hab schon gesucht und nix gefunden.
Also, wenn ein Oldtimer, sprich 30 Jahre alt, gewerblich genutzt wird, fällt die steuerliche u. Haftpflicht (!?) vergünstigung weg. So weit so gut.
ODER !?

Gibts auch Ausnahmen??? Hab in einen alten fred was von Paketdienstwagen und H-Zulassung gelesen.

Jetzt die Frage der Fragen:
Wenn nun die H-Zulassung weg ist, und der Wagen gewerblich genutzt wird, ist dann auch autom. die wildcart für die Umweltzone futsch!?


In DO gibt es für Gwerbetreibende zwar Ausnahmeregelungen, die sollen aber "bald" DANK dieser







Weiß jemand, ob es eine GESETZLICHE Grundlage gibt, die es erlaubt einen 30 Jahren Wagen --- OHNE H-Zulassung-- trotzdem in einer Dummweltzone frei und ohne Auflagen bewegen zu können.
Naja, wir sollten vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte wegen Diskriminierung klagen.


Bitte um Vorschläge.


Schorsch