Hallo Ulf,
danke für den Link, aber auf meiner HP ist lediglich das Info-Blatt vom ADAC betr. Lenk- und Ruhezeiten (geht dabei halt um das Thema Tacho). Da wegen Leerzeichen der Link nicht funtkionieren wird: gehe zu Big Foot, dann WoMo-Info, dort "Lenk- un Ruhezeiten" anklicken für Download.
http://www.gertenbach.info/d_big%20foot%20infos.htm
(Edit: aaah, Link geht doch!!)
Aktuelles von meinem TÜV-Besuch:
TÜV: Sie brauchen eine §57-Prüfung.
Ich: Nö
TÜV: Ich habe hier ein Schreiben von Minister von 1995, dass ...
Ich: Habe hier eine Auskunft von ADAC-Rechtsabteilung, die sich auf ein anderes Schreiben bezieht (obiges "Lenk- und Ruhezeiten"), dass bei Fahrzeugen, die NICHT für den gewerblichen Betrieb sind, KEINE Schaublätter eingelegt werden müssen. Diese Email ist von 2005, "sticht" also Ihr Schreiben.
TÜV: Schicken Sie mir das mal.
Später:
Ich: Gelesen?
TÜV: Ja.
Ich: Und?
TÜV: Dann scheinen Sie Recht zu haben.
Ich: OK kein Schaublatt, dann brauche ich doch eigentlich auch keine Prüfung? Das ein Fahrtenschreiber drin sein muss, ist klar, da über 7,5t. Aber wenn ich keine Scheiben brauche, muss das Teil ja auch nicht geprüft sein. Denn das wäre ja nur notwendig, damit die aufgezeichneten Werte auch korrekt sind, was ich aber nicht machen muss - ODER???
TÜV: OK, keine Prüfung.
Interessant ist in diesem Zusammenhang folgendes: Im seeligen MD-Forum schloss der letzte Thread damit, dass sich irgendjemand auf meinen Einwand betr. obiger Email von der ADAC-Rechtsabteilung mal mit dem Ministeriium oder so in Verbindung setzen wollte. Daraufhin habe ich aber NIE wieder was darüber gelesen [PUNKT] Also, wer die Email vom ADAC haben will, gern - einfach melden.