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Fahrtenschreiber nachrüsten

Verfasst: 2007-04-25 5:53:22
von Mac Gyver
So, da ich demnächst endlich mal zur Vollabnahme möchte oder besser muss, mach ich mir grad gedanken zum Thema Fahrtenschreiber da ich auf jeden Fall über 7,5t komme und bis jetzt noch kein hab. Jetzt war ich in der Werkstatt und die sagten mir sie würden ein elektronischen einbauen kosten 750€ :ohmy:
Ja da hab ich ma bei eb... geschaut da giebts ja günstig zu kaufen, aber auf was muss ich achten außer das er mechanisch funktioniert und 24V hat? Wie ist das mit der Tachowelle passt in jeden Fahrtenschreiber, sind die alle gleich? :huh: Ach ja, hat vielleicht jemand von euch noch ein rumliegen :search:

Dann Danke schon ma für antworte
Grüsse Jakob

Verfasst: 2007-04-25 7:47:06
von HildeEVO
Hi Mc,

ich bin auf der Suche nach einem mechanischen bzw. elektronischen Tacho ohne Scheibe. Eigebaut ist ein Tachograph. Da ich unter 7,5 bleibe, brauche ich den nicht mehr... Schreib mir doch bitte eine Mail!

Veilleicht können wir Tauschen!

Greetz Chris

Verfasst: 2007-04-25 10:12:28
von felix
Hallo,

es gibt da drei Systeme für die Tachowelle:

- Die DDR-Variante.
- Den Bajonett Verschluss aus Plastik (In 99% aller Westautos verbaut).
- Ganz selten die Verschraubungen, wie sie auch an den getrieben sitzen.

Und selbst wenn das nicht passt, kann einem der nächste VDO-Service für ein paar Euro den passenden Anschluss an die Welle pressen. Faktor 40 billiger, als nen Tacho. Ihr könnt ganz Sicher tauschen.

MlG,
Felix

P.S: Bei den Ebay-Tachos aufpassen, wenn die alt sind tuen die meißt nicht mehr richtig.

P.P.S: Wenn das mit dem Tauschen nicht klappt, habe ich hier noch einen alten DoppelFS mit fas 500.000 auf der Uhr, der manchmal klemmt. Für die Prüfung wird der reichen. Für nen 10er bei Versand oder bei Abholung geschenkt könntest du den haben.

Verfasst: 2007-04-25 14:09:18
von makabrios
Hallo,
ich hab´mich letztes Jahr ausführlich mit dieser Problematik befasst.
Maines Wissens mußt Du einen elektronischen Tachographen nachrüsten.
Wenn das Fahrzeug mal einen Scheibentacho hatte, dann kannst und solltest Du versuchen wieder so ein Ding reinzubauen.

Das elektronische Ding ist der volle"Big Brother" und ein Vorgeschmack auf die Überwachungspläne der Bundesregierung.

Da ich von ausschließlich privater Nutzung Deines Fahrzeuges ausgehe, denke ich,Du solltest Dich erst bei TÜV/DEKRA mal erkundigen, wie Du an die für den ordnungsgemässen Betrieb des Gerätes erforderliche Unternehmerkarte kommst. Dafür muß nämlich eine Gewerbeanmeldung beigebracht werden.

Weiterer Kostenposten ist entsprechende Software um die Aufzeichnungen des Tachographen monatlich zu archivieren.
Ansonsten macht das der TÜV gerne, aber sicher nicht umsonst.
Monatlicher TÜV- das haben wir uns doch schon immer gewünscht....

Natürlich kannst Du auch die im Fahrtenschreiber eingesetzten Klorollen aus Thermopapier archivieren. Mußt halt immer wieder kopieren, weil die schnell verblassen über die Jahre.

Ales in allem kann ich nur jedem empfehlen sich um den elektronischen Tachographen zu drücken.

Verfasst: 2007-04-25 14:25:18
von Uwe
Hallo,

bitte verwechselt nicht analoge und digitale mit mechanischen und elektronischen Tachographen bzw. EG-Kontrollgeräten.

Makabrios meint die modernen digitalen Tachografen, nicht die bekannten runden mit den Tachoscheiben und auch nicht die DIN-Einschub-Geräte, aus denen die Schublade für die Scheiben rauskommt - letzteres sind alle analoge Geräte. Letztere gibt es in der mechanischen Ausführung mit Antrieb über die Tachowelle und in der elektronischen Version mit Übermittlung des Geschwindigkeitssignals über einen Geber am Getriebe (z.B. der Kienzle TCO 1318-xx).

Mit dem digitalen Tacho müssen nur Neufahrzeuge ab ca. 2. HJ 2006 ausgerüstet sein, eine Nachrüstpflicht besteht nicht.

Die 1318s gibt es ab und an als Neugerät bei ebay, von Zeit zu Zeit bietet VDO ein Neugerät inklusive Einbau und §57 für 400 EUR an. Vorteil ist halt, dass bei Änderung der Reifengröße nur umgejumpert werden muss und kein neues Tachogetriebe nötig ist.

Reine Tachos in 24V sind selten, aber als Neuteil problemlos zu bekommen :)

Grüße
Uwe

Verfasst: 2007-04-25 14:53:04
von gunther
Ich bin zwar nicht fit in dem Thema, aber,

bei meinem 1113 BJ 84 von der Feuerwehr ist ein Fahrtenschreiber eingebaut.

Ich werde den nicht benötigen, da ich unter 7,5 to bleiben werde.

Falls dein alter Tacho bei mir passt, so koennen wir eventuell tauschen.

Gruss gunther

Verfasst: 2007-04-25 15:04:00
von Kami
...wenn auch nciht so richtig, aber mein TÜV sagt: Privat ist kein Schreiber Pflicht, egal wie schwer.....

Gruss

Kami

Verfasst: 2007-04-25 15:46:58
von Wilmaaa
Hm, im §57a der StVZO lese ich nix davon, dass es Unterschiede zwischen privat und gewerblich genutzten schweren Fahrzeugen bezüglich der Ausstattung mit einem Fahrtenschreiber (nicht EG-Kontrollgerät) gibt. :mellow: Aber ich bin keine Juristin.

Weiß es jemand genau? Denn das Thema taucht mit schöner Regelmäßigkeit auf...

Wilmaaa :cool:

Verfasst: 2007-04-25 15:48:17
von Ulf H
Joe hat sich da mal umfassend informiert, sollte auch auf seiner Homepage www.gertenbach.info seinen Niederschlag gefunden haben.

Gruß Ulf

Verfasst: 2007-04-25 16:38:22
von Joe
Hallo Ulf,

danke für den Link, aber auf meiner HP ist lediglich das Info-Blatt vom ADAC betr. Lenk- und Ruhezeiten (geht dabei halt um das Thema Tacho). Da wegen Leerzeichen der Link nicht funtkionieren wird: gehe zu Big Foot, dann WoMo-Info, dort "Lenk- un Ruhezeiten" anklicken für Download. http://www.gertenbach.info/d_big%20foot%20infos.htm
(Edit: aaah, Link geht doch!!)
Aktuelles von meinem TÜV-Besuch:
TÜV: Sie brauchen eine §57-Prüfung.
Ich: Nö
TÜV: Ich habe hier ein Schreiben von Minister von 1995, dass ...
Ich: Habe hier eine Auskunft von ADAC-Rechtsabteilung, die sich auf ein anderes Schreiben bezieht (obiges "Lenk- und Ruhezeiten"), dass bei Fahrzeugen, die NICHT für den gewerblichen Betrieb sind, KEINE Schaublätter eingelegt werden müssen. Diese Email ist von 2005, "sticht" also Ihr Schreiben.
TÜV: Schicken Sie mir das mal.

Später:
Ich: Gelesen?
TÜV: Ja.
Ich: Und?
TÜV: Dann scheinen Sie Recht zu haben.
Ich: OK kein Schaublatt, dann brauche ich doch eigentlich auch keine Prüfung? Das ein Fahrtenschreiber drin sein muss, ist klar, da über 7,5t. Aber wenn ich keine Scheiben brauche, muss das Teil ja auch nicht geprüft sein. Denn das wäre ja nur notwendig, damit die aufgezeichneten Werte auch korrekt sind, was ich aber nicht machen muss - ODER???
TÜV: OK, keine Prüfung.

Interessant ist in diesem Zusammenhang folgendes: Im seeligen MD-Forum schloss der letzte Thread damit, dass sich irgendjemand auf meinen Einwand betr. obiger Email von der ADAC-Rechtsabteilung mal mit dem Ministeriium oder so in Verbindung setzen wollte. Daraufhin habe ich aber NIE wieder was darüber gelesen [PUNKT] Also, wer die Email vom ADAC haben will, gern - einfach melden.

Verfasst: 2007-04-25 16:50:05
von Wilmaaa
Joe hat geschrieben: (Edit: aaah, Link geht doch!!)
Da siehste mal, was so eine neue Software bewirken kann. ;) :D

Als wir mit unserem 170er bei der Vollabnahme waren, murmelte der Prüfer zunächst auch, dass unser Fahrtenschreiber (bzw. das EG-Kontrollgerät, welches wir in Ermangelung eines passenden Fahrtenschreibers haben) geeicht werden müsste, aber da das Fahrzeug privat genutzt wird, ist die Eichung nicht nötig.

Wilmaaa :cool:

Verfasst: 2007-04-27 10:43:00
von makabrios
Hallo,
um auf den Stolperstein hinzuweisen wiederhole ich mich:

Beim alten "Scheibentacho" muß während Privatfahrten keine Scheibe eingelegt sein, bzw. das ganze Ding braucht nicht bedient zu werden.

Beim digitalen Kontrollgerät wird nicht mehr zwischen privat und gewerblich unterschieden. Auch wenn es freiwillig nachgerüstet worden ist muß es in jedem Fall bedient werden.

In diesem Zusammenhang habe ich was interessantes auf der BAUMA gesehen:
MAN 32.440 Dreiachser mit 14-24er Bereifung , Common-Rail-Motor mit EURO2 Abgasnorm ohne irgendeinen Fahrtenschreiber (lediglich die MAN Blackbox) für Überseemärkte.

Den zwangsmasochiertern Deutschen wird solches Spielzeug vorenthalten. :cool:

Verfasst: 2007-05-02 13:24:58
von scynet
Was muss ich denn nun in meinen LKW mit H Kennzeichen einbauen wenn ich ihn endlich über 7,49 t anmelden will?
So ein Scheibengerät könnt ich ja noch verknusen.

Gruss ALF

Verfasst: 2007-05-02 17:15:36
von makabrios
scynet hat geschrieben:Was muss ich denn nun in meinen LKW mit H Kennzeichen einbauen wenn ich ihn endlich über 7,49 t anmelden will?
So ein Scheibengerät könnt ich ja noch verknusen.

Gruss ALF
Wenn die Erstzulassung Deines Autos nach dem 01.05.2006 war, dann kommst Du nicht aus und mußt den digitalen Tachograph einbauen.

Nun gehe ich davon aus, daß Dein Fahrzeug schon mal zugelassen war und somit der Scheibentacho noch akzeptiert wird. Wenn der so eingebaut wird, daß es so aussieht als ob der schon immer drin war, dann wird der TÜVtler bei der Vollabnahme gar nicht auf dumme Gedanken kommen. Also, vielleicht nach einem Modell gucken, welches zeitgenössisch mit Deinem Auto ist...

Verfasst: 2007-05-04 8:56:27
von scynet
Danke für die Antwort.

Gruss ALF

Verfasst: 2008-03-31 18:18:02
von AL28
Hallo
Nur mal zur info

Ich war ein langer Link.
Seite vier Oldtimer Regelung
:rock: :rock: :rock:
Gruß
Oli