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Verfasst: 2007-01-03 17:55:49
von cookie
Hallo Leute,

beim Thema TÜV kenn ich mich mal wieder nicht aus.
Ich hab jetzt einen neuen Zwischenrahmen mit ISO-Schnellverschüssen / Twistlocks auf meinen 170er.
Ich dachte nun, dass ich den Wagen als Wechselbrücke (nennt man das so?) über den TÜV fahren kann.
Hintergrund: Ich will endlich mit der Kiste fahren dürfen, denn sie ist z.Z. mit 12to eingetragen und soll auch gleich auf 7,5to eingetragen werden.

Gibt es noch andere Bezeichnungen unter der ich das KFZ in der aktuellen Version eintragen lassen kann, was mir andere Vor- und Nachteile bringt (Versicherung/Steuer)?

Später soll dann der Koffer drauf und zusätzlich(?) als Sonderkfz WoMo eingetragen werden. Hab schon mal gehört, dass es das gibt, da ich den Aufbau ja jederzeit entfernen kann und damit wieder meine Wechselbrücke habe.

Weiterhin die Frage: Wenn ich den TÜV bestehe und bastel dann z.B. einen neuen Tank dran und habe den noch nicht eintragen lassen, was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich angehalten werde und das auffällt? (Busgeldhöhe?/Punkte?/Weiterfahrverbot?)

Wann muss man eine Vorabnahme machen?
Ich denke mal die ist nun fällig, da ja einiges anderes ist. Aber kann ich z.B. neue Tanks einzeln eintragen lassen? Kostet jede Eintragung Geld, oder kann ich gleich mit 5 Änderungen zum TÜV und alle gleichzeitig eintragen lassen (und Geld sparen)?

Sorry, wieder mal viele Fragen. *duck* :angel: :unwuerdig:

Viele Grüße,
Jan

Verfasst: 2007-01-03 18:03:08
von Kami
Block1: Schlecht - ist halt ein Wechselbrueckenfahrzeug - ohne die Bruecke als Fahrgestell.....

Block2: Zusaetzlich war schon immer schlecht zu bekommen - mir ist nur eintragung von tomtuly bekannt - und die wirst du nach der steuerreform nie und nimmer mehr bekommen

Block3: Keine Ahnung - Solang es ein org LKW Tank ist WARSCHEINLICH wenig

Block4: Alles auf einmal ist bei einer Vollabnahme am billigsten - da du hoechstens evtl ein bissel mehraufwand bezahlen musst - spaeter koennten sie dir fuer jeden Tank ne Aenderungsabnahme verrechnen (ob das evtl mit 2 Tanks auf einmal geht - weiss net... - ist warscheinlich verhandlungssache....)

Gruss

Kami

Verfasst: 2007-01-03 18:14:20
von Zem
Hoi,

Also ich wüsste nicht das ein Tank das Fahrverhalten meines Kraftfahrzeuges nachhaltig beeinflussen würde. Natürlich muss es sauber ausgeführt sein, aber der rest ist egal.

Das dingen heist LKW mit Wechselaufbau. Als Zusatz kannst/konntest du dir einen Wohnkoffer eintragen lassen, ist aber IMHO nur für Fähren interessant. Ne gute Versicherung spielt auch ohne son Foo mit.

gruß

Hans

Verfasst: 2007-01-03 18:25:04
von Magirus-Mercur
hi jan,

wechselbrück mit dem zusatz wahlweise so. kfz womo. wird wie ein lkw besteuert ist aber mit einem womo-koffer verkehrsrechtlich ein wohnmobil.

schreib mal bruno (kurzhauber) an, der kann dir vielleicht weiter helfen. der ist aber im mom soviel ich weis nicht im lande. also ware ein paar tage

roland

Verfasst: 2007-01-03 21:54:21
von TOM
Das Ding heißt offiziell "LKW für ATL" (austauschbare Ladungsträger), der Nachteil wäre eben, die Sache mit dem Anhänger am Sonntag. Vorteil ist aber, daß Dein Womo-Aufbau nicht TÜV relevant ist, da er Ladung ist.

TOM

Verfasst: 2007-01-03 21:58:18
von Ulf H
LKW Wechselbrücke geht sicher, damit kannst Du dann auch erstmal fahren, egal welche Ladung (auch Womo-Koffer) Du transportierst.

Es würde mich sehr wundern, wenn es in der jetzigen Steuer- und Zulassungssituation noch eine kombinierte Eintragung geben würde. Ist aber im Moment mangels ausgebautem Koffer eh nicht relevant. Der Womo-Koffer muss normalerweise fest mit dem Fahrgestell verbunden sein, da musste schon so mancher die Containerlocks mit einer kleinen Blechlasche überbrücken um diese geforderte feste Verbindung und damit den Womo-Status zu bekommen.

Gruß Ulf

Verfasst: 2007-01-03 23:00:25
von daily4x4
hab im November mit meinem TÜV konferiert.
Fazit:

Wechselladung: z. B. Containerlocks, leicht von Hand lösbar.
In einer Ladung dürfen aber z. B. keine Leute transportiert werden.

Wechselaufbau: "Es muß halten und den Regeln der Technik entsprechen".
Aufnahmen für Stützen, Einweis- und Zentrierhilfen, autarke
Installationen (Koffer als eigenständige Einheit) machen einen
Wechselkoffer glaubwürdig, dann sind auch geschraubte Verbindungen
zulässig.

Verfasst: 2007-01-04 10:05:34
von olaf
Hi,

also wegen der Steuer gibt es da glaube ich keine Probleme. Soweit mir bekannt ist,
zahlt man bei einem wahlweisen Eintrag die höchste Steuer, also bei LKW/Womo die Womosteuer. Gleiches gilt bei den meisten Versicherungen, was so eine Eintragung nicht unbedingt günstig macht. Brunos Versicherung hat sich aber darauf eingelassen den Wagen als Womo zu versichern.

Laut meiner LKW-Werkstatt braucht man Zusatztanks nicht mehr eintragen zu lassen.
So lange das ZGG nicht überschritten wird sollte es keine Probleme geben.

Ich bin letztes Jahr mit meinem neuen 600l-Tank ohne Eintragung durch die HU gekommen.

Gruß

Olaf