Seite 1 von 1

Rotes Wechselkennzeichen - neue Vorschriften ?

Verfasst: 2007-04-02 8:20:15
von Magirusfan
Hallo liebe Gemeinde,

wollte neulich meinem Oldi auf rotes Wechselkennzeichen zulassen. Habe mich vorher bei TÜV und Zulassung erkundigt. Benötigt werden u.a. Brief (wenn vorhanden ), Doppelkarte. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist.

Brief hatte ich, Doppelkarte auch, Führungszeugnis .. alles kein Problem dachte ich.

Nun erklärte mir der freundliche Bemate, dass in Hessen ab dem 01.03.2007 neu richtlinie gelten, die besagen, dass auch für ein rotes Wechselkennzeichen ein H-Gutachten erforderlich ist mit Zustandsnote "zwei" !!! :wack:

Nun, dass schaffe ich mit dem Oldi sicherlich nicht. Er ist immerhin als LKW beim Bundes unterwegs gewesen und wurde auch benutzt !!!
:(

Hat jemand von euch diesbezüglich Informationen, ob das nun wieder eine Willkür ist oder was ?

Bei einer normalen H-Zulassung kann ich das mit dem Gutachten ja verstehen, evtl. noch die Begründung der Zustandsnote. Aber bei einem Wechselkennzeichen, wo die Nutzung derart eingeschränkt ist, darüber eine Zustandsnote "zwei" zu fordern, ist schon etwas unverschämt oder ?

Gruß Lars

Verfasst: 2007-04-02 8:31:50
von blechhase
habe grade mit dem tüv hanse bei uns in hh telefoniert:
"für die erteilung einer 07er-nr bedarf es seit 1.3.2007 einer prüfung des kfz nach §23" - das ist das gutachten zum H-kennzeichen in aller seiner schärfe, wie z.b. originalzustand(zeitgenössische umbauten) und derzeitiger zustand mind. note2...
shit!!!

Verfasst: 2007-04-02 9:10:54
von joe`s mercur
hallo,

habe mich erst am freitag ,den 30.03.04,mit einem prüfer von der gtü unterhalten,
die haben die anweisung in niedersachsen erst noch nach dem alten § zu prüfen, da der neue §23 bis jetzt erst ein entwurf ist und noch keine gültigkeit hat. deshalb will ich auch zusehen , das ich noch schnell h-kennzeichen bekomme um von der 07 wegzukommen. bei dem prüfer ist aber das problem , er hat keinen bremsenprüfstand für die gewichtsklasse, will aber rumtelefonieren welcher seiner kollegen das kann und will.

joe´s mercur

Verfasst: 2007-04-02 9:12:53
von Uwe
Hallo Lars,

um das Gutachten wirst Du wohl kaum herumkommen, sprich dazu doch einfach mit den aaS Deines Vertrauens (die Prüfung kann ja jetzt auch bei Dekra, GTÜ, ...) durchgeführt werden. Einige unterscheiden schon bei der Zustandsbewertung zwischen PKW und LKW. Unsere A-L-Prische und der Magirus sind beide mit zwei bewertet worden, obwohl sie auch eindeutig nach Nutzfahrzeug aussehen ;)

Grüße
Uwe

Verfasst: 2007-04-02 22:21:29
von Ulf H
Für´s H-Kennzeichen und neuerdings auch für die rote 07 wird ein Zustand 3 oder besser gefordert, und der ist auch mit einem ex-Behörden-LKW hinzubekommen.

Die Verschärfung auf einen Zustand 2 ist soweit ich weiß nochmal abgebogen worden, war Anfang des Jahres im Gespräch.

Gruß Ulf