Seite 1 von 1
Verfasst: 2007-03-12 12:04:03
von Martin 911
Folgene Frage stelle ich für einen Freund ein, welcher eine Syncro mit 2,5 l TDI gekauft hat sich sich fragt, wie er um die teuere PKW-Dieselsteuer rum kommt.
Gruß Martin
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen T4-Fensterbus als LKW umzurüsten bzw. zuzulassen? Stimmt es, dass das entsprechende Finanzamt eine Umrüstung nicht anerkennen muss?
Verfasst: 2007-03-12 12:44:32
von Ulf H
Beim LKW muß mehr als die Hälfte der Nutzfläche dem Lastentransport dienen.
Eine LKW muß 25% des Leergewichtes als Zuladung haben.
Darüberhinaus können verblechte Fenster oder eine geschlossene Trennwand gefordert werden.
Das Fianzamt muß gar nichts, vor allem kein TÜV-Gutachten anerkennen und wird sich in diesem Falle, zumal wenn der Syncro vorher PKW war selbst von der Umrüstung überzeugen wollen.
Gruß Ulf
Verfasst: 2007-03-13 0:19:27
von Freeclimber
..... und er darf nicht (ersichtlich) wieder einfach rückbaubar sein, d.h. Gurte müssen auch weg. War zumindest bei mir so.
Gruss Mike
Verfasst: 2007-03-13 8:33:06
von 911710
Hallo,
und wenn Du PECH hast muß eine Bodenplatte über die Ankerpunkte von den Gurten oder die Schraubenaufnahmen müssen verschweißt weden.
Gruß
Ingo
Verfasst: 2007-03-13 11:17:50
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
mein LT 28 war beim Trachtenverein Grün Weiß Wasserschutz auch als PKW zugelassen und wurde vom nachfolgenden Besitzer zum LKW umgewidmet. Die Unbrauchbarmachung der Gurtbefestigungen erfolgte in diesem Fall durch das Füllen der Gewinde mit Teroson, was von TÜV und Zulassungsstelle offensichtlich so akzeptiert wurde.
Sollte der LT es bis zum Oldtimer schaffen werde ich diese Änderung dann wohl wieder rückgängig machen, die Gewinde sollten bis dahin gut konserviert sein.
Ich vermute, ein derartiger Kompromiss, bei dem erkennbar ist, dass die reale Nutzung sich nicht wöchentlich ändert, sondern beim LKW bleibt, sollte akzeptabel sein.
Grüße
Marcus