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Verfasst: 2006-12-07 13:55:52
von TH390
Moin,
es kleines Problem steht an... Ein Kumpel hat einen fahrtüchtigen 404s gefunden und möchte diesen auch Kaufen

.
Wenn der Vertrag über mich läuft, darf ich das Fahrzeug dann mit meinem 07-Kennzeichen überführen oder brauche ich/er ein Kurzzeitkennzeichen? Es sind knapp 120km zu fahren...
Danke für eure Hilfe.
MfG
Lutz
Verfasst: 2006-12-07 14:07:01
von reo-fahrer
hast du ein Fahrzeugscheinheft, in dem der Unimog eingetragen ist bzw. einen 07er Fahrzeugschein für den Unimog? Wenn nicht, dann brauchst du Kurzzeitkennzeichen. Oder du gehst zur Zulassungsstelle, trägst den Mog auf deine Nummern ein, überführst ihn und "meldest" ihn danach wieder ab = aus deinem Fahrzeugscheinheft austragen.
Was einfacher, streßfreier und günstiger ist, weiß ich nicht.
MfG
Stefan
Verfasst: 2006-12-07 15:01:27
von Markus
TH390 hat geschrieben:Moin,
es kleines Problem steht an... Ein Kumpel hat einen fahrtüchtigen 404s gefunden und möchte diesen auch Kaufen

.
Wenn der Vertrag über mich läuft, darf ich das Fahrzeug dann mit meinem 07-Kennzeichen überführen oder brauche ich/er ein Kurzzeitkennzeichen? Es sind knapp 120km zu fahren...
Danke für eure Hilfe.
MfG
Lutz
Du musst das Fahrzeug erst auf die 07er Nummer eintragen lassen, das 07er Kennzeichen ist schliesslich nicht für die kurzfristige Nutzung an beliebigen Fahrzeugen gedacht.
Markus
Verfasst: 2006-12-07 15:22:39
von lkw-allrad
Markus
das ist absolut richtig.
Kann ich bestätigen.
Verfasst: 2006-12-07 23:23:37
von TOM
Von Überführungsfahrten mit 07er Nummer kann ich rechtlich nur abraten, da riskiert man den Einzug der roten Nummer.
Für den Erhalt und den Betrieb einer roten Nummer muß der Halter "zuverlässig" sein.
"Zuverlässig" im Sinne des Gesetzes heißt, keine (bzw. eine geringe Anzahl Punkte), vorstrafenfrei.
Wer einen solchen Mißbrauch betreibt, ist mit sicherheit nicht zuverlässig. Also FINGER WEG !!!
Es bleibt nur das Kurzzeitkennzeichen oder die rote 06er Nummer einer Werkstatt oder einesHändlers, Aber vorsicht, der Eintrag in rote Heft oder ins Kurzzeitkennzeichen ist eine eidesstattliche Erklärung, daß das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Sollte dem nicht so sein und es zu Problemen kommen, ist die Inbetriebnahme eine VORSÄTZLICHE Handlung.
Also erst Überführen, wenn man die Aussage "verkehrssicher" auch vertreten kann.
Gruß Tom
Verfasst: 2006-12-08 12:50:44
von Markus
TOM hat geschrieben:Es bleibt nur das Kurzzeitkennzeichen oder die rote 06er Nummer einer Werkstatt oder einesHändlers,
Aber auch da ist es wohl so, daß er die Nummer eigentlich nur für die eigenen Fahrzeuge verwenden darf. Bei allzu sorglosem Verleih an Kunden, Nachbarn und Freunde riskiert auch der Händler einen Einzug der Nummer!
Markus
Verfasst: 2006-12-08 18:35:38
von Ulf H
Wie sieht es denn mit einer Haltergemeinschaft aus, die sich eine rote 07-er für die (natürlich eingetragenen) Fahrzeuge der einzelnen Mitglieder teilt ??
Gruß Ulf
Verfasst: 2006-12-08 19:35:44
von reo-fahrer
ist das wirklich eine Haltergemeinschaft oder sind alle Fahrzeuge auf eine Person zugelassen (die eben Inhaber der Nummer ist) und die Person läßt dann mal andere Leute mit den Autos fahren?
Weil mehrere Personen in einem Fahrzeugschein hab ich bisher nicht gesehen
Und das Fahrzeuge mit 07er Nummern nur vom Halter gefahren werden dürfen, wäre mir neu (hoffentlich hab ich keine schlafenden Hunde geweckt

)
MfG
Stefan
Verfasst: 2006-12-08 20:11:19
von Ulf H
die inzwischen wieder verworfene Idee war, daß sich einige Leute mit gemeinsamer Schrauberhalle eine gemeinsame rote 07 holen, die dann bei Bedarf wechselweise eingesetzt wird.
@JRHeld
warum darf in Deinem (steuerbefreiten) Auto kein anderer Fahren ??? Daß Du natürlich keienFahrzeuge auf Dich steuerfrei zulassen darfst, die andere dann dauerhaft nutzen ist schon klar. Aber mal ausleihen, bzw. sich im eingenen Auto chauffieren lassen sollte doch drin sein.
Gruß Ulf
Verfasst: 2006-12-08 21:57:35
von anselm
Hallo!
Kurzzeitkennzeichen kostet alles in allem ca. 110 € für Womo über 3,5t (78€ Versicherung, 20€ Schilder, 10,90€ für den netten Herren bei der Zulassungstelle.) Hatte
die Situation vor zwei Wochen. LKW wäre nochmal 5-10 € teurer.
MFG
Anselm
Verfasst: 2006-12-08 22:00:52
von TOM
Das mit der roten Händlernummer oder Werkstattnummer war mir eigendlich klar, daß man dann das Fahrzeug für den Händler oder die Wekstatt überführt und sich die nicht leiht. Hatte ich aber glaube ich nicht expliziert erwähnt.
Tom
Verfasst: 2006-12-14 11:46:54
von blechhase
Kurzzeitkennzeichen kostet alles in allem ca. 110 € für Womo über 3,5t (78€ Versicherung, 20€ Schilder, 10,90€ für den netten Herren bei der Zulassungstelle.) Hatte
die Situation vor zwei Wochen. LKW wäre nochmal 5-10 € teurer.
hab letztes wochenende den mercur mal wieder gassi geführt :
10,xx€ bei der zulassungsstelle und 10€ beim schildermenschen direkt nebenan bezahlt. die versicherung(huk) wo mein mb100 läuft berechnet für die deckungskarte 50€.
Verfasst: 2006-12-14 14:02:24
von Markus
Ulf Helle hat geschrieben:die inzwischen wieder verworfene Idee war, daß sich einige Leute mit gemeinsamer Schrauberhalle eine gemeinsame rote 07 holen, die dann bei Bedarf wechselweise eingesetzt wird.
Meines Wissens könnte das Modell dann nur so aussehen, daß eine Person der Gemeinschaft die 07er beantragt und die Autos der anderen dann darauf "anmeldet" (eine Zulassung ist es aber nicht!). Bedeutet: Er zahlt die Kosten (Steuer, Versicherung) und teilt sie entsprechend unter den Mitgliedern auf, was sicher nicht so problematisch ist. Problematischer ist, daß er/sie dann auch gerade steht, wenn ein anderer mit dem Kennzeichen Mist baut.
Markus
Verfasst: 2006-12-14 14:45:41
von schmuddel
Hallo Lutz,
fahren darfst Du es sicherlich nur nicht erwischen lassen!
nein mal ernsthaft
zunächst kommt es auf das Bundesland an in dem Du wohnst trotz Bundesgesetz.
Bei uns in NRW benötigst Du die Fahrgestellnummer mit der Du zur Zulassungsstelle gehst ,dietragen diese in ein rotes Fahrtenbuch ein kosten liegen bei 15 Euro und schon kannst Du das Fahrzeug damit bewegen,DENN FÜR DIE vERKEHRSSICHERHEIT BIST DU ALS HALTER IMMER VERANTWORTLICH:
In hessen geht es so nicht da muß das Fahrzeug den §21 haben sonst darf man damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Um für Dich auf der sicheren Seite zu sein besorge sich Dein Freund ein Kurzkennzeichen.
Ich weiß unnütze kosten aber dennoch sicherer
Lieben Gruß
Thomas
