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Tanks an Anhänger, erlaubt?

Verfasst: 2010-12-30 0:02:31
von Transporter
Hallo.

Ist es erlaubt Tanks an einem Anhänger anzubringen? Wäre ja ganz praktisch für den Aggregatsdiesel oder als Tankstelle für mitgeführte Zweiräder...

Ist das erlaubt? Oder besser: Ist das verboten?

Grüße,

Transporter.

Verfasst: 2010-12-30 0:42:24
von tauchteddy
Ich vermute, dass gilt dann als Kraftstofftransport und es gelten die Gefahrgut-Mengen

Verfasst: 2010-12-30 0:44:42
von Filly
Ja es ist erlaubt. Es gibt Auflieger, insbesondere solche aus Osteuropa mit großen Tanks drunter, damit die eine Tour in den Westen und zurück machen können ohne unseren teuren Sprit tanken zu müssen. Außerdem gibt es natürlich Arbeitsmaschinen als Anhänger (z.B. Stromaggregat), die dann auch einen Tank haben.

Die Gesamtmenge an Diesel für eine Fahrzeugkombination liegt bei 1500 L. Hat man mehr dabei, fällt es unter die Gefahrgutverordnung.

Christoph

Verfasst: 2010-12-30 0:47:25
von Transporter
Auch bei festmontierten zugelassenen Tanks?

Was wäre wenn eine Dieselheizung eingebaut (Werkstattanhänger) und ein Aggregat (was einen zweiten Tank für Benzin nötig macht :-D)?

Grüße,

Transporter

EDIT: @Filly: Das klingt gut. Also 1500l für den ganzen Zug. Soviel wird das nicht. Aber das es prinzipiell erlaubt ist gut.

Verfasst: 2010-12-30 0:55:31
von Lasterlos
Hallo,
dieses e-bay Angebot hat einen 180l Tank

Gruß Markus

Verfasst: 2010-12-30 1:13:29
von Filly
Da fällt mir noch ein: Die 1500 L gelten für Diesel. Wenn Benzin im Spiel ist wirds evtl. weniger, weil Benzin mehr Knalleffekt bringt. Da sollte man sich noch mal konkret informieren ab wann GGVS greift.

...

Verfasst: 2010-12-30 1:18:19
von Transporter
Wenn überhaupt habe ich hier noch 2 150l MB-Plaste-Tanks zu liegen. Das wären also 300l am Anhänger, davon höchstens die Hälfte Benzin (kleines Aggi, 2 Rad).

AM Fahrzeug hab ich im Moment 220 und irgendwann vielleicht nochmal das gleich auf der anderen Seite.

Gesamtzug wäre dann etwa 740l, 150l davon Benzin (wenn alles voll wäre)

Grüsse

Transporter

Verfasst: 2010-12-30 1:55:03
von möp
gilt das auch für pkws?

mir geister grad ein 1400l Anhänger im Kopf herrum

da würde sich der dieselpreis in syrien endlich mal rentieren

Verfasst: 2010-12-30 2:04:55
von Christian H
Hi

Mir geistert auch noch eine mobile Heizstation im Kopf rum.
Wahlweise als Anhänger oder Fahrzeug.
( Jobmäßig )

In beiden Fällen wäre der Tankinhalt jedoch Heizöl.

Die Rahmenfeste Montage wäre ja nicht das Problem aber Heizöl ist kein Diesel und eindeutig nicht zur Fortbewegung gedacht.

Christian

Verfasst: 2010-12-30 9:32:37
von wuestendiesel
Die ganzen Kühler fahren doch alle bis zu 500l spazieren.

Verfasst: 2010-12-30 9:52:48
von Heideblitz
da würde sich der dieselpreis in syrien endlich mal rentieren
....und bei der Einreise in die Türkei dann den Weihnachtsmann spielen!!!!!!!!!!
Gruß Detlef

Verfasst: 2010-12-30 10:46:54
von jonson
und wie schaut das mit einem gastank an Anhänger aus? Sollte dann eigentlich auch erlaubt sein?

Verfasst: 2010-12-30 12:19:47
von pete
http://www.lbbv.de/about/PM2005.htm - 3. Artikel

Hier ist wieder von Hauptbehältern die Rede. So einfach wird das nicht sein.

@filly: Schau dir mal die Trucks aus dem Osten an die hier rein fahren.
Außer Kühler hat keiner einen Tank am Trailer. Der Zoll kontrolliert ja auch schon,
ob die Tanks original sind von der Größe her. Wenn größer , dann gibt es Strafe,usw.
Das was hier reinfährt unterscheidet sich nicht von den hier bekannten Fahrzeugen.
Nur am Kennzeichen oder der Werbung erkennt man noch wo er her kommt!

EDIT: Betrifft Ladung:
Bei Gefahrgut gibt es eine Freimenge.( 1000-Punkte- Regelung) Diese ist abhängig von der Menge des Gefahrgutes und der Verpackunsart.
Da gibt es eine extra Tabelle. Ab 1000 Punkte unterliegt man der GGVS-ADR mit allen drum und dran!

Kühlauflieger, Stromaggregate , kompressoren und andere Arbeitsgeräte sind eine andere Liga.

Gruß Peter

Verfasst: 2010-12-30 14:54:17
von Transporter
Hallo Pete.

Es fällt mir schwer zu glauben, das in D irgendwas noch bestand was im Jahr 2005 so war. So wie ich den Artikel verstehe, dürfte ich nichtmal meinen 220l Tank vollhaben an der Grenze.

Und dann:

Was sind "Hauptbehälter"? Das sind für mich ertsmal fest mit dem System verbundene Tanks, also mit Anschluss an den Motor soz.
pete hat geschrieben:@filly: Schau dir mal die Trucks aus dem Osten an die hier rein fahren. Außer Kühler hat keiner einen Tank am Trailer. Der Zoll kontrolliert ja auch schon, ob die Tanks original sind von der Größe her. Wenn größer , dann gibt es Strafe, usw.
Intressant. Aber was ist mit Wohnmobilen, die sind ja kein Güterverkehr?
EDIT: Betrifft Ladung:
Bei Gefahrgut gibt es eine Freimenge.( 1000-Punkte- Regelung) Diese ist abhängig von der Menge des Gefahrgutes und der Verpackunsart.
Da gibt es eine extra Tabelle. Ab 1000 Punkte unterliegt man der GGVS-ADR mit allen drum und dran!
Aha.
Kühlauflieger, Stromaggregate , kompressoren und andere Arbeitsgeräte sind eine andere Liga.
Nun, was ist mit einem Werkstattanhänger der Strom- und Heizaggregate sowie Kompressor beinhaltet?

Grüße,

Transporter.

Verfasst: 2010-12-30 15:36:08
von Flammkuchenklaus
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html

Die Freimengen
zitat daraus:

für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

also nicht in nachträglich angebauten Tanks etc

Verfasst: 2010-12-30 16:11:12
von Transporter
Ja, nu... ein Anhänger ist ja eben kein Motorfahrzeug..

Wer hat belastbare Infos zum Anhänger und Tanks?

Dabei geht es weniger um Ein- oder Ausfuhren, sondern um die Frage ob man Tanks dort fest verbauen darf. Diese Frage stellt sich, weil diese vorhanden sind und innen unnötig Platz wegnehmen würden.

Es wäre für einen Werkstattwagen auch einfach angenehm, genug Diesel für Heizung (und sonstige Verbraucher) oder eben Sprit (z.B. auf einer Motorradveranstaltung) dabeizuhaben, so man irgendwo einen längeren Service leisten muss.

Grüße,

Transporter.

Verfasst: 2010-12-30 16:20:04
von pete
@ Transporter

Warum fragst du nicht einfach bei TÜV,KÜS, DEKRA,usw an was da möglich ist?
Dann hast du eine sichere Antwort. Wer wenn nicht dort?

Alles andere als die " Haupttanks" wird Ladung sein!

Peter

Verfasst: 2010-12-30 16:41:08
von Transporter
Tja, da müßte erstmal "Haupttank" an einem Anhänger definiert sein. Ich lese immer nur von den bereits zitierten "Motorfahrzeugen".

Deshalb dachte halt in meinem jugendlichen Leichtsinn, es wüßte jemand, hätte das schonmal so gemacht, bzw. wüßte evtl. wo man das genau herauslesen kann.

TÜV, Dekra, KÜS kann ich nach Neujahr machen.

Auf die letzten an sie gerichteten Fragen hatten allerdings die 3 Prüfstellen 4 verschiedene Antworten. Deren Auskunft hilft letztlich auch nicht wenn ein Rennleiter der Meinung ist das wäre nicht erlaubt. Da wäre es besser auf einen Paragraphen verweißen zu können, bzw. eben nicht.

Wie gesagt, ich dachte nicht, das diese Idee so weit hergeholt ist, scheint aber schon exotisch zu sein der Wunsch nach Betriebsstoffen in der "Werkstatt".

Naja, kommt Zeit, kommt Rat und in der Zwischenzeit hat vielleicht noch jemand eine Idee wo im Paragraphenwußt man eine positive oder negative Gewissheit bekommen kann.

Mir würde reichen sicher zu wissen, das es nicht verboten ist.

Grüße,

Transporter.

Verfasst: 2010-12-30 17:14:59
von pete
Hab da noch was gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=28478
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=63071

Ist wieder oder leider von 2005, aber besser oder leichter wird kaum was bei GGVS-ADR!

Besorg dir mal die GGVS - ADR und du hast viiiiel zu lesen! :D

Gruß Peter

Verfasst: 2010-12-30 20:07:04
von Transporter
@pete:

Das hier:
1.1.3.3
Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.

Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.

Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
....klingt jetzt erstmal so, also wäre alles super. Wenn das so noch in der Aktuellen Fassung steht ist eigentlich alles tutti.

Fragt sich dann nur wieder: Müssen die "Einrichtungen" die den Sprit verbrauchen eingetragen sein? Oder MUSS man den Hänger (ähnlich wie beim Fahrzeug) mit einem bestimmten Zweck zulassen, in diesem Fall als "Werkstattwagen"?

Habe einfach keine Ahnung wie das bei Hängern läuft.

Grüße,

Transporter.

EDIT: Habe hier http://www.gefahrgutshop.de/html/body_download.html versucht diese GGVS downzuloaden, hat auch geklappt, konnte aber den Absatz darin nicht finden. Sind auch nur 42 Seiten, die gesamte GGVS sollen aber 1200 Seiten sein (habe ich gelesen).

Kann man das irgendwo runterladen?

Verfasst: 2011-01-04 10:56:02
von Dieselsurfer
Transporter hat geschrieben:@pete:

Das hier:
. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden..
....klingt jetzt erstmal so, also wäre alles super. Wenn das so noch in der Aktuellen Fassung steht ist eigentlich alles tutti.
Man darf also doch 60 Liter in Kannis mitführen?!

Verfasst: 2011-01-04 11:27:10
von jonson
Ich Denke bei Anhänger wird das niemanden interessieren,ob Du da einen Tank fest reinbaust sofern dieser nicht ein Monster Tank ist..... Die Tiefkühlanhänger haben auch alle einen seperaten Tank für,s Dieselagregat....

Verfasst: 2011-01-04 11:36:30
von ChristianNO
Moin Moin

Wichtig bei dem Tank ist, daß er direkt mit dem enstprechenden
Motor verbunden ist.

Wenn es ein Tank ist, den nur als Vorratstank benutzt, dort abzapfst und
dann z.B. das Aggi befüllst, gilt das Gleiche wie bei Reservekanistern.
Also z.B. beim Grenzübertritt darfst du z.B. nach Deutschland nur
20l oder so einführen. Alles darüber hinaus muß verzollt werden.

Die 1500l für die LKWs sind in dieser Hinsicht genauso zu verstehen.
Sie müssen direkt mit dem Motor verbunden sein.

Gruß

Christian

Verfasst: 2011-01-04 17:32:51
von tauchteddy
Ups, nur 60l in Kanistern? Der Heizölhändler hat gesagt, meine 300l in Kanistern seien kein Problem, ich müsse sie aber mit Aufklebern als Heizöl kennzeichnen. Da muss ich wohl noch einmal genau nachfragen.

Verfasst: 2011-01-04 18:56:14
von pete
tauchteddy hat geschrieben:Ups, nur 60l in Kanistern? Der Heizölhändler hat gesagt, meine 300l in Kanistern seien kein Problem, ich müsse sie aber mit Aufklebern als Heizöl kennzeichnen. Da muss ich wohl noch einmal genau nachfragen.
Aber bitte nicht den Heizölhändler! :lol:

Gruß Peter

PS: Ich versuche morgen mal was zu erfahren wegen den Tanks im /am Anhänger.

Verfasst: 2011-01-04 19:51:19
von tauchteddy
Naja, eigentlich müsste der das doch wissen, oder?

Verfasst: 2011-01-04 21:22:21
von Pirx
tauchteddy hat geschrieben:Naja, eigentlich müsste der das doch wissen, oder?
Der Heizölhändler sollte wissen, welche Heizöl-Mengen in Kanistern u.ä. (also nicht in zugelassenen Tanks) in Garagen und Kellern gelagert werden dürfen.

Auskünften des Heizöl-Händlers bezüglich Kanistertransport in Fahrzeugen würde ich auch sehr kritisch gegenüberstehen ...

Pirx

Verfasst: 2011-01-05 12:43:53
von pete
Also: Fest angebaute Tanks an Anhängern unterliegen der Abnahmepflicht.( Prüffristen, usw.)
Sie werden behandelt wie richtige Tankanhänger.
Das ist die Aussage der Dekra.

Gruß Peter