Park-Warntafeln....
Moderator: Moderatoren
Park-Warntafeln....
Irgendwie blicke ich da nicht ganz durch:
Mein Brändle ist 2m breit, 5,8m lang. Er ist über 2,8 to, aber unter 3,5 to (3,49 to.. )
Ich parke oft innerorts unbeleuchtet unter eine Strassenlaterne,die die ganze Nacht in Betrieb ist.
Ich stehe ca 150m hinter dem Ortseingangsschild,der eigentliche Ort (Bebauung) beginnt aber erst ca 500m nach dem Ortseingangsschild.
Da die Geschwindigkeitsbegrenzung ab Ortsschild von kaum jemanden eingehalten wird,möchte ich mein Fahrzeug zusätzlich mit klappbaren Park-Reflektor-Warntafeln (ca 282x282) sichern...
Darf ich das überhaupt??
Wie sichert Ihr Eure Fahrzeuge?
Mein Brändle ist 2m breit, 5,8m lang. Er ist über 2,8 to, aber unter 3,5 to (3,49 to.. )
Ich parke oft innerorts unbeleuchtet unter eine Strassenlaterne,die die ganze Nacht in Betrieb ist.
Ich stehe ca 150m hinter dem Ortseingangsschild,der eigentliche Ort (Bebauung) beginnt aber erst ca 500m nach dem Ortseingangsschild.
Da die Geschwindigkeitsbegrenzung ab Ortsschild von kaum jemanden eingehalten wird,möchte ich mein Fahrzeug zusätzlich mit klappbaren Park-Reflektor-Warntafeln (ca 282x282) sichern...
Darf ich das überhaupt??
Wie sichert Ihr Eure Fahrzeuge?
- tauchteddy
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Joooo....,sag' ich den Leuten auch immer,wenn sie schreckensbleich mit rauchenden Reifen hinter meiner "Schrankwand" stehen..tauchteddy hat geschrieben:Der Ort beginnt direkt am Ortseingangsschild :-)

Nun ja...., Deiner kommt mir allerdings etwas grösser vor....Ich habe hinten und vorne je eine Parkwarntafel.
Was mich irritiert: Womos über 2,8to müssen innerorts Warntafeln,LKW erst ab 3,5to.... ( meiner ist H-LKW 3,49to)
Heisst das also im Umkehrschluss: ich muss nicht,aber ich darf Warntafeln anbringen?
Oder sind die für mein Fahrzeug schlicht nicht zulässig?
Zuletzt geändert von Kostas am 2009-08-21 14:10:42, insgesamt 1-mal geändert.
- tauchteddy
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Ich habe nicht geschaut, ab welchem Gewicht du musst, nur ob du darfst, denn das war deine Frage. Und da ist der §51C StVZO eindeutig:
(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
4. je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.
Zuckerbrot ist aus.
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da gehts nicht ums gewicht, hier gehts um die breite.
der sinn ist, wenn ein fahrzeug nächtens deutlich aus der reihe der anderen geparkten fahrzeuge herausragt, dass es dann auch gesehen wird. aber fragt mich jetzt nicht nach zahlen, klar ist blos, dass die meisten von uns parktafeln brauchen wenn sie am straßenrand parken.
lg klaus
der sinn ist, wenn ein fahrzeug nächtens deutlich aus der reihe der anderen geparkten fahrzeuge herausragt, dass es dann auch gesehen wird. aber fragt mich jetzt nicht nach zahlen, klar ist blos, dass die meisten von uns parktafeln brauchen wenn sie am straßenrand parken.
lg klaus
wenn der klügere immer nachgibt, wird die welt bald von den dummen beherrscht
http://klausausadlitzreiseblog.blogspot.com/
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- tauchteddy
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Park-Warntafeln
Hallo,
wenn ich mal kurz aus meinen ziemlich aktuellen Führerschein-Ausbildungsunterlagen zitieren darf:
"Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge über 3,5t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger müssen bei Dunkelheit mit eigener Beleuchtung oder mit Park-Warntafeln kenntlich gemacht werden. Letzteres gilt aber nur innerorts. Die Park-Warntafeln müssen vorn und hinten auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig (nicht höher als 1m über der Fahrbahn) und möglichst weit außen (nicht mehr als 10cm vom Fahrzeugumriss) angebracht werden."
Parkwarntafeln müssen also innerorts verwendet werden, wenn das Fahrzeug nicht mit Standlicht beleuchtet ist; außerorts muss so ein Fahrzeug oder Zug immer mit Standlicht abgesichert werden. So sind wenigstens die Vorschriften (§51c StVZO und §17 StVO).
Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob ein Fahrzeug unter 3,5to zGG auch mit Parkwarntafeln abgesichert werden darf - ich denke mal ja. Für die oben genannten Anhänger wird ja auch kein Gewichtslimit angegeben. Das mit dem Standlicht außerorts gilt übrigens unabhängig vom Gewicht, z. B. auch für PKW.
Gruss,
Kai
wenn ich mal kurz aus meinen ziemlich aktuellen Führerschein-Ausbildungsunterlagen zitieren darf:
"Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge über 3,5t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger müssen bei Dunkelheit mit eigener Beleuchtung oder mit Park-Warntafeln kenntlich gemacht werden. Letzteres gilt aber nur innerorts. Die Park-Warntafeln müssen vorn und hinten auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig (nicht höher als 1m über der Fahrbahn) und möglichst weit außen (nicht mehr als 10cm vom Fahrzeugumriss) angebracht werden."
Parkwarntafeln müssen also innerorts verwendet werden, wenn das Fahrzeug nicht mit Standlicht beleuchtet ist; außerorts muss so ein Fahrzeug oder Zug immer mit Standlicht abgesichert werden. So sind wenigstens die Vorschriften (§51c StVZO und §17 StVO).
Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob ein Fahrzeug unter 3,5to zGG auch mit Parkwarntafeln abgesichert werden darf - ich denke mal ja. Für die oben genannten Anhänger wird ja auch kein Gewichtslimit angegeben. Das mit dem Standlicht außerorts gilt übrigens unabhängig vom Gewicht, z. B. auch für PKW.
Gruss,
Kai
Zuletzt geändert von lunschi am 2009-08-22 14:34:26, insgesamt 1-mal geändert.
Kaputt ist wenn man aufhört zu reparieren.
- tauchteddy
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Hallo,
hier an der Münchener Frechheit mache ich nur hinten ne Parktafel dran. Die meisten Cops kennen den Ute und es gab noch nie Probleme. Ein PKW-Anhänger von ner Fahrschule steht oft in der Nähe, und der hat auch ne Tafel dran.
Im Zweifelsfall sind die 25 Doppelmark bei Winkler für klappbare Parktafeln dennoch gut angelegt. Bitte nicht gerade da sparen!
Gruß
MAK
hier an der Münchener Frechheit mache ich nur hinten ne Parktafel dran. Die meisten Cops kennen den Ute und es gab noch nie Probleme. Ein PKW-Anhänger von ner Fahrschule steht oft in der Nähe, und der hat auch ne Tafel dran.
Im Zweifelsfall sind die 25 Doppelmark bei Winkler für klappbare Parktafeln dennoch gut angelegt. Bitte nicht gerade da sparen!
Gruß
MAK
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Re: Park-Warntafeln
Hallo Kai,lunschi hat geschrieben:Die Park-Warntafeln müssen vorn und hinten auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig (nicht höher als 1m über der Fahrbahn) und möglichst weit außen (nicht mehr als 10cm vom Fahrzeugumriss) angebracht werden."
wo steht das mit der Höhe. Habe nämlich neulich gesucht und nur die 10cm max von der Aussenkante gefunden.
In der Höhe hätte ich bei meinem Scania nämlich nix zum anbringen

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Re: Park-Warntafeln
Moin!

Auch auf diese Frage gibt der bereits von Holger zitierte § 51c StVZO Auskunft:
Peter
Bin zwar nicht Kai, erlaube mir aber trotzdem eine Antwort.Yankee hat geschrieben:Hallo Kai,
wo steht das mit der Höhe.

Auch auf diese Frage gibt der bereits von Holger zitierte § 51c StVZO Auskunft:
VG(5) Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1.000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) so angebracht sein, daß sie mit dem Umriß des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig. Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.
Peter
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dubito ergo sum - Ich zweilfle, also bin ich!
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Eine Diskussion mit jemandem der seine Wahrheit nicht mehr sucht, sondern sie gefunden hat, ist unmöglich!
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Einfach ein großes Scharnier nehmen und die ganze Tafel aufgeklappt darauf montieren. Dann kannst Du das ganze zum Fahren rauf an den Kofferboden klappen.
Hab ich mich umständlich genug ausgedrückt?
Grüße,
Transporter
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ich glaube irgendwie nicht, dass ein polizist die höhe der parkwarntafeln nachmisst.
lg klaus
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In Stuttgart wurde ich einmal verwarnt, weil ich nur hinten eine Parkwarntafel, nicht aber vorne, angebracht hatte. Das Fahrzeug stand in einer Einbahnstraße.....
Der Polizist erklärte mir: Es könnte ja ein Betrunkener in falscher Richtung durch die Einbahnstraße kommen. Mein Einwand: der fährt auch auf eine Parkwarntafel.
Der Polizist erklärte mir: Es könnte ja ein Betrunkener in falscher Richtung durch die Einbahnstraße kommen. Mein Einwand: der fährt auch auf eine Parkwarntafel.
- tauchteddy
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Ich stehe in einer Straße, in der die Fahrstreifen durch einen schmalen Mittelstreifen getrennt sind und klappe deshalb die vordere nicht aus. Da würde ich es auf einen Streit ankommen lassen. Obwohl ich den Fall mit dem Betrunkenen, der aus dem Gegenverkehr auf meine Spur kam (und beide Autos beschädigte), gerade hatte ...
Zuckerbrot ist aus.
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Jetzt ist es raus...







Wie geil ist das denn?




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Moin!
Kennst Du schon Google?
Guckst Du hier:
http://www.google.de/search?q=winkler
Wenn Du bei dieser Riesenauswahl nichts findest (Tip: es ist tatsächlich mal der erstbeste Treffer
) dann könntest Du es auch mal mit raten probieren 
Ich würde erstmal die schwierigen Kombinationen probieren wie: www.winkler.de
oder so
.
VG
Peter
Kostas hat geschrieben:... hat jemand die Bestelladresse oder den Webshop von "Winkler"?
Kennst Du schon Google?

Guckst Du hier:
http://www.google.de/search?q=winkler
Wenn Du bei dieser Riesenauswahl nichts findest (Tip: es ist tatsächlich mal der erstbeste Treffer


Ich würde erstmal die schwierigen Kombinationen probieren wie: www.winkler.de


VG
Peter
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- iwilli
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Der Online-Shop ist übrigens eher was für Großkunden....
.
Aber wenn Du aus dem Speckgürtel mal über die Elbe fährst, in Buchholz/Nordheide ist ein Winkler-Abhollager:
http://www.winkler.de/Hamburg.84.0.html?&L=0
VG
Peter

Aber wenn Du aus dem Speckgürtel mal über die Elbe fährst, in Buchholz/Nordheide ist ein Winkler-Abhollager:
http://www.winkler.de/Hamburg.84.0.html?&L=0
VG
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dubito ergo sum - Ich zweilfle, also bin ich!
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Eine Diskussion mit jemandem der seine Wahrheit nicht mehr sucht, sondern sie gefunden hat, ist unmöglich!
dubito ergo sum - Ich zweilfle, also bin ich!
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Tja...,so schlau war ich auch.Mit dem Suchbegriff "Winkler Autoteile" gibt es sogar noch bessere Ergebnisse,..... bloss nicht zu den Parkwarntafeln....iwilli hat geschrieben:Moin!
......Kennst Du schon Google?......
......Guckst Du hier:
http://www.google.de/search?q=winkler ........
das habe sogar ich bemerkt........Der Online-Shop ist übrigens eher was für Großkunden....
....in Buchholz/Nordheide ist ein Winkler-Abhollager...
Holla...,tatsächlich mal ein brauchbarer Tipp


- iwilli
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Moin!
, Dein Post machte den Eindruck, als könntest Du mit dem Namen "Winkler" schon mal gar nichts anfangen...
Wie Du hoffentlich an den vielen Smileys bemerkt hast, hatte ich gestern mal wieder gedünsteten Clown zum Abendessen
.
Aber schön, wenn ich trotzdem helfen konnte
.
VG
Peter
SorryKostas hat geschrieben:Tja...,so schlau war ich auch..iwilli hat geschrieben:....Kennst Du schon Google?....

Wie Du hoffentlich an den vielen Smileys bemerkt hast, hatte ich gestern mal wieder gedünsteten Clown zum Abendessen

Aber schön, wenn ich trotzdem helfen konnte

VG
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