grosse Anhänger-frage

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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stahlwurst
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grosse Anhänger-frage

#1 Beitrag von stahlwurst » 2009-10-15 12:08:48

hallo,
ich würde gerne an meinen 95d einen ein-oder 2Achsanhänger(alter Bauwagen?) dranhängen,habe aber absolut keine ahnung wieviel ich dranhaengen kann.
der mag ist abgelastet auf 5,5t, ich selbst hab den alten fuehrerschein.
dann gabs wohl mal eine ahk am mag ,die hat aber der Vb.abgebaut ,geblieben ist noch der 24v e-anschluss.
also neue kupplung dran ,maulkupplung, auf was muss ich da achten?hoehe,zul.?,neue Tuevabnahme?
es gibt haenger mit auflaufbremse,einkreisbremse,etc.. mir schwebt da ein bw anhaenger vor(passt auch optisch wg.radhoehe zur kiste), transportiert werden soll werkzeug,ca:1-1,5t.
wie ,wenn denn dann, schliesse ich den haenger an meinen bremskreislauf an,?wo?
hat vielleicht noch jemand einen haenger und evtl.lust auf einen Wochend-workshop :) :blush:
gruss
tom

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Ulli
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#2 Beitrag von Ulli » 2009-10-15 12:32:18

Moin Tom,

erste Frage: was heisst alter Führerschein? alte Kl. 3 oder alte Kl. 2?

Wenn alte Kl. 3, kannst du zunächst mal den 2-Achser (Drehschemel) knicken, mit dem darfst du nur Züge bis 3 Achsen fahren (Tandemachse mit weniger als 1m Achsabstand gilt als 1 Achse.

Für auflaufbremste Anhänger mit zGM > 3,5to gilt bbH von 40km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt, ansonsten 25km/H.
Einleitungsgebremste Anhänger grundsätzlich nur 25km/h.

Als Einachser dürftest du bei Kl. 3 einen Anhänger mit einer zGM von 8,25to anhängen, wenn der Zug über eine durchgehende Bremsanlage (Zweileitungsbremse) verfügt.

Willst du einen 2-Achser anhängen, musst du auf C1E umschreiben lassen, dann darf die zGM des Anhängers aber nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein.

Wichtig beim Umschreiben: CE(79) beantragen, damit du weiterhin 1-Achsanhänger nach der Kl.3 - Norm fahren darfst (z.B. die 8,25to aus obigem Beispiel).

Anhängekupplung: mit Kugelkopfkupplung darfst du max. 3,5to ziehen - bei Maulkupplung wären 8,25to möglich (wenn Magirus die Anhängelast für dein Auto freigegeben hat).

Bei der AHK ist der d-Wert zu beachten.

Die Kugelkopfkupplung benötigt einen d-Wert von 21 kN (bei 3,5to Anhängelast), die Maulkupplung einen d-Wert von 33kN bei 8,25to Anhängelast.

Was wolltest du noch wissen?

Gruß Ulli

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tauchteddy
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#3 Beitrag von tauchteddy » 2009-10-15 19:08:06

Was darfst du denn laut Schein anhängen? Mein 95D7 durfte nur 1t ziehen.
Zuckerbrot ist aus.

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Kami
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#4 Beitrag von Kami » 2009-10-15 19:41:46

REchtlich möglich wäre eine Anhängelast von 1,5xzGM des Zugfahrzeuges (§42STVZO) bzw 5.0KW für Zuggesamtmasse (zgM Zugfahrzeug + max. tatsächliche Anhängelast)(§35STVZO) (alle fAhrzeuge ausser Zugmaschinen,da 2,2KW/t) - je nachdem was kleiner ist. Somit ergibt sich schon hier Untersciedliche Anhängelasten für Abgelastete bzw nichtabgelastete FAhrzeuge.

Wie viel Anhängelast allerdings technisch von Magirus freigegeben ist (Hecktraverse) ist somit immer noch nicht geklärt.

Anhängekupplung muss auch ausreichend sein - Rechner z.B. unter ringfeder.de -->Leitfaden.


Anmerkung zu den Ausführungen von Uli: mit dem C1E ist bei insgesamt 12t Schluss (7,5t zugi und Anhänger) - wichtig bei nem 2-Achser...


Gruss

Kami
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#5 Beitrag von stahlwurst » 2009-10-15 23:39:18

yep,
der schein sagt 1000kg gebremst, :(
was mach ich denn jetzt mit meiner bw-anhänger-phantasie?knicken?
kann doch nicht sein das der dicke nur 1t ziehen darf , mit meinem toyota darf ich doch schon 1,5 t ziehen?
kann ich das irgendwie(wie?) ändern lassen ?

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#6 Beitrag von iwilli » 2009-10-16 1:54:34

Moin!
stahlwurst hat geschrieben:...habe aber absolut keine ahnung wieviel ich dranhaengen kann....
stahlwurst hat geschrieben:...der schein sagt 1000kg gebremst, :(
:wack: :wack: :wack:

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#7 Beitrag von tauchteddy » 2009-10-16 9:17:08

Mit einer Herstellerfreigabe für höhere Anhängelast - kein Problem. Ich habe es probiert, keine bekommen :angry:
Zuckerbrot ist aus.

stahlwurst
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#8 Beitrag von stahlwurst » 2009-10-16 13:57:30

kann doch nicht sein oder?
wuerde die moeglichkeit bestehen ,rein theoretisch nur, das , wenn ich eine ahk anbaue ,die auch in die vorhandenen bohrmasze(gGw + last(laut ringfeder )passt, das ein tuevpruefer sie eintragen kann,nach den von vorhanden datenblaetter , die dem tuev ja vorliegen...
...

@peter... : merci :bored:

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Kami
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#9 Beitrag von Kami » 2009-10-16 14:21:04

er hat keine freigabe von Iveco bekommen da das Auto zu alt ist und somit nimmer interessant für Iveco.

Alternativ könnte man die Hecktraverse und den RAhmen rechnen, bzw man findet nen Prüfer der dies einschätzen kann (mag)

Gruss

Kami

PS: Andere AHK ist kein Problem, die Anhängelast schon eher,,,
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#10 Beitrag von stahlwurst » 2009-10-16 15:07:56

joo,
ich guck einfach mal was der pruefer des vertrauens dazu sagt, merci

tot ziens

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