Hi,
wer kennt sich aus? wie ist es mit den landwirtschaftlichen anhängern? TÜV? geschwindigkeit, 25 oder 40 kmH, zulassung ab wann`?
grüße Axel
landwirtschaftlicher anhänger
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Moin Axel,
landwirtschaftliche Anhänger sind zulassungsfrei, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und mit den Geschwindigkeitsschildern (25km/h) ausgerüstet sind. Sie führen dann das Folgekennzeichen einer der Zugmaschinen, die auf den Landwirt zugelassen sind.
40km/h-Anhänger in lof-Verwendung: eigene Zulassung mit HU etc, allerdings steuerbefreit.
Gruß Ulli
landwirtschaftliche Anhänger sind zulassungsfrei, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und mit den Geschwindigkeitsschildern (25km/h) ausgerüstet sind. Sie führen dann das Folgekennzeichen einer der Zugmaschinen, die auf den Landwirt zugelassen sind.
40km/h-Anhänger in lof-Verwendung: eigene Zulassung mit HU etc, allerdings steuerbefreit.
Gruß Ulli
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Ganz wichtig . Die Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 Km/h müssen eine entsprechende BE haben . Dann sind sie Zulassungsfrei.
Grüße
Oliver
Grüße
Oliver
Zuletzt geändert von OliverM am 2010-10-26 13:08:07, insgesamt 1-mal geändert.
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
OliverM hat geschrieben:Ganz wichtig . Die Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 Km/h müssen eine entsprechende BE haben...
...wenn das Baujahr jünger als 1960 ist. LOF-Anhänger bis Bj. 1960 benötigen keine BE.
Gruß Ulli
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