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Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-14 18:12:39
von Phoenix
Hallo

Irgendwo hats doch immer noch einen Hacken. Hab angefragt, was es braucht um meinen neuen LA1519 auf der MFK (schweizer TüV für Fz) vorzuführen .
Lärmmessung -> Nahfeldmessung 7m 86dB :D
Bremsen -> müssen funktionieren :D
Dichtheit -> etwas "schwitzen" ist normal, tropfen darf es nicht :D
Abgas -> entweder deutsche Fahrzeugpapiere oder Rauchnachweis ECR24 bei Mercedes Schweiz anfordern :mad:

Deutsche Fahrzeugpapiere: Der LA1519 war in Polen zugelassen und die alten, deutschen Papiere waren nicht dabei.
Auf dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hab ich schon nachgefragt, ob die noch eine Kopie der deutschen Papieren hat. Leider vernichten die alle Daten, die älter sind als 7 Jahre. Gibt es noch einen andere Möglichkeit an die alten, deutschen Papiere zu kommen?

ECR24: Mercedes Schweiz meinte nur, sie können die Werte nicht liefern. Ich müsse den Rauchnachweis beim Dynamic Test Center machen. Kostenpunkt: mindestens 3 weitere LA1519 :dry:

Ich hab jetzt nochmals bei Mercedes CH nachgehackt. Das Problem ist, dass die LA1519 nicht im System drinn sind. Falls ich ein anderes Fahrzeug (LKW oder Arbeitsmotorwagen) finde, das einen OM360 verbaut hat, könnte Mercedes meinen für Abgas typisieren.
Weiss jemand von einem Mercedes der einen OM360 verbaut in der Schweiz?

Hat jemand Informationen zum Rauchnachweis ECR24?

Gruss Manu

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-14 18:16:24
von Wombi
Kawajojo schon mal angestupst ....... evtl. hat der was.


Gruß, Wombi

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-15 0:41:26
von Feron
Den DTC Prüftstand kann man vergessen, das kostet sofort über CHF 10'000.00-15'000.00 (bei derart hohen Prüfstandkosten sollte man sich zusammenschliessen und einen Prüfstand selbst bauen und dessen Betrieb akkreditieren lassen).

Welches ist das Jahr, der ersten nachweisbaren Zulassung ausserhalb CH? Unter gewissen Umständen kann man das Baujahr geltend machen sofern die Erstzulassung nicht nachweisbar ist. Diese Angabe ist extrem wichtig, da massgebend für die geltenden Bestimmungen.

Gehe davon aus, dass keine Typenzulassung vorliegt. Am einfachsten wäre es, ein CH typenzugelanessenes Fahrzeug zu finden, das genaus den gleichen Motor drin hat.

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-15 9:11:51
von Phoenix
Genau, nach wenn ich ein typenzugelanessenes Fahrzeug mit einem OM360 finde, würde ich weiter kommen.
Baujahr ist 1976. Das wird auch als Erstzulassung akzeptiert.

Rechne mal die Kosten für DTC mal 2, dann hast du die richtige Grössenordnung.

Gruss Manu

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-15 9:12:39
von Pirx

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-15 9:52:47
von Ulf H
... hast du mal bei der deutschen Feuerwehr nachgefragt, bei der das Fahrzeug ursprünglich lief ... soweit ichs verstanden habe kam der erst nach seiner 1. Pensionierung nach Polen ... da es ein recht spezielles Fahrzeug ist, ist er vielleicht in einschlägigen Feuerwehr-Sammler-und-Bildjäger-Kreisen bekannt ...

... viel Erfolg beim Zulassen ... ich weiss schon, warum meine Karren knapp nördlich des Rheines angemeldet bleiben (obwohl die vermutlich sogar alt genug wären um mit weinger Aufwand eingeschweizert zu werden) ...

Gruss Ulf

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-15 16:27:21
von Feron
Bzgl. Kosten für den Motorenprüfstand beim DTC hab ich nie selbst nachgefragt, ich erhielt allerdings verschiedene Grössenangaben von MFKs und ASTRA. Ist aber onehin viel zu teuer.

Erstzulassung 1976 ist nicht schlecht, da solltest Du Dir die damals geltenden CH Richtlinien wie z.B.:
- Verordnung vom 27. August 1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)
- Verordnung vom 22. Oktober 1986 über die Abgasemissionen schwerer Motorwagen (FAV 2)
ansehen.

U.U. kann eine Rückfrage beim ASTRA auch noch helfen, obwohl kantonale MFK zuständig sind, die Gesetzgebungen ist CH landesweit gültig und sollte dementprechend kantonsunabhängig gehandhabt werden... zumindest in der Theorie (im Zweifelsfall entscheidet das ASTRA da deren Richtlinien landesweit verbindlich sind).
Ob für in 1976 erstzugelassene Diesel-LKW einen Prüfstandattest für Motor notwendig ist weiss ich nicht auswendig. Je nach MFK kriegt man auch z.T. widersprüchliche Antworten.

Eigentlich würde ich eher davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass Fahrzeuge mit diesem Motortyp in CH damals zugelassen worden sind und somit sich auch die Prüfstandmessungen erübrigen würden, ist jedoch nur eine Vermutung.
Vielleicht auch biem DB Stammwerk anstelle in der CH Niederlassung schriftlich nachfragen?


BTW Kennt jemand Motorenprüfstände? Wo liegt das Problem? Abgasmessungen, Dremomentmessung (mit Asynchromotor+ Rückspeisefähigem IGBT-Frontend FU als Last), Datalogging usw.? Eigentlich keine Hexerei, nur was teure Komponenten.

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-15 20:52:53
von Pirx
Ulf H hat geschrieben:... hast du mal bei der deutschen Feuerwehr nachgefragt, bei der das Fahrzeug ursprünglich lief ... soweit ichs verstanden habe kam der erst nach seiner 1. Pensionierung nach Polen ... da es ein recht spezielles Fahrzeug ist, ist er vielleicht in einschlägigen Feuerwehr-Sammler-und-Bildjäger-Kreisen bekannt ...
Es könnte sich bei Manus polnischer Feuerwehr um das ehemalige Trockentanklöschfahrzeug der Berufsfeuerwehr Kassel handeln:
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrze ... l_0127_aD1

Abgesehen davon, daß LA1519-Fahrgestelle mit Doppelkabinen extrem selten sind, sprechen auch einige Details dafür, daß es sich um das TroTLF aus Kassel handelt. Metz-Aufbau sollte passen, Baujahr 1974 und Erstzulassung 1976 muß sich nicht widersprechen. Bei bos-fahrzeuge.info wird als Besonderheit des Kasseler Fahrzeugs noch erwähnt, daß anstelle des üblichen Rolladens am Heck eine Klappe eingebaut ist. Damit sollte sich das Fahrzeug identifizieren lassen.

Eventuell bei der BF Kassel mal nach Unterlagen nachfragen?

Pirx

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-16 9:31:09
von Phoenix
Hallo
ich hatte nur noch die Lärmmessung von Chrigu im Kopf. Aber er brauchte auch das ECE R24.
Da unsere alten Damen demnächst zusammen in einer WG wohnen, sollten die Informationen schnell ausgetauscht sein.

@Pirx: da hast du richtig Recherchiert. Meiner ist der alte Florian von der BF aus Kassel. Unter der Polnischen Klebefolie ist noch der Schriftzug und Wappen von Kassel drauf. Allerdings zweifle ich die 1974 etwas an, da die Datenkarte am 20.7.76 ausgefüllt wurde. 1974 wäre super gewesen, denn die Abgasmessung ist erst ab 1.1.76 vorschrift :dry:

Aber ich frag ohnehin mal in Kassel nach. Das frühere Leben würde mich schon interessieren.
Irgendwie werd ich auch mit der :spassbremse: (MFK) noch fertig.

Gruss Manu

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-18 18:23:48
von unihell
Hallo

ich würde zuerst mal bei Daimler nachhören, wegen der ABE. Nnormalerweise gibt es von Daimler eine Datenbestätigung, nicht zu verwechseln mit der Datenkarte. Die Datenbestätigung ist kostenpflichtig und wird zur Neuerstellung eines Fahrzeugbriefes gefordert, dort müsste auch die deutsche ABE vermerkt sein.
Ich gehe davon aus, das die MFK auf diese ABE hinaus will.
Zumindest der Unimog-Service aus Wörth hat schon einigen Kolegen in der Schweiz und Lichtenstein die Zulassung ermöglicht, ob der LKW-Bereich auch so kulant ist, wäre zu testen.

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-18 18:58:48
von Feron
Meinte, dass:

1) Die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrzeuge mit genau demselben Motor bereits in CH zugelassen worden sind sehr hoch ist,
2) Die Schweiz eigentlich stets die meisten ECE Richtlinien übernommen hat (Einzelheiten siehe nicht konsolidierte Fassungen der entsprechenden Richtlinien).

Demzufolge sollte bei MB in Deutschland (nicht bei der CH Niederlassung nachfragen, die Verkäufer dort sind nicht gross am Papierkram interessiert und kennen die CH Richtlinien von 1976 noch weniger als die CH MFK) entprechende Bescheinigungen vorhanden sein da möglicherweise schon damals harmonisiert nach ECE sowohl in CH wie D geprüft wurde.

Formale Auskunft sollte man schriftlich beim ASTRA oder der kantonalen MFK einholen. Zu beachten ist, dass man u.U. von den MFKs widersprüchliche Anworten kriegt, hab dies schon mehrmals erlebt. Letzendlich sind die gesetzlichen Auflagen massgebend und die gelten CH landesweit und im Zweifelsfall entscheidet das ASTRA (Bundesamt).

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-18 23:17:10
von Pinzlinger
Phoenix hat geschrieben: Ich müsse den Rauchnachweis beim Dynamic Test Center machen.
Nochmals mit Nachdruck:

1. Sie müssen auch Tests anderer Prüfstellen (z.B. deutscher TüV) akzeptieren. Das Test Center ist ein bisschen ein Monopol.
2. Frag bei Daimler in D direkt. Sie sollen dir doch die damalige Typengenehmigung raussuchen. Auch wenn es das Deutsche KBA nicht hat Daimler hats sicher. Und eine Bestätigung vom Hersteller ist mehr wert als vom Importeur (wenn der nicht will).... Es ist völliger Unsinn Schen zu prüfen die schon abgesegnet wurden.

Grüsse

Stefan

Re: Rauchnachweis ECR24

Verfasst: 2011-09-19 0:26:57
von Feron
Danke für Deine Ausführungen.
Klar, dass Atteste von akkreditierten ausländischen Prüfstellen anerkannt werden müssen aber wie gesagt, ich gehe eigentlich davon aus, dass normalerweise sämtlich Unterlagen existieren sollten, dass also keine Prüfstandmessungen notwendig sind.

Dass es beim DTC so wahnsinnig teuer ist, ist auch nicht normal. Motorenprüfstand von 500 kW könnte man wohl für sowas um die EUR 250'000.00 - 300'000.00 bauen (mit Eigenentwicklung der Software, z.B. mit LabVIEW usw.). Dazu kämen allerdings noch Akkreditierungs- und Kalibrationskosten.
Ferner könnte auch DB kostengünstig sowas übernehmen, denn die habe alles was es dazu benötigt.