Zulassung Eigenbauanhänger

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

Moderator: Moderatoren

Nachricht
Autor
wasserhasser
abgefahren
Beiträge: 1550
Registriert: 2006-10-04 10:07:43
Wohnort: Buxtehude

*staun*

#31 Beitrag von wasserhasser » 2007-10-31 16:18:57

StVZO §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis hat geschrieben: (6) Werden an Kraftfahrzeugen von Fahrzeugherstellern, die Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen sind, im Sinne des Absatzes 2 Teile verändert, so bleibt die Betriebserlaubnis wirksam, solange die Fahrzeuge ausschließlich zur Erprobung verwendet werden; insoweit ist auch keine Mitteilung an die Zulassungsbehörde erforderlich. Satz 1 gilt nur, wenn die Zulassungsstelle im Fahrzeugschein bestätigt hat, daß ihr das Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug gemeldet worden ist.
Cool - Fahrzeughersteller sein, Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug anmelden und schrauben bis der Arzt kommt :lol: :lol:
Das Leben ist hart an der Küste.

Benutzeravatar
tauchteddy
Säule des Forums
Beiträge: 10195
Registriert: 2006-10-31 18:15:05
Wohnort: Berlin

Re: *staun*

#32 Beitrag von tauchteddy » 2007-10-31 20:15:13

wasserhasser hat geschrieben:
StVZO §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis hat geschrieben: (6) Werden an Kraftfahrzeugen von Fahrzeugherstellern, die Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen sind, im Sinne des Absatzes 2 Teile verändert, so bleibt die Betriebserlaubnis wirksam, solange die Fahrzeuge ausschließlich zur Erprobung verwendet werden; insoweit ist auch keine Mitteilung an die Zulassungsbehörde erforderlich. Satz 1 gilt nur, wenn die Zulassungsstelle im Fahrzeugschein bestätigt hat, daß ihr das Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug gemeldet worden ist.
Cool - Fahrzeughersteller sein, Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug anmelden und schrauben bis der Arzt kommt :lol: :lol:
Wenn du Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen bist ...
Zuckerbrot ist aus.

Benutzeravatar
stamm_kunde
infiziert
Beiträge: 57
Registriert: 2006-10-04 13:37:49
Wohnort: zurück in NRW

Teilekatalog und Bremsberechnung

#33 Beitrag von stamm_kunde » 2007-11-01 12:08:42

Hallo,

schaut doch mal bei http://www.suer.de vorbei

Fahrzeugbau-> Kataloge->Fahrwerk

Dort gibt es die benötigten Teile und den Anhang Bremsberechnungen


Viel Spass beim Anhängerbau!



Gruß Martin
Wer später bremst ist länger schnell !

wasserhasser
abgefahren
Beiträge: 1550
Registriert: 2006-10-04 10:07:43
Wohnort: Buxtehude

#34 Beitrag von wasserhasser » 2007-11-01 14:38:46

@Martin,

den Katalog hab ich hier.

Die Bremsberechnung ist aber leider keine.
Das ist nur die Erklärung, wie die Datenblätter ausgefüllt werden müssen, damit die Firma die Bremsberechnung durchführen kann.

Aber danke für den Hinweis :D
Das Leben ist hart an der Küste.

crutchy the clown

#35 Beitrag von crutchy the clown » 2007-11-01 15:43:03

Da bin ich mal gespannt, ob es gelingt, einen Zweiachsanhänger mit Auflaufbremse für zul. Ges. Gew 3 t und Leergewicht bis 1 t zu bauen. Als Vergleich:

Mein auflaufgebremster Tandemachsanhänger für 3 t (gesamt) hat ein Leergewicht von 680 kg. Der Anhänger ist in Leichtbauweise optimiert, d.h. schmale Holzplanken, Holzboden und so viel als möglich Aluminium. Kotflügel und Unterlegkeile bestehen alle aus Kunsstoff. Als Reifen werden PKW-Reifen eingesetzt. Der Anhänger war richtig teuer. Will man einen Motor mit 1 t aufladen, muß man Verstärkungsbretter auf den Boden legen, da er sonst durchbricht.

Aus diesem Grund will ich mir einen neuen Anhänger bauen, aber eine stabile Torsionsfederachse ist richtig schwer, und die zugehörige Anhängedeichsel schlägt Beulen in einen Sicherheitsschuh, wenn sie einem beim Hantieren versehentlich auf den Fuß fällt.

wasserhasser
abgefahren
Beiträge: 1550
Registriert: 2006-10-04 10:07:43
Wohnort: Buxtehude

#36 Beitrag von wasserhasser » 2007-11-02 12:33:08

@crutchy
Da gebe ich dir recht - die "Normteile" zusammen wiegen schon bald eine Tonne.
So ein Kugellenkkranz alleine wiegt schon 70 kg und muß konstruktiv noch "vollflächig" unterstützt werden.
Die eine Tonne Leergewicht ist bei 6 Metern Plattformlänge recht optimistisch.

Andererseits sind 6 Meter Plattform (plus 3-4 Meter "Kofferraum" im Rahmen) bei 2 Tonnen Zuladung (Rund 100 kg/qm) nicht als "Schwertransporter" gedacht.
Eine Punktlast wie deinen Motor müßte also auch bei diesem Anhänger verteilt werden.

Warum kaufst du dir nicht einfach einen BW-Einachser?
Der federt bei Beladung mit einem Magirusmotor nebst Getriebe noch nicht mal wirklich ein.
Das Leben ist hart an der Küste.

wasserhasser
abgefahren
Beiträge: 1550
Registriert: 2006-10-04 10:07:43
Wohnort: Buxtehude

#37 Beitrag von wasserhasser » 2007-11-02 14:30:14

Was nicht so alles in den Vorschriften für den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen über Anhänger steht:
Bem. Die Verwendung von Anhängern, die nur mit einer Auflaufbremse ausgerüstet sind, ist auf Ladungen mit einer Nettomasse von höchstens 50 kg Explosivstoff beschränkt.
(Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße(ADR))
:lol: :lol:


Bremsberechnung steht übrigens in der Richtlinie 71/320/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
9.3. Prüfung hinsichtlich ausreichender Bremswirkung
9.3.1. Die Summe der am Umfang der Räder des Anhängers ausgeuebten Bremskräfte muß mindestens B* = 0,45 GA betragen, einschließlich eines Rollwiderstands von 0,01 GA. Das entspricht einer Bremskraft B = 0,44 GA. Hierfür beträgt die zulässige Deichselkraft höchstens:

D* = 0,06 GA für mehrachsige Anhänger

D* = 0,09 GA für einachsige Anhänger

Um zu prüfen, ob diese Bedingungen eingehalten werden, sind folgende Ungleichungen zu untersuchen:
9.3.1.1. für Auflaufbremsanlagen mit mechanischer Übertragungseinrichtung >PIC FILE= "T0002670">
(Das Bild habe ich auch nicht :wack: )
Das Leben ist hart an der Küste.

Antworten