für den gewerblichen Transport müssen natürlich vorliegen. Vorteil ist eben die Umweltzone, Steuer und Mautfrei.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 21:56:49
von Pirx
Alexander hat geschrieben:
Pirx hat geschrieben:
TobiasXY hat geschrieben:
hans-werner hat geschrieben:Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!
Welche Versicherung lässt eine gewerbliche Nutzung zu?!? :D
Madau jedenfalls nicht:
Die Zeichnungsgrundlagen und Annahmerichtlinien der Alte Leipziger wurden zum 01.07.2010 wie folgt geändert:

- Alltagsfahrzeug (Pkw) muss bei Alte Leipziger oder anderer Gesellschaft versichert sein
- Keine Fahrer unter 23 Jahre
- Keine gewerbliche Nutzung
- Bei Wunsch nach Vollkasko muss ein Gutachten eingereicht werden
- Generelle Grenze zu Gutachtenpflicht: 25.000 EUR (bei Teilkasko)
- Abgleich Datum Erstzulassung wird tagesaktuell vorgenommen,
Pirx
Das gilt aber glaube nur bei Womo, mein Unimog ist als LKW H bei der alten Leipziger versichert. Versicherungsnehmer ist eine GmbH.

Alexander
Hallo Alexander!

Ich vermute, Du hast die Versicherung bei Madau vor dem 01.07.2010 abgeschlossen?

Pirx

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 22:29:31
von tauchteddy
WernervonCroy hat geschrieben:Das H Kennzeichen hat mit dem gewerblichem Transport zu tun.
"nicht" vergessen?

Seid ihr sicher, dass ein gewerblich genutzter H-LKW mautfrei ist? Wenn ich mir den Befreiungsantrag durchlese, steht da glasklar

"Sonstiges Fahrzeug, das weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist noch hierfür eingesetzt wird (Es sind die
Eintragungen in den Fahrzeugpapieren zu beachten. Keine Mautbefreiung besteht jedoch, wenn das Fahrzeug bei objektiver Betrachtung von seiner Bauart her generell zur Güterbeförderung bestimmt ist, unabhängig von seiner Verwendung im Einzelfall. Der Einsatz von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr - gewerblicher Güterkraftverkehr oder Werkverkehr - schließt eine Registrierung aus.):"
(Fettdruck von mir)

Was Madau angeht - meine Fahrzeuge sind auch auf eine GmbH bei Madau versichert. Eine Zulassung auf eine GmbH bedeutet aber nicht zwangsläufig eine gewerbliche Nutzung ... Das ist also kein Widerspruch.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-02-29 23:04:50
von Alexander
Pirx hat geschrieben: Hallo Alexander!

Ich vermute, Du hast die Versicherung bei Madau vor dem 01.07.2010 abgeschlossen?

Pirx
Stimmt.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-03-01 0:36:44
von tauchteddy
Alexander hat geschrieben:
Pirx hat geschrieben: Hallo Alexander!

Ich vermute, Du hast die Versicherung bei Madau vor dem 01.07.2010 abgeschlossen?

Pirx
Stimmt.
Und was besagt das? Ich habe eine erst 2011 abgeschlossen. Auf die GmbH ...

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-03-01 14:40:17
von Pirx
tauchteddy hat geschrieben:
Alexander hat geschrieben:
Pirx hat geschrieben: Hallo Alexander!

Ich vermute, Du hast die Versicherung bei Madau vor dem 01.07.2010 abgeschlossen?

Pirx
Stimmt.
Und was besagt das? Ich habe eine erst 2011 abgeschlossen. Auf die GmbH ...
Hallo Teddy,

das besagt, daß vor dem 01.07.2011 die gewerbliche Nutzung bei Madau bzw. der Alten Leipziger noch möglich war. Insofern hat sich seinerzeit auch niemand dafür interessiert, ob ein Fahrzeug auf eine Firma oder eine Privatperson versichert wird.

Wie Du aber selbst geschrieben hast, bedeutet die Zulassung auf eine GmbH nicht zwangsläufig gewerbliche Nutzung. Daher konntest Du Deine Fahrzeuge auch bei Madau versichern.

Ich sehe da keinen Widerspruch.

Pirx

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-20 8:55:04
von wayko
Ich habe gerade bei Madau nach einem Angebot gefragt, die Antwort stelle ich mal ein, da es sich um einen Standardtext zu handeln scheint. Das Angebot ist auf ein Fahrzeug >30 Jahre bezogen, informativ ist aber vor allem das "Kleingedruckte":
wir möchten uns für Ihr Interesse an einer Kfz.-Versicherung bei uns bedanken und unterbreiten Ihnen gerne das nachstehende Angebot für Ihren oben genannten Oldtimer.

Haftpflichtversicherung jährlich
Deckungssumme: 100 Mio. EUR (max. 8 Mio. EUR je geschädigte Person) 157,08 EUR

Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung jährlich
0,44 % vom Fahrzeugwert mindestens 50,00 EUR

Die Zeichnungsgrundlagen und Annahmerichtlinien der Alte Leipziger wurden zum 01.07.2010 wie folgt geändert:

- Alltagsfahrzeug (Pkw im Normaltarif) muss bei Alte Leipziger oder anderer Gesellschaft versichert sein
- Keine Fahrer unter 23 Jahre
- Keine gewerbliche Nutzung
- Bei Wunsch nach Vollkasko muss ein Gutachten eingereicht werden
- Generelle Grenze zu Gutachtenpflicht: 25.000 EUR (bei Teilkasko)
- Abgleich Datum Erstzulassung wird tagesaktuell vorgenommen, d. h. Ihr Fahrzeug muss ab Tag der Erstzulassung 30 Jahre alt sein


Was ist zu tun, wenn Ihnen unser Vorschlag zusagt und Sie die o.g. Bedingungen erfüllen:

- Bitte Angabe Ihres Geburtsdatums
- Bitte Übersendung einer Kopie der letzten Beitragsrechnung der Versicherungsgesellschaft, bei der Ihr Pkw versichert ist.
- Bei Einschluss der Kaskoversicherung bitten wir um Übersendung von drei bis vier Fotos und Angabe des Fahrzeugwertes (=Wiederbeschaffungswert).

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-20 18:14:18
von Firetrucker
hmm, und das fahrzeug muss keinen überdachten stellplatz haben? das wär ein dicker pluspunkt für die leipziger....

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-20 18:22:31
von Lasterlos
Hallo,
VGH fordert auch keinen überdachten Stellplatz, machen allerdings keine Teilkasko ohne Wertgutachten.

Gruß Markus

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-20 22:56:53
von Firetrucker
oha...das könnte die Katze dadurch jetzt erheblich ins Rennen bringen :angel:

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-21 19:25:03
von 4x4-Novize
Ich bin auch bei Madau.

Der Text ist derselbe.
Das Auto braucht keine Garage, selbst kein Wertgutachten, weil deutlich unter 25.000.
....
wem das weiter hilft !?
:)


Mal zum Thema zurück.

Eine GEWERBLICHE NUTZUNG ist MÖGLICH !!!

Entweder muss das Fahrzeug im Vorleben als solches auch genutzt worden sein,
oder
entweder als PKW oder Bus umgeschrieben sein mit erheblichen Behördenaufwand.

Mein Problem ist z.zt. das ich den Magirus aus Lärmgründen von 90 auf 80 dB runterbekommen müßte, um ihn als "PKW" eintragen zulassen. Bei der Lärmkühlung wohl hoffnungslos. :huh:

Es gibt vielleicht ein Hintertürchen. Da die Feuerwehr als Löschgruppenfahrzeug eingetragen war, könnte ich ja der Zulassung bzw. den TÜV davon überzeugen, dass das ein "Kleinbus" oder "Kombi" für 9 Personen mit ein bißchen mehr "Kofferraum" ist.
:smoking:
Ma gucken, ob das geht.

:positiv:

Schönes EM-Fußball-Wochenende

Schorsch

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-21 19:50:23
von pharaoleo
Moinse,
Warum machst Du Dir soviel Gedanken um den veränderten Aufbau??
Das Fahrzeug muss weitestgehend im originalem und erhaltenswerten Zustand sein.
Der Aufbau muß lediglich der Zeit entsprechen. Von original und nicht umgebaut steht da doch gar nichts.
Wie ich immer sage, sucht euch einen Tüver der die Verordnung kennt und anzuwenden weiss. Ein bischen Leidenschaft für Altmetall schadet dem Prüfer dabei auch nicht.

Gruß

Leo

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-21 20:37:18
von Joe
Hi,

nur mal so am Rande: Mein "G" läuft ganz klar auf die Firma (Besitzer eingetragen "gertenbach.info e. K."), musste "Erstfahrzeug" nachweisen und das wurde am 23.12.2010 von Madau so versichert.

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-26 17:44:33
von DäddyHärry
Noch ein Berliner Nachtrag...

Mercedes NG (ohne Nr.) mit H als Fahrschul-LKW Pritsche/Flachplane + Hänger (ohne H) :eek:

Hütte sah sehr gepflegt aus.

Gruß Härry

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-06-26 21:56:19
von lunschi
tauchteddy hat geschrieben:
WernervonCroy hat geschrieben:Das H Kennzeichen hat mit dem gewerblichem Transport zu tun.
"nicht" vergessen?

Seid ihr sicher, dass ein gewerblich genutzter H-LKW mautfrei ist? Wenn ich mir den Befreiungsantrag durchlese, steht da glasklar

"Sonstiges Fahrzeug, das weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist noch hierfür eingesetzt wird (Es sind die
Eintragungen in den Fahrzeugpapieren zu beachten. Keine Mautbefreiung besteht jedoch, wenn das Fahrzeug bei objektiver Betrachtung von seiner Bauart her generell zur Güterbeförderung bestimmt ist, unabhängig von seiner Verwendung im Einzelfall. Der Einsatz von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr - gewerblicher Güterkraftverkehr oder Werkverkehr - schließt eine Registrierung aus.):"
(Fettdruck von mir)
@Tauchteddy:

Der genannte 710er mit "H"-Kennzeichen ist wohl eher deswegen mautfrei, weil er unter 12 t zGg liegt. Das hat wie ich denke in der Tat mit dem Oldtimerkennzeichen nichts zu tun. Wer einen schweren alten LKW gewerblich bewegt, kommt an der Maut nicht vorbei. H hin oder her.
Gruss
Kai

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-07-11 22:10:05
von 4x4-Novize
Ich habe es geschafft !!!

H-Zulassung und Gewerbe mit einer Oldtimer-Feuerwehr.
Und es geht doch....
:rock: :rock: :rock:

Und selbst die Disco-Anlage krieg ich auch noch ans Laufen!
:angel:
...... ganz legal und eingetragen natürlich!!!

Ein alter Feuerwehrmann hat mir den Tipp gegeben. Das wird aber noch etwas dauern.

btw
LKW und Maut.
Das habe ich wie der Vorredner auch vom Straßenverkehrsamt so nebenbei mitbekommen.
Maut muss,egal ob H-Zulassung oder nicht, bezahlt werden! Allerdings (soweit ich das in Erinnerung habe) ab 12t..... zumin. ... in NRW.
Bei diesen Verwaltungsdschungel mit unüberschaubaren zahllosen Ausnahmegenehmigungen würd es mich aber nicht wundern, wenn einer es irgendwie doch --ohne-- geregelt bekommt.

Schönen abend noch

Schorsch

Re: Oldtimer, gewerblich und Umweltzone, geht das zusammen!?

Verfasst: 2012-07-12 15:42:18
von Firetrucker
Glückwunsch zu dem H... :spiel: