Spezielles Zetros Reisemobil

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Solarer
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#31 Beitrag von Solarer » 2025-03-11 22:05:47

Auch das kann u.U. problematisch sein wenn du es dauerhaft in einem fremden Land bewegst. Ist auch in der EU nicht ganz einfach.
Was wird denn der Grund sein warum er in D nicht zulassungsfähig ist, Schadstoffeinordnung ?
Udo

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joern
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#32 Beitrag von joern » 2025-03-11 22:24:18

So intensiv haben wir uns nicht unterhalten, aber ist wohl Euro 5. Mir ist aufgefallen, dass die Räder vorne ca eine Handbreit ausserhalb der Kotflügel stehen. Kenne ihre persönliche Situation nicht, aber wer 7stellig in ein Reisemobil investiert, findet wohl auch Wege, es legal zu fahren.
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#33 Beitrag von Pitmaster » 2025-03-11 22:42:47

War beim Zetros nicht bei Euro5 Schluß der Entwicklung?

Ich meine Pirx wahr nah dran, am geschehen um den Zetros.

viewtopic.php?f=16&t=9694&hilit=zetros

Eventuell kann er was über die Euro Klassen beim Zetros sagen.

Aufgebaut auf dem hier, ist ein 20" Bliss-Container. Der liegt preislich sicherlich über der Anschaffung des Zetros. Meine letzte Preisinfo von Anfang 2023 für den Standard 20" ist inkl. Steuer 432.000 €

Aktuell gibt es ein Zetros Fahrgestell mit Tageszulassung als E5 für rund 260K€

https://suchen.mobile.de/lkw-inserat/me ... 46573.html

Den jetzigen verhökern und den zulassungsfähigen kaufen. Sicherlich einer der letzten zulassungsfähigen.

Was funktioniert wäre den hier als Umzugsgut zu deklarieren. Der Besitzer müsste seinen Wohnsitz für 1 Jahr außerhalb der EU haben, der Zetros muss 1/2 Jahr dort auf den Besitzer zugelassen sein, dann kann er diesen als Umzugsgut bei seinem Umzug in die EU mitnehmen und zulassen. Zollrechtlich aber sicherlich auch noch zu betrachten.

Wären mir zu viele Handstände.

Rote Nummer finde ich auch gewagt.

Gruß Guido
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Pirx
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#34 Beitrag von Pirx » 2025-03-11 22:50:34

Den Zetros gab und gibt es ausschließlich mit Euro 3 und Euro 5.
Und er ist damit schon seit einiger Zeit in der EU auf normalem Weg nicht mehr zulassungsfähig.

Pirx
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#35 Beitrag von schwarzbrand » 2025-03-12 11:53:35

Ich als "Besitzer" 2er Roter 06er Nummern im eigenen Gewerbe finde diese Art der 06er Nutzung mehr als nur bedenklich. Diese Nutzung fällt m.E. klar unter Missbrauch, und wäre mal wieder ein gefundenes Fressen für die Verwaltungsbehörden die Zuteilung und den Betrieb von 06er Nummern zu verschärfen.
Da kann ich auch nur den Kopf schütteln warum man so viel Geld in ein Reisemobil investiert und dann erst am Schluß mit der Zulassung kämpft. So etwas gehört vorab geklärt. :mad:
Ist ein beeindruckendes Fahrzeug aber die Vorgehensweise...
Wünsche dem Herren eigentlich nichts Böses aber ich hoffe die Art das Fahrzeug zu bewegen fällt Ihm noch auf die Füße. Und inwiefern eine geführte Tour das Fahren mit Roter Nummer erlaubt, zu mal durch Fremdstaaten und außerhalb der EU, versteh ich auch nicht ganz.
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joern
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#36 Beitrag von joern » 2025-03-12 12:32:26

Auf der Anreise durch Schweiz und Italien scheint es ja erlaubt zu sein. Eine geführte Tour legalisiert natürlich nicht das Fahren mit roter Nummer. Der Veranstalter ist aufgrund seiner umfangreichen Erfahrungen nur zuversichtlich, ggf auftretende Probleme bzgl der roten Nummer im Zielland lösen zu können. (Ich bin nicht der Veranstalter.) Wir kennen jetzt alle nicht die genauen Hintergründe der Situation, von daher wäre ich vorsichtig mit einer "Verurteilung" des Besitzers.
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#37 Beitrag von steyermeier » 2025-03-12 13:11:24

Moin,
Ich denke auch,daß so ein Verhalten im kontrollfall ärger geben wird...und ,wie schön geschrieben,zu einem erhöhten kontrolldruck führen kann.
Ich bin auch Besitzer eine 06 er Nummer...und mich hat die Rennleitung schon angezählt weil ich mit meiner Nummer in meinem Landkreis Sonntags nachts damit unterwegs war...wie soll das eine probe-,überführungs- oder Werkstattfahrt sein...
Die Regelungen mit den Nachbarländern sind unterschiedlich,auf keinen Fall kannst du damit ein Fahrzeug aus dem Ausland holen,unerlaubte Fernzulassung.
Auch ein zugelassenes Fahrzeug damit (wegen kein TÜV oder Saison) zu fahren,geht nicht.
Gruß Markus

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#38 Beitrag von Enzo » 2025-03-12 13:23:14

Pitmaster hat geschrieben:
2025-03-11 22:42:47
Was funktioniert wäre den hier als Umzugsgut zu deklarieren. Der Besitzer müsste seinen Wohnsitz für 1 Jahr außerhalb der EU haben, der Zetros muss 1/2 Jahr dort auf den Besitzer zugelassen sein, dann kann er diesen als Umzugsgut bei seinem Umzug in die EU mitnehmen und zulassen. Zollrechtlich aber sicherlich auch noch zu betrachten.
Zollrechtlich gibt's keine Probleme mit dem Umzugsgut. Zumindest nicht, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb einer gewissen Frist nach Umzug verkauft wird. Aber mein letzter Kenntnisstand ist, LKWs können nicht als Umzugsgut deklariert werden. Stand deswegen vor einigen Jahren mit einem Hauptzollamt in Kontakt. Muss also eine andere Zulassung besitzen. Aber mit Geld lässt sich alles regeln

Gruß Jens

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#39 Beitrag von Pitmaster » 2025-03-12 13:43:11

Hallo Jens,

das es mit LKW nicht geht, wusste ich nicht, danke für die Info.

Guido
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#40 Beitrag von w3llschmidt » 2025-03-12 13:54:58

Solarer hat geschrieben:
2025-03-11 22:05:47
Was wird denn der Grund sein warum er in D nicht zulassungsfähig ist, Schadstoffeinordnung ?
Udo
Ja, Neuzulassung Euro 5 geht nicht mehr ... egal wie Alt die Karre wäre.
Haste keine Erstzulassung, haste Pech.
Gruss Henrik!

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#41 Beitrag von w3llschmidt » 2025-03-12 13:59:00

joern hat geschrieben:
2025-03-12 12:32:26
Auf der Anreise durch Schweiz und Italien scheint es ja erlaubt zu sein.
Jaein. Rechtlich ok, aber zweckentfremdet.

Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der
entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.


Nur um Missvertändnisse zu vermeiden; MIR ist das völlig wumpe. Ich wollte nurmal schauen wie ihr das seht ...

https://www.youtube.com/watch?v=bdX4hGCqeXU

:spiel:
Gruss Henrik!

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#42 Beitrag von buckdanny » 2025-03-12 14:05:17

doppelt
Zuletzt geändert von buckdanny am 2025-03-12 14:08:03, insgesamt 1-mal geändert.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#43 Beitrag von buckdanny » 2025-03-12 14:06:51

Enzo hat geschrieben:
2025-03-12 13:23:14

Aber mein letzter Kenntnisstand ist, LKWs können nicht als Umzugsgut deklariert werden. Stand deswegen vor einigen Jahren mit einem Hauptzollamt in Kontakt.
Da war das HZA etwas einfach in seiner Aussage, oder es wurde vom Auskunft gebenden Gedanklich etwas impliziert. Art 6c. VO 1186/2009 meint Nutzfahrzeuge(englische Fassung "commercail means of transport") wie auch andere gewerblich genutzte Waren können keine Zoll und Steuerbefreiung als Übersiedlungsgut bekommen. Vermute jetzt mal es wurde einfach kombiniert Lkw muss gewerblich sein. Ein Defacto Wohnmobil mit Lkw-Zulassung ist kein Nutzfahrzeug .Es kann natürlich etwas schwierig sein seine Rechtsauffassung durchzusetzen. Aber inzwischen werden so typische Ami-Pickups mit sehr guter Ausstattung nicht mehr als Lkw sondern als Pkw verzollt.
Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 6. Dezember 2007 in der Rechtssache C-486/06

33.0

2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der BVBA Van Landeghem (im Folgenden: Van Landeghem) und dem belgischen Staat über die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge des Typs „Pick-up“.

34.0

Ausgangsverfahren und Vorlagefrage

35.0

21. Der mit der Berufung gegen dieses Urteil befasste Hof van beroep te Antwerpen hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

36.0

Waren Pick-Ups − d. h. Kraftfahrzeuge, die zum einen aus einer geschlossenen Kabine, die als Fahrgastraum dient, wobei sich hinter dem Sitz oder der Sitzbank des Fahrers klappbare oder herausnehmbare Sitze mit Dreipunkt-Sicherheitsgurten befinden, und zum anderen aus einem von der Kabine getrennten Laderaum bestehen, der nicht höher als 50 cm ist, nur an der Rückseite geöffnet werden kann und keine Vorrichtungen zum Festmachen einer Ladung hat −, die mit einer sehr luxuriösen Innenausstattung mit allen Optionen (einschließlich elektrisch verstellbarer Sitze, Ledersitze, elektrisch zu bedienender Spiegel und Fenster, Stereo-Anlage mit CD-Spieler), mit einem ABS-Bremssystem, einem Benzinmotor mit einem Hubraum von 4 bis 8 Litern und sehr hohem Verbrauch, einem Automatikgetriebe, Vierradantrieb und Luxus(sport)felgen versehen waren, im Zeitraum vom 10. April 1995 bis 4. Dezember 1997 bei ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und Abfertigung als Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, in Position 8703 der damals geltenden Kombinierten Nomenklatur (ursprünglich erlassen durch die Verordnung Nr. 2658/87) einzureihen oder als Lastkraftwagen in die Position 8704 der damals geltenden Kombinierten Nomenklatur oder aber in eine andere Position als die Positionen 8703 oder 8704 der damals geltenden Kombinierten Nomenklatur?

37.0

Zur Vorlagefrage

38.0

28. … Die Fahrzeuge sind mit einer sehr luxuriösen Innenausstattung mit zahlreichen Optionen (insbesondere elektrisch verstellbaren Ledersitzen, elektrisch zu bedienenden Spiegeln und Fenstern sowie einer Stereo-Anlage mit CD-Spieler) versehen und mit einem Antiblockier-Bremssystem (ABS), einem Benzinmotor mit einem Hubraum von 4 bis 8 Litern und sehr hohem Verbrauch, einem Automatikgetriebe, Vierradantrieb und Luxus(sport)felgen ausgestattet.

39.0

35. Entgegen der Auffassung der Kommission kann ein Motor mit großem Hubraum und sehr hohem Kraftstoffverbrauch nicht als ein Kriterium angesehen werden, das die Einreihung eines mit einem solchen Motor ausgerüsteten Fahrzeugs in die Position 8704 KN impliziert. Insoweit ist zu beachten, dass der Kraftstoffverbrauch nicht als absolute Zahl bewertet werden darf, sondern im Zusammenhang mit der Warenladekapazität gesehen werden muss. Im Allgemeinen ist die Relation zwischen Kraftstoffverbrauch und Ladekapazität bei Lastkraftwagen relativ niedrig, während sie bei Personenkraftwagen deutlich größer ist.

40.0

36. Zum Argument der Kommission, ein Pick-Up sei in die Position 8704 einzureihen, wenn die innere Länge auf dem Boden des für die Beförderung von Waren bestimmten Bereichs 50 % der Länge des Radstands des Fahrzeugs übersteige, ist einzuräumen, dass die KN-Erläuterungen 2007 eine solche Feststellung enthalten. Dieses Merkmal kann jedoch nicht das entscheidende Kriterium für die Einreihung eines solchen Fahrzeugs sein. Einer solchen Auslegung steht nämlich entgegen, dass die KN-Erläuterungen nicht die HS-Erläuterungen ersetzen, sondern als Ergänzung zu betrachten sind, wie es in den Vorbemerkungen zur Ausgabe der KN-Erläuterungen heißt. Außerdem verweisen die KN-Erläuterungen 2006 zu den Unterpositionen 8703 21 10 bis 8703 24 90 ausdrücklich auf die HS-Erläuterungen zu Position 8703, so dass das von der Kommission aufgestellte Kriterium diesen Erläuterungen zufolge nicht als das für die Einreihung allein maßgebliche angesehen werden kann.

41.0

38. Auch die Innenausstattung der im Ausgangsverfahren fraglichen Fahrzeuge stellt einen Gesichtspunkt dar, der für ihre Einreihung in die Position 8703 KN spricht. Sowohl in den zur Zeit der maßgeblichen Vorgänge des Ausgangsverfahrens bestehenden KN-Erläuterungen als auch in den HS-Erläuterungen wird eine Innenausstattung, die dem Passagierbereich zugerechnet werden kann, ausdrücklich als ein charakteristisches Beschaffenheitsmerkmal genannt, das für die Einreihung der betreffenden Fahrzeuge in diese Position herangezogen werden kann. Das gilt erst recht für die im Ausgangsverfahren fraglichen Fahrzeuge, die nach ihrer Beschreibung in der Vorlagefrage eine „sehr luxuriöse Innenausstattung“ aufweisen.

42.0

39. Ebenso deutet das Fehlen einer Vorrichtung zum Festmachen von zu transportierenden Waren darauf hin, dass Fahrzeuge, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, nicht hauptsächlich zum Warentransport gebaut, sondern eher zur Personenbeförderung bestimmt sind.

43.0

Der gleiche Schluss drängt sich auch wegen des Vorhandenseins eines Benzinmotors, eines automatischen Getriebes, eines Antiblockier-Bremssystems (ABS) sowie eines Vierradantriebs auf. Es erweist sich, dass solche Merkmale für Personenkraftwagen und nicht für Lastkraftwagen typisch sind.

44.0

40. Schließlich stellt auch das Vorhandensein von Luxus(sport)felgen ein eindeutiges Merkmal dar, das zeigt, dass die im Ausgangsverfahren fraglichen Fahrzeuge hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaut sind.

45.0

42. Aus der Prüfung der Merkmale der vom vorlegenden Gericht beschriebenen Fahrzeuge ergibt sich somit, dass der Hauptverwendungszweck der im Ausgangsverfahren fraglichen Fahrzeuge nach ihrem allgemeinen Erscheinungsbild und der Gesamtheit ihrer Merkmale in der Beförderung von Personen liegt und dass diese Fahrzeuge in die Position 8703 KN einzureihen sind. Eine Einreihung dieser Fahrzeuge in die Position 8704 KN kommt entgegen der Auffassung der Kommission nicht in Betracht, so dass die Anwendung der in Teil I Titel I Buchst. A aufgeführten Allgemeinen Vorschrift 3 c schon wegen ihres Wortlauts ausgeschlossen ist.

46.0

Antwort des Gerichtshofes

47.0

43. Mithin ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Pick-ups wie diejenigen, um die es im Ausgangsverfahren geht, die zum einen aus einer geschlossenen Kabine, die als Fahrgastraum dient, wobei sich hinter dem Sitz oder der Sitzbank des Fahrers klappbare oder herausnehmbare Sitze mit Dreipunkt-Sicherheitsgurten befinden, und zum anderen aus einem von der Kabine getrennten Laderaum, der nicht höher als 50 cm ist, nur an der Rückseite geöffnet werden kann und keine Vorrichtungen zum Festmachen einer Ladung hat, bestehen sowie mit einer sehr luxuriösen Innenausstattung mit zahlreichen Optionen (insbesondere elektrisch verstellbaren Ledersitzen, elektrisch zu bedienenden Spiegeln und Fenstern sowie einer Stereo-Anlage mit CD-Spieler) versehen und mit einem Antiblockier-Bremssystem (ABS), einem Benzinmotor mit einem Hubraum von 4 bis 8 Litern und sehr hohem Verbrauch, einem Automatikgetriebe, Vierradantrieb und Luxus(sport)felgen ausgestattet sind, nach ihrem allgemeinen Erscheinungsbild und der Gesamtheit ihrer Merkmale in Position 8703 KN einzureihen sind.
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#44 Beitrag von felix » 2025-03-12 14:11:32

Moin,

zerbrecht ihr euch nicht irgendwie gerade den Kopf anderer Leute? Oder sucht ihr nur nach Argumenten, warum ihr selbst keine 24" Felgen fahrt? ("Bekommt man ja eh nicht zugelassen...")

@Jörn: Mach mal Fotos/Videos! Ich denke die Reifengröße wird in der Wüste hervorragend performen, wenn der Fahrer nicht zu blöd zum Luftablassen ist!

Gruß
Felix

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#45 Beitrag von joern » 2025-03-12 14:25:55

felix hat geschrieben:
2025-03-12 14:11:32


@Jörn: Mach mal Fotos/Videos! Ich denke die Reifengröße wird in der Wüste hervorragend performen, wenn der Fahrer nicht zu blöd zum Luftablassen ist!

Gruß
Felix
Auf jeden Fall! Wobei 4w24 ja auch intensiv auf yt etc präsent ist bei diesen Wüstentouren.
Wir bekommen einen 1222 als Leihfzg gestellt.
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#46 Beitrag von Pirx » 2025-03-12 14:32:44

joern hat geschrieben:
2025-03-12 14:25:55
Wir bekommen einen 1222 als Leihfzg gestellt.
Glück gehabt, daß sie Euch nicht den 192er untergejubelt haben! ;)

Pirx
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#47 Beitrag von Uwe » 2025-03-12 15:15:00

felix hat geschrieben:
2025-03-12 14:11:32
Moin,

Oder sucht ihr nur nach Argumenten, warum ihr selbst keine 24" Felgen fahrt?
Kein Gegenargument, aber hoffentlich reichen die 23t Traglast der 6 495er. Ich hätte ja 600/50R22,5 genommen, die haben wenigstens den 164er LI wie ihn auch die 14.00R20 haben :huh:
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#48 Beitrag von joern » 2025-03-12 15:39:53

Pirx hat geschrieben:
2025-03-12 14:32:44
joern hat geschrieben:
2025-03-12 14:25:55
Wir bekommen einen 1222 als Leihfzg gestellt.
Glück gehabt, daß sie Euch nicht den 192er untergejubelt haben! ;)

Pirx

Neeeeee....
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#49 Beitrag von LutzB » 2025-03-12 16:17:07

joern hat geschrieben:
2025-03-12 15:39:53
Neeeeee....
Was muss ich tun, um beim 1222 eine grüne Plakette in die Windschutzscheibe kleben zu dürfen ?

Lutz
We come from the land of the ice and snow, from the midnight sun where the hot springs blow (Immigrant Song, Page/Plant)

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#50 Beitrag von joern » 2025-03-12 16:46:52

Benziner? :ohmy:
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#51 Beitrag von Pitmaster » 2025-03-12 17:29:05

LutzB hat geschrieben:
2025-03-12 16:17:07

Was muss ich tun, um beim 1222 eine grüne Plakette in die Windschutzscheibe kleben zu dürfen ?
Bei mir sieht die blau aus…..
joern hat geschrieben:
2025-03-12 16:46:52
Benziner? :ohmy:
Elektro ? :joke:

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#52 Beitrag von Pirx » 2025-03-12 17:50:39

Pitmaster hat geschrieben:
2025-03-12 17:29:05
LutzB hat geschrieben:
2025-03-12 16:17:07

Was muss ich tun, um beim 1222 eine grüne Plakette in die Windschutzscheibe kleben zu dürfen ?
Bei mir sieht die blau aus…..
Die blaue Plakette war nur geplant, wurde aber nie eingeführt.
Dann bleiben nur noch die Farben rot, gelb und grün. Fantasie-Plaketten mit schwarzer Grundfarbe gab es auch mal.
Also bei dieser Auswahl an Farben würde ich doch eher auf grün tippen ... ;)

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#53 Beitrag von Solarer » 2025-03-12 17:55:40

Stimmt die blaue Plakette war ja auch mal im Gespräch.....
Kam nicht stattdessen die blaue Pille oder haben die nichts miteinander zu tun? :joke:
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#54 Beitrag von KlausU » 2025-03-12 18:32:47

Pitmaster hat geschrieben:
2025-03-12 17:29:05
...Bei mir sieht die blau aus…..
Dann solltest du mal deinen Monitor kalibrieren :D
Viele Grüße
Klaus

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#55 Beitrag von JoDel » 2025-03-12 18:40:01

steyermeier hat geschrieben:
2025-03-12 13:11:24
Auch ein zugelassenes Fahrzeug damit (wegen kein TÜV oder Saison) zu fahren,geht nicht.
Moin Markus,

außerhalb des Saisonzeitraum ist es sehr wohl zulässig rote Kennzeichen zu verwenden.

Gruß

Jonas

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#56 Beitrag von Der Initiator » 2025-03-12 20:44:46

Möglicherweise spielen solche Überlegungen
Enzo hat geschrieben:
2025-03-12 13:23:14
Aber mit Geld lässt sich alles regeln
auch eine Rolle.
Ich bitte darum, mich hier nicht "hier-könnte-mein-Name-stehen" und auch nicht "früher-war-ich-mal" zu nennen. Mein Nick reicht völlig und er schließt vor allem keins aus 😇 Vielen Dank

Auf einen Schelmen anderthalbe...

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#57 Beitrag von Sleepwalker » 2025-03-12 20:55:52

Könnte man den Motor nicht "einfach" gegen einen mit Euro 6 tauschen? Da müsste sich doch etwas passendes finden. Natürlich ist das keine "mal eben" Aktion. Aber vielleicht eine Möglichkeit den Karren dann in Deutschland zuzulassen.

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felix
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#58 Beitrag von felix » 2025-03-12 21:36:23

LutzB hat geschrieben:
2025-03-12 16:17:07
joern hat geschrieben:
2025-03-12 15:39:53
Neeeeee....
Was muss ich tun, um beim 1222 eine grüne Plakette in die Windschutzscheibe kleben zu dürfen ?

Lutz
Moin Lutz,

auf Elektromotor umbauen, dann bekommt der ganz offiziell eine grüne Plakette.

MLG
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LutzB
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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#59 Beitrag von LutzB » 2025-03-12 23:41:43

felix hat geschrieben:
2025-03-12 21:36:23
LutzB hat geschrieben:
2025-03-12 16:17:07
joern hat geschrieben:
2025-03-12 15:39:53
Neeeeee....
Was muss ich tun, um beim 1222 eine grüne Plakette in die Windschutzscheibe kleben zu dürfen ?
........auf Elektromotor umbauen, dann bekommt der ganz offiziell eine grüne Plakette.
Hi Felix, da geb' ich Dir, so wie ich die Frage gestellt habe, recht.
Ich hatte auch schon an einen Kupferstab im Tank gedacht. Oder Magnete, die gleichmäßig um die Kraftstoffleitung drapiert werden. Vielleicht sollte ich mir aber doch nur ein Spritspar-Dongle einbauen. Das wirkt moderner. :D

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Re: Spezielles Zetros Reisemobil

#60 Beitrag von HildeEVO » 2025-03-13 7:55:54

Sleepwalker hat geschrieben:
2025-03-12 20:55:52
Könnte man den Motor nicht "einfach" gegen einen mit Euro 6 tauschen? Da müsste sich doch etwas passendes finden. Natürlich ist das keine "mal eben" Aktion. Aber vielleicht eine Möglichkeit den Karren dann in Deutschland zuzulassen.
Nein, das ging bis Euro V. Da wurde das Powerpack zertifiziert und man hat die Emissionsklasse mit in die Anwendung "mitgenommen". Ab Euro VI müssen die "Anwendungen" zertifiziert werden. In den sogenannten RDE Prüfzyklen müssen die Emissionen nach WHTC in aufwändigen Fahrzyklen ermittelt werden. Ich habe das einige Jahre bei einem Entwicklungsdienstleister für Daimler gemacht. Derselbe Motor musste im Actros, Linienbus und im Reisebus "vermessen" werden.
Die Kosten für dafür erforderlichen Messgerät sind im Bereich von 1,5 Mio € zu suchen. Da findet man nicht an jeder Ecke einen Anbieter.

Grüße Chris
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