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Park-Warntafeln....
Verfasst: 2009-08-21 13:29:07
von Kostas
Irgendwie blicke ich da nicht ganz durch:
Mein Brändle ist 2m breit, 5,8m lang. Er ist über 2,8 to, aber unter 3,5 to (3,49 to.. )
Ich parke oft innerorts unbeleuchtet unter eine Strassenlaterne,die die ganze Nacht in Betrieb ist.
Ich stehe ca 150m hinter dem Ortseingangsschild,der eigentliche Ort (Bebauung) beginnt aber erst ca 500m nach dem Ortseingangsschild.
Da die Geschwindigkeitsbegrenzung ab Ortsschild von kaum jemanden eingehalten wird,möchte ich mein Fahrzeug zusätzlich mit klappbaren Park-Reflektor-Warntafeln (ca 282x282) sichern...
Darf ich das überhaupt??
Wie sichert Ihr Eure Fahrzeuge?
Verfasst: 2009-08-21 13:55:42
von tauchteddy
Der Ort beginnt direkt am Ortseingangsschild :-)
Ja, du darfst.
Ich habe hinten und vorne je eine Parkwarntafel.
Verfasst: 2009-08-21 14:09:43
von Kostas
tauchteddy hat geschrieben:Der Ort beginnt direkt am Ortseingangsschild :-)
Joooo....,sag' ich den Leuten auch immer,wenn sie schreckensbleich mit rauchenden Reifen hinter meiner "Schrankwand" stehen..
Ich habe hinten und vorne je eine Parkwarntafel.
Nun ja...., Deiner kommt mir allerdings etwas grösser vor....
Was mich irritiert: Womos über 2,8to müssen innerorts Warntafeln,LKW erst ab 3,5to.... ( meiner ist H-LKW 3,49to)
Heisst das also im Umkehrschluss: ich muss nicht,aber ich
darf Warntafeln anbringen?
Oder sind die für mein Fahrzeug schlicht nicht zulässig?
Verfasst: 2009-08-21 17:20:44
von tauchteddy
Ich habe nicht geschaut, ab welchem Gewicht du musst, nur ob du darfst, denn das war deine Frage. Und da ist der §51C StVZO eindeutig:
(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
4. je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.
Verfasst: 2009-08-21 18:17:20
von klausausadlitz
da gehts nicht ums gewicht, hier gehts um die breite.
der sinn ist, wenn ein fahrzeug nächtens deutlich aus der reihe der anderen geparkten fahrzeuge herausragt, dass es dann auch gesehen wird. aber fragt mich jetzt nicht nach zahlen, klar ist blos, dass die meisten von uns parktafeln brauchen wenn sie am straßenrand parken.
lg klaus
Verfasst: 2009-08-22 12:42:39
von tauchteddy
Das war ja auch gar nicht gefragt. Ich wiederhole mich gern: er darf. Nur das war die Frage.
Verfasst: 2009-08-22 14:00:19
von Rappelkasten
Klar DARF er, nur dann immer auf den korrekten Anbau achte. Es gibt vorgeschriebene Anbauhöhen und seitlichen Max-Abstand zur Aussenkante, du musst drauf achten, wohin die Tafel weist!
Park-Warntafeln
Verfasst: 2009-08-22 14:30:18
von lunschi
Hallo,
wenn ich mal kurz aus meinen ziemlich aktuellen Führerschein-Ausbildungsunterlagen zitieren darf:
"Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge über 3,5t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger müssen bei Dunkelheit mit eigener Beleuchtung oder mit Park-Warntafeln kenntlich gemacht werden. Letzteres gilt aber nur innerorts. Die Park-Warntafeln müssen vorn und hinten auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig (nicht höher als 1m über der Fahrbahn) und möglichst weit außen (nicht mehr als 10cm vom Fahrzeugumriss) angebracht werden."
Parkwarntafeln müssen also innerorts verwendet werden, wenn das Fahrzeug nicht mit Standlicht beleuchtet ist; außerorts muss so ein Fahrzeug oder Zug immer mit Standlicht abgesichert werden. So sind wenigstens die Vorschriften (§51c StVZO und §17 StVO).
Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob ein Fahrzeug unter 3,5to zGG auch mit Parkwarntafeln abgesichert werden darf - ich denke mal ja. Für die oben genannten Anhänger wird ja auch kein Gewichtslimit angegeben. Das mit dem Standlicht außerorts gilt übrigens unabhängig vom Gewicht, z. B. auch für PKW.
Gruss,
Kai
Verfasst: 2009-08-22 15:22:13
von tauchteddy
Nein, Lunschi, da im Gesetz eindeutig steht "(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein: " kann man darüber nicht diskutieren. Es ist erlaubt Punkt

Verfasst: 2009-08-22 22:55:28
von makabrios
Hallo,
hier an der Münchener Frechheit mache ich nur hinten ne Parktafel dran. Die meisten Cops kennen den Ute und es gab noch nie Probleme. Ein PKW-Anhänger von ner Fahrschule steht oft in der Nähe, und der hat auch ne Tafel dran.
Im Zweifelsfall sind die 25 Doppelmark bei Winkler für klappbare Parktafeln dennoch gut angelegt. Bitte nicht gerade da sparen!
Gruß
MAK
Re: Park-Warntafeln
Verfasst: 2009-08-23 9:44:53
von Yankee
lunschi hat geschrieben:Die Park-Warntafeln müssen vorn und hinten auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig (nicht höher als 1m über der Fahrbahn) und möglichst weit außen (nicht mehr als 10cm vom Fahrzeugumriss) angebracht werden."
Hallo Kai,
wo steht das mit der Höhe. Habe nämlich neulich gesucht und nur die 10cm max von der Aussenkante gefunden.
In der Höhe hätte ich bei meinem Scania nämlich nix zum anbringen

Re: Park-Warntafeln
Verfasst: 2009-08-23 14:33:15
von iwilli
Moin!
Yankee hat geschrieben:Hallo Kai,
wo steht das mit der Höhe.
Bin zwar nicht Kai, erlaube mir aber trotzdem eine Antwort.
Auch auf diese Frage gibt der bereits von Holger zitierte
§ 51c StVZO Auskunft:
(5) Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1.000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) so angebracht sein, daß sie mit dem Umriß des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig. Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.
VG
Peter
Verfasst: 2009-08-23 15:19:16
von Yankee
Und was mache ich nun bei meinem Scania. Bei 1000mm ist da nur Luft

Verfasst: 2009-08-23 15:23:11
von iwilli
Moin!
Yankee hat geschrieben:Und was mache ich nun bei meinem Scania. Bei 1000mm ist da nur Luft

Abhängen!
VG
Peter
Verfasst: 2009-08-23 16:41:07
von Transporter
Einfach ein großes Scharnier nehmen und die ganze Tafel aufgeklappt darauf montieren. Dann kannst Du das ganze zum Fahren rauf an den Kofferboden klappen.
Hab ich mich umständlich genug ausgedrückt?
Grüße,
Transporter
Verfasst: 2009-08-23 21:35:12
von tauchteddy
Yankee hat geschrieben:Und was mache ich nun bei meinem Scania. Bei 1000mm ist da nur Luft

Lufthaken, am besten ein deutsches Markenprodukt, von Siemens gibt es die beispielsweise

Verfasst: 2009-08-23 22:25:40
von Yankee
Also die Siemenslufthaken haben hier in der Gegend einen reissenden Absatz. Mal sehen ob
ich davon noch welche abbekomme

Verfasst: 2009-08-23 22:30:54
von klausausadlitz
ich glaube irgendwie nicht, dass ein polizist die höhe der parkwarntafeln nachmisst.
lg klaus
Verfasst: 2009-08-23 23:23:04
von crutchy the clown
In Stuttgart wurde ich einmal verwarnt, weil ich nur hinten eine Parkwarntafel, nicht aber vorne, angebracht hatte. Das Fahrzeug stand in einer Einbahnstraße.....
Der Polizist erklärte mir: Es könnte ja ein Betrunkener in falscher Richtung durch die Einbahnstraße kommen. Mein Einwand: der fährt auch auf eine Parkwarntafel.
Verfasst: 2009-08-24 20:31:41
von tauchteddy
Ich stehe in einer Straße, in der die Fahrstreifen durch einen schmalen Mittelstreifen getrennt sind und klappe deshalb die vordere nicht aus. Da würde ich es auf einen Streit ankommen lassen. Obwohl ich den Fall mit dem Betrunkenen, der aus dem Gegenverkehr auf meine Spur kam (und beide Autos beschädigte), gerade hatte ...
Verfasst: 2009-08-24 21:20:07
von Transporter
Verfasst: 2009-08-25 1:18:07
von Kostas
makabrios hat geschrieben:
....Im Zweifelsfall sind die 25 Doppelmark bei Winkler für klappbare Parktafeln dennoch gut angelegt. Bitte nicht gerade da sparen!...
*pieps*..... hat jemand die Bestelladresse oder den Webshop von "Winkler"?
Verfasst: 2009-08-25 8:11:12
von tauchteddy

Das gefällt dir wieder, was?

Aber irgendwo steht, dass das reicht! Bestimmt!!
Verfasst: 2009-08-25 23:51:57
von iwilli
Moin!
Kostas hat geschrieben:... hat jemand die Bestelladresse oder den Webshop von "Winkler"?
Kennst Du schon Google?
Guckst Du hier:
http://www.google.de/search?q=winkler
Wenn Du bei dieser Riesenauswahl nichts findest (Tip: es ist tatsächlich mal der erstbeste Treffer

) dann könntest Du es auch mal mit raten probieren
Ich würde erstmal die schwierigen Kombinationen probieren wie:
www.winkler.de 
oder so

.
VG
Peter
Verfasst: 2009-08-25 23:55:16
von iwilli
Der Online-Shop ist übrigens eher was für Großkunden....

.
Aber wenn Du aus dem Speckgürtel mal über die Elbe fährst, in Buchholz/Nordheide ist ein Winkler-Abhollager:
http://www.winkler.de/Hamburg.84.0.html?&L=0
VG
Peter
Verfasst: 2009-08-26 0:57:41
von Kostas
Tja...,so schlau war ich auch.Mit dem Suchbegriff "Winkler Autoteile" gibt es sogar noch bessere Ergebnisse,..... bloss nicht zu den Parkwarntafeln....
....Der Online-Shop ist übrigens eher was für Großkunden....
das habe sogar ich bemerkt....
....in Buchholz/Nordheide ist ein Winkler-Abhollager...
Holla...,tatsächlich mal ein brauchbarer Tipp

Verfasst: 2009-08-26 13:53:57
von makabrios
Hallo,
ich kaufe nicht online, sondern onspot!
Also hinfahren, anguggen und dann entscheiden!
Das ist immer billiger, als falsch geschicktes Zeugs wieder umtauschen.
Mußt nicht gleich mit dem Laster hin, Fahrrad geht auch!
Gruß
MAK
Verfasst: 2009-08-26 14:17:15
von iwilli
Moin!
Kostas hat geschrieben:iwilli hat geschrieben:....Kennst Du schon Google?....
Tja...,so schlau war ich auch..
Sorry

, Dein Post machte den Eindruck, als könntest Du mit dem Namen "Winkler" schon mal gar nichts anfangen...
Wie Du hoffentlich an den vielen Smileys bemerkt hast, hatte ich gestern mal wieder gedünsteten Clown zum Abendessen

.
Aber schön, wenn ich trotzdem helfen konnte

.
VG
Peter