landwirtschaftlicher anhänger

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axel-plunder

landwirtschaftlicher anhänger

#1 Beitrag von axel-plunder » 2010-10-20 12:17:10

Hi,
wer kennt sich aus? wie ist es mit den landwirtschaftlichen anhängern? TÜV? geschwindigkeit, 25 oder 40 kmH, zulassung ab wann`?

grüße Axel

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Ingenieur
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#2 Beitrag von Ingenieur » 2010-10-20 12:53:57

Hallo,

ich.


...
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Ulli
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#3 Beitrag von Ulli » 2010-10-20 12:56:24

Moin Axel,

landwirtschaftliche Anhänger sind zulassungsfrei, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und mit den Geschwindigkeitsschildern (25km/h) ausgerüstet sind. Sie führen dann das Folgekennzeichen einer der Zugmaschinen, die auf den Landwirt zugelassen sind.

40km/h-Anhänger in lof-Verwendung: eigene Zulassung mit HU etc, allerdings steuerbefreit.

Gruß Ulli

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wuestendiesel
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#4 Beitrag von wuestendiesel » 2010-10-20 20:18:12

Bei 40km/h auch 2Jahre TÜV.
Gruß Steffen

axel-plunder

#5 Beitrag von axel-plunder » 2010-10-26 12:49:35

AHA,
danke,
grüße axel

OliverM
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#6 Beitrag von OliverM » 2010-10-26 13:06:42

Ganz wichtig . Die Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 Km/h müssen eine entsprechende BE haben . Dann sind sie Zulassungsfrei.

Grüße

Oliver
Zuletzt geändert von OliverM am 2010-10-26 13:08:07, insgesamt 1-mal geändert.
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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Ulli
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#7 Beitrag von Ulli » 2010-10-26 19:05:51

OliverM hat geschrieben:Ganz wichtig . Die Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 Km/h müssen eine entsprechende BE haben...

...wenn das Baujahr jünger als 1960 ist. LOF-Anhänger bis Bj. 1960 benötigen keine BE.

Gruß Ulli

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