Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulierung

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ALu
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Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulierung

#1 Beitrag von ALu » 2009-02-06 11:52:03

Hallo zusammen,

hab´ ein kleines Problem mit der Bezirksregierung Düsseldorf.

Für die Ausnahmegenehmigung wg. fehlender LWR wollen die 154 Euro haben, wäre ja in Ordnung, weil die Nachrüstung zwischen 800 und 1500 Euro kosten würde, deshalb wären die Gebühren so hoch. Dieses Argument finde ich lachhaft.

Von Christian (Koenigsdorf) weiß ich, daß er in Köln 50 Euro gezahlt hat. Leider hat das Sticheln Köln <-> Düsseldorf hier nicht geklappt, die Kölner hätten halt einen Fehler gemacht meint der Düsseldorfer.

Kann mir jemand bis Montag einen Gebührenbescheid für eine erfolgte Ausnahmegenehmigung bzgl. LWR zusenden (möglichst NRW) ? Die AG wird vorerst für 75 Euro erteilt (hab´ gehandelt), damit ich den Laster nach einer Woche endlich zulassen kann. Wenn ich bis Montag keinen Gebührenbescheid vorlege, bekomme ich eine Nachbelastung.

Kopfschüttelnde Grüße

Andreas

P.S. Ich revanchiere mich natürlich :-) Ich geb´ das gesparte Geld lieber für 'ne Runde aus, als es in die Landeskasse zu stecken.

OliverM
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#2 Beitrag von OliverM » 2009-02-06 12:46:27

..also im Kreis Kleve kostet der Kram jedesmal 150,- Euro.

Grüße
Oliver
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ALu
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#3 Beitrag von ALu » 2009-02-06 13:00:35

Sch... dann hat der Düsseldorfer doch recht, er meinte, die 154,- Euro gelten für ganz NRW.

Aber wenn irgendjemand was geringeres aufbringen kann, ...

Andreas

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#4 Beitrag von hanomakker » 2009-02-06 14:08:01

hallo

in zeiten einer totalen rezession solltest Du die 154 euro doch gerne Deinem heimatstaat überlassen..... :D

viele grüsse

tino :rock:
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#5 Beitrag von Offroadfun » 2009-02-06 17:50:33

..ups, für welches fahrzeug denn?

es müssen doch die alten nicht umgerüstet werden, oder ist das nun schon nötig?

liegt das an der erstzulassung?

lg
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#6 Beitrag von Kami » 2009-02-06 18:14:54

ER müsste bei seiner EZ eigendlich eine haben...

Gruss

Kami
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#7 Beitrag von ALu » 2009-02-06 18:35:33

Hallo,

ist ein Iveco Magirus 110-17 AW Doppelkabiner. EZ "leider" 10/1990 und ab 01/1990 braucht man die LWR.

Gruß

Andreas

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Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie

#8 Beitrag von savo » 2011-12-20 13:08:00

Hallo,

hier noch ein kleines Update zum Thema Leuchtweitenregulierung. Ich hatte das Pech, dass mein VW-MAN 8.136 FAE ein klein wenig zu spät erstzugelassen war (genau gesagt am 06.02.1990), obwohl das Fahrzeug im Jahr 1988 gebaut worden ist. Somit war für die Betriebserlaubnis eine Leuchtweitenregulierung gefordert. So weit verständlich. ABER: Die Kosten für die Erteilung sind keineswegs einheitlich geregelt. Das Fahrzeug ist im Kreis Mettmann angemeldet worden (Nachbarkreis zu Düsseldorf) und die Mettmanner haben sehr eigene Vorstellung von den Gebühren:

300 Euro durfte ich zahlen :motz: (es war auch wirklich nur diese eine Ausnahmegenehmigung erforderlich)

Einziger Trost: Die Zulassung ging absolut schnell und problemlos, in weniger als einer Stunde war alles erledigt :D Mettman hat extra einen Sonderschalter für die "besonderen Fälle", und dort war man bestes informiert und ausgesprochen kompetent. Dafür im Gegensatz zur Motzerei über andere Zulassungsstellen mal ein großes Kompliment.

Gruß Stefan

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McGyver
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Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie

#9 Beitrag von McGyver » 2011-12-20 13:13:24

Wo und wie war das Teil denn vorher zugelassen?

Gruß Kai
„Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“

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Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie

#10 Beitrag von savo » 2011-12-20 14:30:40

Hallo Kai,

das Fahrzeug ist aus Dänemark importiert worden und lief vorher beim Militär. Somit bin ich erster Besitzer in der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Kleine Ergänzung noch: Die Ausnahmegenehmigung wird in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und gilt unbefristet. Solange das Fahrzeug in Deutschland betrieben wird, ist keine neue Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich, d.h. sie gilt sowohl bei Wechsel des Zulassungsortes und/oder bei Besitzerwechsel.

Gruß Stefan

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Re: Eilt: Ausnahmegenehmig. für fehlende Leuchtweitenregulie

#11 Beitrag von ALu » 2011-12-20 14:31:53

Hallo,

wenn der Thread jetzt wieder hochgeholt wird: ich habe wie gesagt erstmal 75,- EUR "angezahlt". Den Gebührenbescheid aus Köln konnte ich nicht vorlegen, die restlichen EUR sind aber nie nachberechnet worden :-)

300 EUR finde ich aber wirklich frech, unverschämt und sonst noch einiges. :mad:

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