Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

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Maximilian714d
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Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#1 Beitrag von Maximilian714d » 2024-06-12 12:53:13

Hallo Forum,

Ich recherchiere im Moment was e benötigt um ein Fahrzeug zum Foodtruck umzubauen...
Als was wird so ein Fahrzeug zugelassen? So-Kfz irgendwas... nehme ich an, konnte aber absolut keine Info im WWW finden.
Für Wohnmobile ist es ziemlich leicht solche Infos zu bekommen, die Hoffnung war das es auch für foodtrucks so ist, (Zum TÜV/Dekra kann ich leider nicht weil ich seid längerem im Ausland bin).
Evtl kann mir jemand hier auf die schnelle helfen.
Danke und Grüße,
Max

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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#2 Beitrag von Uwe » 2024-06-12 13:25:44

Moin,

in den EG-Fahrzeugklassen dürfte das ein Fz. zur Güterbeförderung Verkaufsfahrzeug sein. In den alten, nationalen Klassen gibt's ein So. KFZ Küchenfahrzeug oder ein So. KFZ Verkaufsfahrzeug.

Auf einen konkreten Anforderungskatalog würde ich nicht hoffen, die Einstufung ergibt sich am lebenden Objekt.

Gruß
Uwe
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#3 Beitrag von Kami » 2024-06-12 13:37:04

Hi,
wie Uwe gesagt hat.
Ob So-Kfz.küchenfz aktuell noch gültig (also anwendbar ist) weiss ich jetzt aus dem Stegreif nicht, es sind jedenfalls jede Menge Schlüsselnummern kürzlich "gestorben" und es darf dann dort nur noch EG-Klassifiziert werden.
Gruss
Kami
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#4 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2024-06-12 13:59:06

Hallo,

da hilft vermutlich dieses aktualisierte Dokument des KBA, Stand 05/2024.

Grüße
Marcus
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#5 Beitrag von querys » 2024-06-12 14:19:22

Nein das Küchenfahrzeug ist gestrichen worden.

Ich würde versuchen das Fahrzeug als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung sonstige (SG) einstufen zu lassen in Kombination mit dem Aufbaucode 23 für Fahrzeuge für Verkaufs- und Werbezwecke (VO (EU) 2018/858, Anhang 1, Anlage 2). Am Ende wird dich da dein Sachverständige aber beraten.

Letztendlich ergeben sich die Anforderungen an dein Fahrzeug weniger durch den TÜV, sondern durch die Hygienevorschriften und wie man Speisen zubereiten muss bzw. was dafür vorhanden sein muss, wenn man diese verkaufen will.
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#6 Beitrag von querys » 2024-06-12 14:20:47

Kami hat geschrieben:
2024-06-12 13:37:04
Ob So-Kfz.küchenfz aktuell noch gültig (also anwendbar ist) weiss ich jetzt aus dem Stegreif nicht, es sind jedenfalls jede Menge Schlüsselnummern kürzlich "gestorben" und es darf dann dort nur noch EG-Klassifiziert werden.
ein paar nationale Klassen sind ja noch da, die dürfen ja auch noch weiter verwendet werden.
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#7 Beitrag von Uwe » 2024-06-12 14:38:38

querys hat geschrieben:
2024-06-12 14:20:47
ein paar nationale Klassen sind ja noch da, die dürfen ja auch noch weiter verwendet werden.
Leider sind auch Bettfedernreinigung und Teppichklopfmaschine gestrichen worden - da war ich wohl zu langsam :o
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#8 Beitrag von querys » 2024-06-12 17:09:36

Uwe hat geschrieben:
2024-06-12 14:38:38
querys hat geschrieben:
2024-06-12 14:20:47
ein paar nationale Klassen sind ja noch da, die dürfen ja auch noch weiter verwendet werden.
Leider sind auch Bettfedernreinigung und Teppichklopfmaschine gestrichen worden - da war ich wohl zu langsam :o
Teppichklopfmaschine, ich muss doch sehr bitten!
Das ist DIE Aufbauart auf dem Flur bei uns, für unnötige Aufbauarten. Ebenso die Postschule, die laut Wikipedia vor über 50 Jahren das letzte mal gefahren ist. Erstzulassung wohl wesentlich davor.
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#9 Beitrag von Lampenhalter » 2024-06-12 23:07:40

Kami hat geschrieben:
2024-06-12 13:37:04
es sind jedenfalls jede Menge Schlüsselnummern kürzlich "gestorben" und es darf dann dort nur noch EG-Klassifiziert werden.
Das ist interessant. Gilt das für alle Fahrzeuge? Gibt es dazu eine Rechtsquelle? Und welche Auswirkungen hat es in der Praxis, eine EU-Schlüsselung statt einer nationalen im Teil 1 stehen zu haben?

Im oben genannten Dokument wird bei den "auslaufenden" Schlüsselnummern auf KBA-Nr. 032, April 2023 als Fundstelle verwiesen. Das wäre dann diese Verordnung:

https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=3

Dort wiederum steht unter:

3. Änderungen im Abschnitt B

...dann die aufschlussreiche Bemerkung:

3.3.3 Aufnahme diverser Fahrzeug- und Aufbauarten aus dem Teil A 1B, bei denen ein erstmaliges
Inverkehrbringen ab dem 01.10.2023 nicht mehr möglich ist.


Das würde doch aber bedeuten, dass man Fahrzeuge, die vor dem besagten Stichtag erstmals in den Verkehr gebracht wurden, nach wie vor auch mit den auslaufenden Schlüsselnummern zugelassen werden können, oder verstehe ich das falsch? Gibt es noch andere Rechtsquellen zu dem Thema, die ich nicht kenne?

Ich frage deswegen so interessiert, weil ich da einen Tankwagen stehen habe, dem 06 0600 relativ gut gestanden hätte. Dort ist die Situation allerdings ohnehin speziell: KTA-Betriebserlaubnis, DDR-Brief, rein formal damit kein 21er nötig. In der Praxis interessant, weil natürlich verschiedene Angaben für den modernen Schein fehlen, wie z.B. diverse Schlüsselnummern. Was auch immer dann in den neuen Schein muss und über welchen Paragraphen das da rein kommt...
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#10 Beitrag von querys » 2024-06-13 7:35:19

Lampenhalter hat geschrieben:
2024-06-12 23:07:40
Kami hat geschrieben:
2024-06-12 13:37:04
es sind jedenfalls jede Menge Schlüsselnummern kürzlich "gestorben" und es darf dann dort nur noch EG-Klassifiziert werden.
Das würde doch aber bedeuten, dass man Fahrzeuge, die vor dem besagten Stichtag erstmals in den Verkehr gebracht wurden, nach wie vor auch mit den auslaufenden Schlüsselnummern zugelassen werden können, oder verstehe ich das falsch? Gibt es noch andere Rechtsquellen zu dem Thema, die ich nicht kenne?

Hallo,
genau so ist es gedacht. Alte Fahrzeuge dürfen auch die alten nationalen Verschlüsselungen bekommen. Dur darfst aber auch neue wählen, wenn du das willst. Grade für Wohnmobilumbauten ist es ja hilfreich die EU Verschlüsselung M1 SA wählen zu dürfen.
Lampenhalter hat geschrieben:
2024-06-12 23:07:40
Ich frage deswegen so interessiert, weil ich da einen Tankwagen stehen habe, dem 06 0600 relativ gut gestanden hätte.
Du meinst wahrscheinlich die 06 0600 Tankwagen? Das ist doch jetzt nix besonderes. Nach EU ist das heute z.B. N3 BA 11.
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#11 Beitrag von Lampenhalter » 2024-06-13 21:29:53

Richtig, das ist nichts Besonderes, es ist nur das Beispiel, was ich gerade hatte und das auf der Liste mit den nicht mehr aktuellen Bezeichnungen stand.
Ich fragte auch deswegen so interessiert, weil ich Kamis Posting (#3) so gelesen hatte, als dass diese Schlüsselnummern grundsätzlich nicht mehr anwendbar seien.
Welche Vorteile bringt eine Einstufung nach neuer Systematik? Dass sie im Ausland klarer verständlich ist (Fähren, Grenzen usw.)? Ansonsten indifferent?
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#12 Beitrag von querys » 2024-06-13 21:50:53

Lampenhalter hat geschrieben:
2024-06-13 21:29:53

Welche Vorteile bringt eine Einstufung nach neuer Systematik? Dass sie im Ausland klarer verständlich ist (Fähren, Grenzen usw.)? Ansonsten indifferent?
Beim Wohnmobil ist es eu-weit dann eindeutig und ohne Diskussion bei M1-SA. Keine Ahnung ob nationale Schlüsselnummern zu Problemen im Ausland geführt haben.

Grundsätzlich wurden die Nummern gestrichen, weil es durch die 2018/858 Vorgaben gibt, die Deutschland umzusetzen hat. Da ist es schwierig eine parallele nationale Schlüsselung aufrecht zu halten und auch zu begründen, warum man die braucht.
Neben weiteren Problemen, die das dann zusätzlich noch bringt.

Die verbliebenen nationalen Schlüsselnummern sind am Ende dann so speziell, dass die auch bleiben konnten. Dort hängt dann z.B. noch Steuer und Maut dran. Beispielsweise für Schaustellerfahrzeuge die 08 4600.
Oder eben andere Spezialitäten, die dann Sondersignalanlage begründen (Pannenhilfsfahrzeug 18 2900)
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#13 Beitrag von Kami » 2024-06-14 14:04:00

querys hat geschrieben:
2024-06-13 7:35:19
...
Hallo,
genau so ist es gedacht. Alte Fahrzeuge dürfen auch die alten nationalen Verschlüsselungen bekommen. Dur darfst aber auch neue wählen, wenn du das willst. G...
nein, die Schlüsselnummern, welche ausgelaufen sind dürfen auch für alte Fahrzeuge nicht mehr (neu) vergeben werden.
Gruss
Kami
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#14 Beitrag von querys » 2024-06-14 17:35:37

Kami hat geschrieben:
2024-06-14 14:04:00
querys hat geschrieben:
2024-06-13 7:35:19
...
Hallo,
genau so ist es gedacht. Alte Fahrzeuge dürfen auch die alten nationalen Verschlüsselungen bekommen. Dur darfst aber auch neue wählen, wenn du das willst. G...
nein, die Schlüsselnummern, welche ausgelaufen sind dürfen auch für alte Fahrzeuge nicht mehr (neu) vergeben werden.
Gruss
Kami
Doch so ist es gedacht.
Stichtag für alte Schlüsselnummern ist die EZ.
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Re: Foodtruck, als was zulassen und welche Vorraussetzungen?

#15 Beitrag von Maximilian714d » 2024-06-29 16:27:30

Hallo,
Danke an Alle für die Infos, das mit den neuen EG-Fahrzeugklassen wusste ich nicht, ich werde in aller Ruhe das mal durchgelesen...
Sowieso wird vorab ein Gespräch mit dem Prüfer stattfinden, eingentlich recherchiere im Auftrag eines nicht deutschsprachigen Freund der sich ein foodtruck kaufen bzw bauen möchte, um dieses dann nach P zu exportieren... Da hilft die EG Bezeichnung bestimmt.
Parallel muß ja auch über die Anforderungen im Import Land recherchiert werde.
Danke nochmals und liebe Grüße,
Max

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