habe heute mal die Bedingungen für die H-Zulassung durchgelesen.
Da steht verkürzt gesagt wenn ich das richtig verstanden habe, dass eine Begutachtung nur möglich ist, wenn die Hauptuntersuchung keine 2 Monate her ist, oder dann eben wieder eine neue Hauptuntersuchung ansteht.
so weit so klar.
Was passiert aber ...... wenn die Karre sagen wir noch TÜV 8/2012 hat und die Karre bei der "neuen" Hauptuntersuchung DURCHFÄLLT!!??


Bin ich dann perse die Plakette los, obwohl noch bis 8/2012!?!?
Hat jemand Erfahrungen und kennt entsprechende Vorschriften ???