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landwirtschaftlicher anhänger

Verfasst: 2010-10-20 12:17:10
von axel-plunder
Hi,
wer kennt sich aus? wie ist es mit den landwirtschaftlichen anhängern? TÜV? geschwindigkeit, 25 oder 40 kmH, zulassung ab wann`?

grüße Axel

Verfasst: 2010-10-20 12:53:57
von Ingenieur
Hallo,

ich.


...

Verfasst: 2010-10-20 12:56:24
von Ulli
Moin Axel,

landwirtschaftliche Anhänger sind zulassungsfrei, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und mit den Geschwindigkeitsschildern (25km/h) ausgerüstet sind. Sie führen dann das Folgekennzeichen einer der Zugmaschinen, die auf den Landwirt zugelassen sind.

40km/h-Anhänger in lof-Verwendung: eigene Zulassung mit HU etc, allerdings steuerbefreit.

Gruß Ulli

Verfasst: 2010-10-20 20:18:12
von wuestendiesel
Bei 40km/h auch 2Jahre TÜV.

Verfasst: 2010-10-26 12:49:35
von axel-plunder
AHA,
danke,
grüße axel

Verfasst: 2010-10-26 13:06:42
von OliverM
Ganz wichtig . Die Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 Km/h müssen eine entsprechende BE haben . Dann sind sie Zulassungsfrei.

Grüße

Oliver

Verfasst: 2010-10-26 19:05:51
von Ulli
OliverM hat geschrieben:Ganz wichtig . Die Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 Km/h müssen eine entsprechende BE haben...

...wenn das Baujahr jünger als 1960 ist. LOF-Anhänger bis Bj. 1960 benötigen keine BE.

Gruß Ulli