TÜV die erste, Lichter einstellen und Druckprüfung der Tanks

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Charlos
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TÜV die erste, Lichter einstellen und Druckprüfung der Tanks

#1 Beitrag von Charlos » 2008-06-08 19:28:36

Tach zusammen, ich hab da mal eine Frage:

Der liebe TÜV Mensch hat bei meinem Deutz ein paar Dinge beanstandet.
Ich muss meine Lichter einstellen. Gib es da einen Trick wie z.B. einen gewissen Abstand von einer Mauer,
das man(n) die Lichter einstellen kann??? Und wenn ja wie lauten die Daten die ich einhalten muss?

Ach ja noch was, ich finde im Forum nichts über die Druckprüfung bei Kraftstofftanks,
obwohl ich meine schon mal was darüber gelesen zu haben. :blush: Wer kennt die Bestimmungen??

Grüssle Marc
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Filly

Re: TÜV die erste, Lichter einstellen und Druckprüfung der T

#2 Beitrag von Filly » 2008-06-08 19:50:48

Charlos hat geschrieben:Ach ja noch was, ich finde im Forum nichts über die Druckprüfung bei Kraftstofftanks,
obwohl ich meine schon mal was darüber gelesen zu haben. :blush: Wer kennt die Bestimmungen??
Meinst du diesen Tröt?
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... php?t=8364

...

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AxelB
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#3 Beitrag von AxelB » 2008-06-08 20:19:41

Vielleicht hilft das ja auch weiter. Aus der EG-Richtlinie/ECE-Regelung 70/221/EWG gleichwertig mit ECE-R 58 für Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse M1:
  • Kraftstoffbehälter, allgemeine Vorschriften
    Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem
    relativen Betriebsdruck, mind. jedoch bei einem Druck von 1,3 bar dicht sein.
    Auftretender Überdruck muss sich durch geeignete Vorrichtugen (Öffnungen,
    Sicherheitsventile o.a.) selbsttätig ausgleichen. Be- und Entlüftungsöffnungen
    gegen Flammendurchschlag sichern. Kraftstoff darf auch bei völlig umgestürztem
    Behälter nicht austreten. Austropfen (max. 30 g/min.) ist zulässig.
    Der Einbau muss so vorgenommen werden, dass die Behälter bei Stößen
    von vorn oder hinten gesichert sind. In der Nähe dürfen keine vorspringenden
    Teile, scharfe Kanten usw. sein.
Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher. (Galileo Galilei)
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Andi
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#4 Beitrag von Andi » 2008-06-08 20:22:35

Hi Marc,

bei meinem Iveco ist ein Neigungswinkel von 10 % vorgeschrieben.
An einer Wand die Höhe der Scheinwerfer anzeichnen, in 10m Abstand das Abblendlicht einschalten und dann die Scheinwerfer so einstellen, dass der Lichtkegelrand 10cm unter der Makierung ist.

Viel Glück!!!

Gruß Andi

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Andi
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#5 Beitrag von Andi » 2008-06-08 20:52:35

Sorry, soll natürlich 1% heißen und nicht 10%.

Du hast ein Mail.

Andi

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Wilmaaa
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Re: TÜV die erste, Lichter einstellen und Druckprüfung der T

#6 Beitrag von Wilmaaa » 2008-06-09 7:50:11

Charlos hat geschrieben: Ich muss meine Lichter einstellen.
Wir haben, als wir auf H4 umgerüstet haben, einfach das Auto gerade vor eine Mauer gefahren und mit dem Zollstock ausgemessen.
Hier kannst Du Dir die entsprechenden Vorschriften anschauen; ich hab leider keine neuere Version gefunden, aber so zum ersten Überblick sollte die von 2003 reichen.

Wilmaaa :cool:
Zuletzt geändert von Wilmaaa am 2008-06-09 7:50:32, insgesamt 1-mal geändert.
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