Tacho
Moderator: Moderatoren
Tacho
Ist es in einem Reisemobil in Deutschland plicht, über 3,5 Tonnen, ein Tacho zu verwenden.
In Belgien wollen sie uber 3.5 tonnen ein plicht machen es zu verwenden, aber was sagen die Europesische Rechtsvorschriften davon, hat jemand eine idee was Europa davon sagt, hier in Belgien machen sie immer die vorschriften selbs, was auch immer Europa sagt.
Grüsse Stany
In Belgien wollen sie uber 3.5 tonnen ein plicht machen es zu verwenden, aber was sagen die Europesische Rechtsvorschriften davon, hat jemand eine idee was Europa davon sagt, hier in Belgien machen sie immer die vorschriften selbs, was auch immer Europa sagt.
Grüsse Stany
Unser Motto lautet: heute hat längst begonnen und kommt nie wieder.
Re: Tacho
Hallo,
Gruß Markus
Ich frag mich beim Lesen gerade wie Fahrzeuge in D-Land zugelassen werden, wo die Geschwindigkeit in Meilen gemessen wird ?§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Gruß Markus
Re: Tacho
Der Stany kommt aus Belgien, den interessieren Paragrafen aus D überhaupt nicht. Wenn dann muss er in die belgische Staßenverkehrsordnung einen Blick werfen.
Von der EU gibt es jedenfalls keine Vorgabe für den Einbau eines EU Kontrollgeräts in ein privat genutztes Wohnmobil.
Von der EU gibt es jedenfalls keine Vorgabe für den Einbau eines EU Kontrollgeräts in ein privat genutztes Wohnmobil.
Gruß Emil
Re: Tacho
egn hat geschrieben:Der Stany kommt aus Belgien, den interessieren Paragrafen aus D überhaupt nicht. Wenn dann muss er in die belgische Staßenverkehrsordnung einen Blick werfen.
Von der EU gibt es jedenfalls keine Vorgabe für den Einbau eines EU Kontrollgeräts in ein privat genutztes Wohnmobil.
Hallo Emil,
ihn interessieren schon die deutschen Gesetze, weil er genau danach fragt.

Ob Tacho oder Kontrollgerät kann ich nicht sagen (nehme aber inzwischen auch an er meint Kontrollgerät)
Gruß Markus
Re: Tacho
Hi Stany,
Eu-Richtlinien können in einzelnen Länder unterschiedlich in Landesrecht umgesetzt werden.
Die EG Richtlinie ist: 561/2006 vom 15.03.2006
Die entscheidende Frage ist wie ist Dein Fahrzeug registriert ( M oder N) sprich Wohnmobil oder Lastkraftwagen.
Belg. Behörden tun es sich schwer damit, ein nachträglich umgebautes Fahrzeug als Wohnmobil zu zulassen.
Gruß
Bernd
Eu-Richtlinien können in einzelnen Länder unterschiedlich in Landesrecht umgesetzt werden.
Die EG Richtlinie ist: 561/2006 vom 15.03.2006
Die entscheidende Frage ist wie ist Dein Fahrzeug registriert ( M oder N) sprich Wohnmobil oder Lastkraftwagen.
Belg. Behörden tun es sich schwer damit, ein nachträglich umgebautes Fahrzeug als Wohnmobil zu zulassen.
Gruß
Bernd
Unsere Kopf ist rund, damit wir beim denken die Richtung wechseln können. Francis Picabia
carpe Diem
carpe Diem
Re: Tacho
Hallo,
ich meine eine Fahrtenschreiber, mein wohnmobil is als M1 zugelassen und braucht heute keine Fahrtenschreiber, bis hier kein probleem, aber jetzt wollen sie im zukunft (ende dieses jahr) hier in Belgien das jedes wohnmobil uber 3.5 tonnen umgerustet werd mit ein Fahrtenschreiber, darum wolte ich wissen wie es in Deutsland ist und was das EU gesetz dazu sagt.
Stany
ich meine eine Fahrtenschreiber, mein wohnmobil is als M1 zugelassen und braucht heute keine Fahrtenschreiber, bis hier kein probleem, aber jetzt wollen sie im zukunft (ende dieses jahr) hier in Belgien das jedes wohnmobil uber 3.5 tonnen umgerustet werd mit ein Fahrtenschreiber, darum wolte ich wissen wie es in Deutsland ist und was das EU gesetz dazu sagt.
Stany
Unser Motto lautet: heute hat längst begonnen und kommt nie wieder.
Re: Tacho
Fahrtenschreiber benötigen LKW über 7,499 t ZGG. Im gewerblichen Verkehr benötigen FAhrzeuge diesen ab zggüber 3,499 t.
LKW unter 7,5 t brauchen keinen. Bei LKW über 7,499 t in privater Nutzung muss der Fahrtenschreiber verbaut sein, aber nicht benutzt werden.
Bernd
LKW unter 7,5 t brauchen keinen. Bei LKW über 7,499 t in privater Nutzung muss der Fahrtenschreiber verbaut sein, aber nicht benutzt werden.
Bernd
Gruß
Bernd
Gewinne Zeit durch Langsamkeit
Bernd
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Re: Tacho
Also ich bin doch stark der Meinung das auch LKW bis 7,5t einen Fahrtenschreiber brauchen, wäre ja auch irgendwie komisch wenn ein Sprinter mit anhängerkupplung einen braucht, der 7,5t aber nicht. Zumal sich die Fahrer von diesen Lkw ja auch an Lenk- und Ruhezeiten zu halten haben sofern sie gewerblich unterwegs sind.
Aber ansonsten stimmt das schon das so ein Gerät verbaut sein muss aber bei privaten fahrten nicht benutzt werden muss.
Gruss
Sebastian
Aber ansonsten stimmt das schon das so ein Gerät verbaut sein muss aber bei privaten fahrten nicht benutzt werden muss.
Gruss
Sebastian
Re: Tacho
Lasterlos hat geschrieben:Hallo,
Ich frag mich beim Lesen gerade wie Fahrzeuge in D-Land zugelassen werden, wo die Geschwindigkeit in Meilen gemessen wird ?
Gruß Markus
Da steht dann bei den wichtigen Punkten km/h drunter.
Entweder mit Folie beklebt oder dirket drauf gedruckt.
Eine Werkstatt bescheinigt dann, dass die entsprechenden Meilen den km/h stimmen-- no probs
Andy
Kein Zaster aber zwei .. äh nee jetzt drei .........ups jetzt vier Laster - bald wieder nur drei-- jetzt sind nur noch zwei -- nu doch wieder drei :) .... und auf einmal sind es zwei;)--arrgh jetzt wieder drei--und es sind jetzt nur noch zwei---
- Firetrucker
- abgefahren
- Beiträge: 1721
- Registriert: 2010-02-21 14:23:30
- Wohnort: Hessen
Re: Tacho
hmm, war das nicht schon bei über 2,8 tonnen zGG?lura hat geschrieben: Im gewerblichen Verkehr benötigen FAhrzeuge diesen ab zggüber 3,499 t.
LF 16/TS auf Magirus-Deutz 170D11