Hallo,
ich habe mich gerade frisch hier angemeldet und wollte "meinen Senf dazugeben", da genau die hier diskutierten Fragen mich seit Tagen umtreiben, Foren lesen, Anrufe tätigen, Gespräche führen - ich trage mich mit dem Gedanken, mir einen mind. 30 Jahre alten 90-16 (abgelastet auf 7,49 t) zuzulegen.
Da die Anschaffung noch nicht geschehen ist, warte ich mit der standesgemäßen Selbstvorstellung bis zu ebendiesem Moment.
Ein großer Berliner Alt-Behördenfahrzeug-Händler hat mir letzte Woche gesagt, was hier kürzlich zitiert wurde: Die Arbeitsanweisung für die Ü'vereine ist jetzt offenbar in Kraft, seit Juni oder Juli, weshalb das mich interessierende Fzg. nicht mehr zu einem Wohnmobil mit H-Kennzeichen artgeändert werden kann. IVECO hat keine WoMos auf der Basis des 90-16 gebaut, der Umbau würde erst noch geschehen, kann also nicht bis Mitte der 1990er abgeschlossen gewesen sein, und auf irgendeinen "zeitgenössischen" Umbau mit gebrauchten, halbblinden Fenstern und Isolierung à la 1990 hätte wohl kaum jemand "Bock". (Nur die Gaskocher-Technik hat sich nicht wesentlich verändert. ^^)
Ergo bleiben die DüDos mit ihren teils abenteuerlich zusammengetackerten Aufbauten qua Bestandsschutz unterwegs, ein äußerlich unauffälliger 90-16 mit modernem Kern mag aber kein WoMo mehr werden. Ich frage mich, ob man seine H-Zulassung riskierte, würde man ein aktuelles Solarpanel auf sein Dach hieven...
Ohne H-Kennzeichen würde ich für einen 7,49-t-90-16 steuerlich...
- als WoMo für das Jahr 745 EUR,
- als WoMo mit Saison 04-10 436 EUR,
- als LKW für das Jahr 500 EUR,
- als LKW mit Saison 04-10 293 EUR
...berappen.
Mit H-Kennzeichen fielen nur die bekannten 191 EUR an, für das volle Jahr und unabhängig von der Art des Fahrzeugs.
Insofern ist angesichts der Verbrauchswerte eines 6-Zyl.-Deutz klar, welchen Steuerbetrag man da anstrebt...
Nebenbei: Die Württembergische Oldtimerversicherung gibt nach erfolgtem positivem Gutachten (das Pflicht ist) für mind. 30 Jahre alte WoMos und LKWs ohne "H" die gleichen Konditionen wie für entsprechende Fahrzeuge mit "H".
Zurück zur Deklaration/Steuer: Wenn WoMo mit "H" nicht geht, bleibt nur...
- WoMo ohne "H" mit Saison, immer noch teuer + Anforderungen an ein WoMo (Kocher, Wasser...);
- LKW ohne "H" und mit Saison (steuerlich interessanter);
- LKW mit "H" (natürlich ohne Saison, da das nicht geht).
Bedeutet dann in den beiden letzteren Fällen wohl ewige Überzeugungsarbeit an Mautstellen und bei Fährbuchungen, dass man doch eigentlich ein WoMo ist und kein Transporter. Zudem dürfte man außerorts nur 80 fahren und müsste sich an Überholverbote halten (da mehr als 3,5 t) - wohl kaum ein Problem mit dem intendierten Fzg. ^^; das Sonntagsfahrverbot gälte aber nicht, da unter 7,5 t und nicht gewerblich unterwegs, und einen Fahrtenschreiber bräuchte man auch nicht.
Umweltzonen (Fälle #1 und #2) sind ohne "H" tabu (für mich kein Problem).
Die Frage wäre: Was passiert, wenn einen die Damen und Herren in immer weniger Grün, dafür immer mehr Schwarzblau mal per -konstant roter- Kelle zum Gespräch bitten und sehen, dass das Mobil doch sehr nach einem WOHNmobil aussieht...?! Droht da Unbill, auch wenn man keinen festen Kocher im Fahrzeug hat, der ja Pflicht für jegliche WoMo-Anerkennung ist und den ich nicht unbedingt -fest- brauche? (IM Auto grillt man ja selten, nehme ich an...)
Ich meine, in seinem Passat Kombi kann man sich ja auch auf 'nem CP 'ne Parzelle mieten, sich auf 'nem CampinGAZ-Kocher 'n Süppchen warm machen, sich aus'm portablen Wasserkanister die Hände waschen und die Zähne putzen und sich dann auf die LuMa in sein Gefährt legen, das ist ja nicht verboten, oder?! Und ein paar Baumarkt-Latten und -Pflanzerdesäcke bekommt man jederzeit im 90-16 unter, die Transportfähigkeit bleibt also gegeben.
Sehe ich das richtig?
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. (Geklaut, weil super-passend, von "Bahnhofs-Emma")
GAZ ist was Kleines aus Frankreich oder was Großes aus der Sowjetunion.
"Industrial Vehicles Corporation" - Mann, das klingt so weltmännisch!