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Verfasst: 2007-03-04 21:06:29
von Andy_aus_NRW
Hallo,

ich weis das es Vorschriften für Warntafeln in verschiedenen Ländern gibt.

Aber wie schon mal von jemand geäußert... eine falsche ist immer noch besser als keine. Und die Polizei wird das sicher auch im Ausland so sehen...
....genauso wie die Akku-Rücklichter von "Supermarkt" fürs Fahrrad.... die nur an superleichten Rennrädern montiert werden dürfen... wie es im kleingedruckten auch auf der Packung steht. Die Polizei sagt, wenn die sowas an einem normalen Fahrrad feststellen - zumindest im Fernsehen: Besser als KEIN Rücklicht...

Aber durch Harobo bin ich auf einen Agrar Händler gekommen,
der verschiedene Warntafeln und Folien recht günstig anbietet. ....finde ich zumindest...

Click me


Der Händler ist

www.siepmann.net


mfg - Andy

Verfasst: 2007-03-05 9:12:53
von HildeEVO
Fakt ist dass es zwei verschiedene Warntafeln für Spanien und Italien gibt...

Der Unterschied:

Italien: Material: ALU, angeblich mit einer Spezial-Reflektions-Folie bezogen! Mit 5 diagonalen roten Streifen udn 4 weißen 50 x 50 cm.
Vorschrift sein 01.01.1995 wenn überstehende Lasten befördert werden.

Spanien: Material: k.A. mit je 3 roten und weißen diagonalen Streifen, Größe 50 50 cm
Die spanische StvO schreibt generell vor, dass mit Fahrzeugen transportierte Ladung weder der Länge noch der Breite noch der Höhe nach über die Fahrzeugaußenränder hinausragen darf.

Es gibt dann noch verschiedene ander Warntafeln. Klappbar als Parkwarntafeln oder aus Kunststoff mit runden Katzenaugen in den Ecken... Das gilt aber nicht für E oder I.

Ob die Polizei in I oder E die jeweils andere Tafel anerkennt weiß ich nicht... Wenn´s ein Paragrafenreiter ist!?!?!

Warntafeln für die Land und Forstwirtschaft würde ich nicht verwenden... Eher die Italienische in Spanien...

Greetz Chris

Verfasst: 2007-03-05 9:34:10
von SvenS
Weiß jemand wie in Spanien und Italien mein an der Rückwand der Kabine befestigtes Ersatzrad behandelt wird? Muss ich da auch eine Warntafel dran hängen oder nicht?

Das mit den unterschiedlichen Warntafeln für Spanien und Italien zeigt mal wieder wie viele Probleme es noch mit der Abstimmung von Gesetzen in der EU gibt.
Es wird Zeit das EU-weit die Vorschriften angeglichen werden.

Verfasst: 2007-03-05 15:15:57
von lura
Moin,

in meiner Autoclubzeitung stand mal, dass man in Italien hinten am Camper unbedingt eine Warntafel dran haben muss, wenn die Fahrräder da an einem Fahrradträger befestigt sind. Sonst soll es wohl richtig teuer werden.

lura

Verfasst: 2007-03-05 15:46:04
von jollyroger
Wie schon erwaehnt ,kommt das auf den Polizisten an.
In Spanien als Auslaender...wenn was hintenraussteht: wenn Du irgendeine Warntafel (egal ob It. oder Spanisch)dran hast , solltest du damit durchkommen 50 x50 mit weissen und roten Streifen.
Damit zeigst Du den Goodwill.
Ansonsten einfach wie bereits erwaehnt , nett, freundlich, verstehnix, auf Zeit spielen.

Ersatzrad braucht keine Warntafel, hab ich hier noch nie gesehen,mein Landy hat ja auch keins,sollte ja eigentlich unter Gesamtlaenge KFZ laufen...

Gruss

Joachim

Verfasst: 2007-03-05 15:47:43
von jollyroger
Ach ja, Kai hat recht, bei uns stehen die Boards IMMER ca 30 cm uebers Heck, schon x mal angehalten worden, davon wollten sie nie was...

Verfasst: 2007-03-05 16:44:22
von Rudi
Hallo ihr Tafelreiter,
ist das tatsächlich so wie Kai schreibt mit den Parktafeln???
Wenn ja wo bekomme ich die günstig? Welche Größe brauche ich und dann vorn und hinten???
1000 Dank im Voraus für eure Infos!!
Gruß
Rudi

Verfasst: 2007-03-05 19:23:23
von SvenS
Frag mich halt immer noch was mit meinem Ersatzrad in Italien ist.
Ich würde mir aber auch eher eine italienische Warntafel holen als eine spanische. Die Spanier sind da toleranter, aber die Carabinieri sind wohl insbesondere kurz hinter der Grenze scharf auf Fahrzeuge mit Heckträger an dem keine Tafel dran ist.

Verfasst: 2007-03-05 20:33:44
von Geishardt
Hallo,

die deutsche Regelung:

§ 17 (4) STVO
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, [h]mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. [/h]
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Hinweis: parken auf der Fahrbahn. Gilt nicht für Parkplätze und ähnliches.

Diese Regelung hat nicht mit der nach vorne oder hinten überhängenden Ladung zu tun. In den meisten EU-Ländern ist es verboten die Ladung nach vorne überstehen zu lassen.
Nach hinten gelten folgende Regeln:
Kennzeichnung mit einem roten Tuch ist in der Österreich und Deutschland erlaubt.
Italien, Schweiz usw fordern Warntafeln - in Spanien sind rot/weiße Streifen mit schwarzem Rand vorgeschrieben. In einigen Ländern wird nachts eine rote Beleuchtung und in Anderen werden nur Reflektoren gefordert. Ebenso fordern einige Länder, dass die Warntafel höchstens 900mm über der Fahrbahn sein darf. Teilweise wird die Kennzeichnung auch nur gefordert wenn der Überstand 1m überschreitet.

Zusammenfassend bedeutet dies: mit einer rot/weiß gestreiften Warntafel mit schwarzem Rand und einer roten Beleuchtung, die nicht höher als 900mm über der Fahrbahn ist, ist man auf der sicheren Seite.

Noch beachten, in Österreich darf der Überhang 1/4 der eingetragenen Fahrzeuglänge und in Frankreich 3m nicht überschreiten.

Gruß
Bernd

Verfasst: 2007-05-17 16:38:23
von Mykines
Ja, das Thema ist etwas abgedriftet...

Weis jeamand, ob für das E-Rad am Heck die Warntafel in Italien gebraucht wird? An Geländewägelchen mit Rad hinten hatte ich jedenfalls noch keines gesehen.

Gruß Brian