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CB-Funk unterliegt NICHT dem Handyverbot??
Verfasst: 2009-10-28 23:03:12
von Joe
Hi,
was mir nicht so richtig einleuchtet: Benutzung von Mobiltelefonen ist im Fahrzeug ohne Freisprecheinrichtung verboten – damit man die Hände am Steuer behält, sich mehr auf den Verkehr konzentriert etc.. Schön und gut, aber was ist mit Funkgeräten??? Warum sieht man in Filmen und auch auf der Straße immer die Trucker mit den CB-Geräten quatschen. Ist doch genauso „gefährlich“ wie mit einem Mobiltelefon – meine 2C.
Im Wiki fand ich folgendes: „Das sogenannte „Handyverbot am Steuer“ gilt nur für Mobiltelefone. Die Benutzung von Funkgeräten ist nach herrschender Rechtsmeinung von dem Verbot nicht betroffen.“ OK, schön wenn es da keine Einschränkung gibt, aber wundern tut es mich schon.
Weiß vielleicht jemand genaueres????
Verfasst: 2009-10-28 23:11:02
von 1850
Hallo,
Ja, das stimmt ! Es gibt kein Verbot für die Benutzung des Funks während der Fahrt.
Gruß
Alex
Verfasst: 2009-10-28 23:45:18
von samson_braun
ähnlich verhält es sich doch mit fest eingebauten telefonen oder???
Verfasst: 2009-10-29 1:42:14
von crutchy the clown
Die Bedienung eines Funkgerätes ist recht einfach: Mikrofontaste drücken und quasseln.
Beim Mobiltelefon müssen Zahlenkombinationen eingegeben und Menüs durchgequält werden. Wenn's dann immer noch nicht funktioniert, muß man versuchen, die Fehlermeldungen am Display abzulesen. Es gibt also einen großen Unterschied zwischen einem Funkgerät und einem Telefon.
Verfasst: 2009-10-29 8:12:47
von wayko
crutchy the clown hat geschrieben:(...)
Beim Mobiltelefon müssen Zahlenkombinationen eingegeben und Menüs durchgequält werden. Wenn's dann immer noch nicht funktioniert, muß man versuchen, die Fehlermeldungen am Display abzulesen. Es gibt also einen großen Unterschied zwischen einem Funkgerät und einem Telefon.
Das kann aber nicht der Grund sein. Es ist ja nicht verboten, mit dem Handy zu telefonieren, Du darfst es nur nicht in die Hand nehmen dabei. Nummer wählen, während es in der Freisprecheinrichtungshalterung steckt, ist ja erlaubt (oder?), halt eben nur in Verbindung mit der Freisprecheinrichtung...
Verfasst: 2009-10-29 11:04:36
von Tomduly
Moin,
der ADAC hat das Thema ganz gut zusammengefasst, auch was Funkgeräte betrifft.
KLICK MICH
Grüsse
Tom
Verfasst: 2009-10-29 13:25:38
von colli1979
Dazu gab es mal bei "Achtung Kontrolle" was lustiges. Polizei mit nem Womo als Kamerawagen unterwegs wegen der Tätigkeiten der Lkw-Fahrer während der Fahrt - mit trommel, lesen und so. Die Jungs halten dann einen an, der sein Navi bedient - dabei sich relativ weit übers Lenkrad lehnen muß um ans Navi an der Scheibe zu kommen.
Polizei sagt darf nicht und pala... Ende von Lied:
Knapp ne Stunde Zeit vergeudet, weil die Beamten alles mögliche durchforstet und angerufen haben, weil es doch ein solches Nutzungsverbot geben muss... Leider für die Polizei nicht, war dann nur ne Belehrung wegen der gefahren und so.
Verfasst: 2009-10-30 2:50:59
von Schteffl
Die erlaubte Benutzung von Funkgeräten hat eine ganz einfache Ursache.
Polizei hat eh Sonderrechte, sind also aussen vor.
Aber die ganzen anderen Dienstleister wie Johaniter Unfallhilfe, Taxis, etc... müssen auch teils während der Fahrt Jobbedingt ein Kommunikationsmedium bedienen.
Um deswegen die Ausnahmeregelungen nicht total zu verkomplizieren, so daß keiner mehr durchblickt wurde dieses Gesetz eben ausschließlich für Mobiltelefone angewandt.
Zudem haben Funkgeräte ein meist fest angeschlossenes Mikrofon, welches an einem Kabel befestigt ist. Sollte es also während der Fahrt einmal herunterfallen, so kann man es "blind" mit dem Kabel wieder aufheben, ohne dabei den Blick von der Strasse abwenden zu müssen.
Verfasst: 2009-10-30 8:20:40
von wayko
Schteffl hat geschrieben:Die erlaubte Benutzung von Funkgeräten hat eine ganz einfache Ursache.
Polizei hat eh Sonderrechte, sind also aussen vor.
Aber die ganzen anderen Dienstleister wie Johaniter Unfallhilfe, Taxis, etc... müssen auch teils während der Fahrt Jobbedingt ein Kommunikationsmedium bedienen.
Du glaubst wirklich, daß die "da oben" so weit denken?

Dann hätten Sie einfach einen Punkt eingefügt:
"ausgenommen sind: xxx"
Um deswegen die Ausnahmeregelungen nicht total zu verkomplizieren, so daß keiner mehr durchblickt wurde dieses Gesetz eben ausschließlich für Mobiltelefone angewandt.
Da brauche ich mir nur die deutschen Steuergesetze anzuschauen, um zu wissen, daß das ganz sicher nicht der Beweggrund gewesen sein kann.
Zudem haben Funkgeräte ein meist fest angeschlossenes Mikrofon, welches an einem Kabel befestigt ist. Sollte es also während der Fahrt einmal herunterfallen, so kann man es "blind" mit dem Kabel wieder aufheben, ohne dabei den Blick von der Strasse abwenden zu müssen.
Und alle anderen Sachen ohne Kabel, die runterfallen können und die man aufheben möchte? CDs, Kassetten, Kleingeld, (glühende) Zigaretten, Wurstsemmel, ...
Ich denke, es war schlicht und einfach so, daß eine Studie gesagt hat, mit dem Handy telefonieren sei gefährlich. Also ist man in Aktivismus ausgebrochen und hat das "freie" telefonieren mit dem Handy verboten. Da die Studie ausschließlich von Handys gehandelt hat, hatte man für das Verbot von anderen Gerätschaften keine Grundlage. Also hat man auch einfach nur die Handys verboten...
Sollte sich einer aufraffen, und die Gefährlichkeit von Navis bestätigen, die während der Fahrt bedient werden, wird auch diese Benutzung verboten/eingeschränkt werden. Zum Glück gibt es diese Studie (noch) nicht...

Außerdem läßt sich dies noch schlechter Überwachen als das Handyverbot.
Verfasst: 2009-10-30 10:07:34
von Tomduly
wayko hat geschrieben:
Du glaubst wirklich, daß die "da oben" so weit denken?

Dann hätten Sie einfach einen Punkt eingefügt:
"ausgenommen sind: xxx"
Moin,
ist doch alles schön geregelt (Zitat aus o.g. ADAC-Link):
"Ausnahmen vom Handy-Verbot
Ausnahmen für bestimmte Personengruppen (Mitarbeiter von Hilfsdiensten, freiwilliger Feuerwehr etc.) bestehen bei Privatfahrten nicht.
Der Personenkreis des § 35 StVO (Sonderrechte) ist allerdings von den Vorschriften der StVO befreit, soweit er zur Erfüllung dringend gebotener hoheitlicher Aufgaben tätig wird. Darüber hinaus kann die Benutzung des Handy in Notstandssituationen gemäß § 16 OWiG gerechtfertigt sein.
Das BMVBW weist im Zusammenhang mit Personen der Hilfsorganisationen auf die sich aus dem Opportunitätsprinzip ergebenden Möglichkeiten seitens der Polizei hin. Danach kann die Polizei nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Ahndung im Einzelfall absehen."
Lesen statt spekulieren...
Grüsse
Tom
Verfasst: 2009-10-30 11:34:27
von wayko
Tomduly hat geschrieben:
Lesen statt spekulieren...
Hast mich falsch verstanden

. Es ging um das (nicht bestehende) Funkgeräteverbot.
Hätten die nämlich soweit gedacht, daß die ja auch verboten werden könnten, hätten sie - wie beim Handy - die Ausnahmen beigefügt wie in Deinem ADAC-Zitat genannt. Aber sie haben eben an Funkgeräte nicht gedacht und/oder kein passendes Gutachten zur Hand...
Verfasst: 2009-10-30 12:34:59
von Tomduly
wayko hat geschrieben:
Hast mich falsch verstanden

. Es ging um das (nicht bestehende) Funkgeräteverbot.
Ok,, ich denke mal, dass die Handys nunmal in vergleichsweise riesiger Stückzahl im Feld sind und Fachleute allein duch die Masse der Handys im Umlauf ein Unfallgefahrenpotenzial gesehen haben, wenn die Autofahrer in großem Stil am Steuer Handys bedienen.
Funkgeräte, die von Otto Normalbürger benutzt werden sind im Straßenverkehr dagegen doch vergleichsweise selten.
Ein explizites Verbot, große Kakteen auf dem Beifahrersitz zu transportieren gibts ja auch nicht, obwohl es unfallträchtig ist...
Wahrscheinlich greift für alle im Auto verwendbaren "Nicht-Handy-Geräte" irgendein Allerweltsparagraf der STVO, dass man Dinge unterlassen soll, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit verursachen können (omg - jetzt fang ich auch zu spekulieren an). So sind m.W. die ausfahrbaren Fernsehbildschirmchen, die manche Autoradios zum DVD-Gucken haben, mit einer tempoabhängigen Sperre ausgerüstet, die glotzen nur im Stillstand erlaubt.
Tom
Verfasst: 2009-11-02 15:26:47
von wayko
Sogar der Versuch, ein mobiles Festnetz-Telefon im Auto zu benutzen, ist strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät wegen mangelnder Reichweite gar nicht funktionieren kann. Das entschied das Amtsgericht in Bonn. (...)
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 89,00.html 
Verfasst: 2009-11-02 15:42:53
von Flammkuchenklaus
Ein Amtsrichter sieht das wohl so:
http://www.inside-handy.de/news/16232.html
Und erinnert sich an den Gleichheitsgrundsatz.
mal sehen wie das ausgeht.