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Anhängelast Unimog 406 ungebremst

Verfasst: 2011-10-29 10:52:21
von Domian1976
Hallo Forum...

habe einen Unimog 406 zugelassen als LoF Zugmaschine/ Ackerschlepper....ZL.GG 6000kg.

Nun meine Frage darf ich einen Ungebremsten 1-Achs Anhänger ziehen? Dieser hat 4500kg Gesamtgewicht und ein 25 km/h Schild ist also zulassungs und Steuerfrei...

Danke für eure Antworten.

Re: Anhängelast Unimog 406 ungebremst

Verfasst: 2011-10-29 11:30:07
von watz
Hallo erst einmal,

bei den 406er geht ungebremst bis maximal 1500 kg. Vorsicht, je nach Typ der Anhängerkupplung ist die zulässige Stützlat sehr bescheiden.
Sollte es sich um einen nicht zugelassenen landwirtschaftlichen Anhänger handeln, so darf dieser nur zu LoF - Zwecken genutzt werden.

Bis die Tage

Der Watz

Re: Anhängelast Unimog 406 ungebremst

Verfasst: 2011-10-29 11:53:15
von Stationsvorsteher
Werter Domian,

wenn draußen nicht so ein herrliches Herbstwetter zu anderen
Genüssen einladen würde, würde ich Ihnen einen Besuch
bei der Unimog-Community empfehlen.

Dort ist das Thema ein Klassiker.

Viel Erfolg und Grüße

Stationsvorsteher

Re: Anhängelast Unimog 406 ungebremst

Verfasst: 2011-10-30 14:42:08
von MichaelW
Hallo,
habe einen Unimog 406 zugelassen als LoF Zugmaschine/ Ackerschlepper....ZL.GG 6000kg.

Nun meine Frage darf ich einen Ungebremsten 1-Achs Anhänger ziehen? Dieser hat 4500kg Gesamtgewicht und ein 25 km/h Schild ist also zulassungs und Steuerfrei...
Erstmal: Der U406 hat eine ungebremste Anhängelast von 1500kg. Solange das tatsächliche Gewicht des Anhängers nicht höher ist, darfst du den Anhänger prinzipiell ziehen. Natürlich ist auch die maximale Stützlast zu beachten, die kann je nach Anhängerkupplung bei max. 25km/h bis zu 1500kg betragen (hier wird kein Unterschied zwischen gebremst und ungebremst gemacht).

Allerdings:
1. Ein Anhänger ist nicht alleine deswegen zulassungs- und steuerfrei, weil da jemand ein 25km/h-Schild draufgeklebt oder angeschraubt hat. Vielmehr ist der Anhänger dann zulassungs- und steuerfrei, wenn es sich um einen Anhänger eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes handelt und dieser mit 25km/h-Zeichen ausgerüstet ist und natürlich auch mit maximal 25km/h hinter einer Zugmaschine gezogen wird.

2. Auch ein zulassungsfreier Anhänger braucht (wenn er nicht irgendwann in den 1950er Jahren oder früher schon in Betrieb genommen wurde, den genauen Stichtag hab ich jetzt nicht im Kopf) eine Betriebserlaubnis.

3. "ungebremst" und "zul. GG 4500kg" passt da irgendwie nicht. Nach StVZO dürfen Einachsanhänger bis 30km/h max. ein zul. GG von 3000kg haben (§41, Abs. 11, die Nebenbedingungen lass ich jetzt mal der Einfachheit halber weg).

Gruß,
Michael