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Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulierung
Verfasst: 2009-02-06 11:52:03
von ALu
Hallo zusammen,
hab´ ein kleines Problem mit der Bezirksregierung Düsseldorf.
Für die Ausnahmegenehmigung wg. fehlender LWR wollen die 154 Euro haben, wäre ja in Ordnung, weil die Nachrüstung zwischen 800 und 1500 Euro kosten würde, deshalb wären die Gebühren so hoch. Dieses Argument finde ich lachhaft.
Von Christian (Koenigsdorf) weiß ich, daß er in Köln 50 Euro gezahlt hat. Leider hat das Sticheln Köln <-> Düsseldorf hier nicht geklappt, die Kölner hätten halt einen Fehler gemacht meint der Düsseldorfer.
Kann mir jemand bis Montag einen Gebührenbescheid für eine erfolgte Ausnahmegenehmigung bzgl. LWR zusenden (möglichst NRW) ? Die AG wird vorerst für 75 Euro erteilt (hab´ gehandelt), damit ich den Laster nach einer Woche endlich zulassen kann. Wenn ich bis Montag keinen Gebührenbescheid vorlege, bekomme ich eine Nachbelastung.
Kopfschüttelnde Grüße
Andreas
P.S. Ich revanchiere mich natürlich :-) Ich geb´ das gesparte Geld lieber für 'ne Runde aus, als es in die Landeskasse zu stecken.
Verfasst: 2009-02-06 12:46:27
von OliverM
..also im Kreis Kleve kostet der Kram jedesmal 150,- Euro.
Grüße
Oliver
Verfasst: 2009-02-06 13:00:35
von ALu
Sch... dann hat der Düsseldorfer doch recht, er meinte, die 154,- Euro gelten für ganz NRW.
Aber wenn irgendjemand was geringeres aufbringen kann, ...
Andreas
Verfasst: 2009-02-06 14:08:01
von hanomakker
hallo
in zeiten einer totalen rezession solltest Du die 154 euro doch gerne Deinem heimatstaat überlassen.....
viele grüsse
tino

Verfasst: 2009-02-06 17:50:33
von Offroadfun
..ups, für welches fahrzeug denn?
es müssen doch die alten nicht umgerüstet werden, oder ist das nun schon nötig?
liegt das an der erstzulassung?
lg
offroadfun
Verfasst: 2009-02-06 18:14:54
von Kami
ER müsste bei seiner EZ eigendlich eine haben...
Gruss
Kami
Verfasst: 2009-02-06 18:35:33
von ALu
Hallo,
ist ein Iveco Magirus 110-17 AW Doppelkabiner. EZ "leider" 10/1990 und ab 01/1990 braucht man die LWR.
Gruß
Andreas
Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie
Verfasst: 2011-12-20 13:08:00
von savo
Hallo,
hier noch ein kleines Update zum Thema Leuchtweitenregulierung. Ich hatte das Pech, dass mein VW-MAN 8.136 FAE ein klein wenig zu spät erstzugelassen war (genau gesagt am 06.02.1990), obwohl das Fahrzeug im Jahr 1988 gebaut worden ist. Somit war für die Betriebserlaubnis eine Leuchtweitenregulierung gefordert. So weit verständlich. ABER: Die Kosten für die Erteilung sind keineswegs einheitlich geregelt. Das Fahrzeug ist im Kreis Mettmann angemeldet worden (Nachbarkreis zu Düsseldorf) und die Mettmanner haben sehr eigene Vorstellung von den Gebühren:
300 Euro durfte ich zahlen

(es war auch wirklich nur diese eine Ausnahmegenehmigung erforderlich)
Einziger Trost: Die Zulassung ging absolut schnell und problemlos, in weniger als einer Stunde war alles erledigt

Mettman hat extra einen Sonderschalter für die "besonderen Fälle", und dort war man bestes informiert und ausgesprochen kompetent. Dafür im Gegensatz zur Motzerei über andere Zulassungsstellen mal ein großes Kompliment.
Gruß Stefan
Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie
Verfasst: 2011-12-20 13:13:24
von McGyver
Wo und wie war das Teil denn vorher zugelassen?
Gruß Kai
Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie
Verfasst: 2011-12-20 14:30:40
von savo
Hallo Kai,
das Fahrzeug ist aus Dänemark importiert worden und lief vorher beim Militär. Somit bin ich erster Besitzer in der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Kleine Ergänzung noch: Die Ausnahmegenehmigung wird in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und gilt unbefristet. Solange das Fahrzeug in Deutschland betrieben wird, ist keine neue Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich, d.h. sie gilt sowohl bei Wechsel des Zulassungsortes und/oder bei Besitzerwechsel.
Gruß Stefan
Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie
Verfasst: 2011-12-20 14:31:53
von ALu
Hallo,
wenn der Thread jetzt wieder hochgeholt wird: ich habe wie gesagt erstmal 75,- EUR "angezahlt". Den Gebührenbescheid aus Köln konnte ich nicht vorlegen, die restlichen EUR sind aber nie nachberechnet worden :-)
300 EUR finde ich aber wirklich frech, unverschämt und sonst noch einiges.
