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Notausgang
Verfasst: 2015-11-15 17:45:25
von weissmann
Hallo zusammen
Brauche ich bei einem shelter FM2 eine zweite Türe oder Luke
( Notausgang ), wenn während der Fahrt sich im shelter keiner befindet und
es auch keinen Durchgang gibt?
Gruß Udo
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-15 18:03:21
von Freddy
Wenns ein Womo werden soll dann ja:
http://www.wohnmobiltips.de/pdf/TUEVInfoblatt.pdf
Abs 5.5
Freddy
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-15 18:17:18
von weissmann
Hallo Freddy
Das habe ich auch gelesen. Hier ist aber von Fahrgästen
im Koffer die Rede, die ich aber nicht habe.
Habt ihr alle einen Notausgang?
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-15 19:08:18
von Romenthaler
Nur wenn es um die Eintragung von Sitzplätzen im Koffer geht......sonst noch nichts von dem Thema gehört. Um welche Not soll es den auch gehen, wenn keiner im Shelter ist ?
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-15 19:31:56
von OliverM
Romenthaler hat geschrieben:Nur wenn es um die Eintragung von Sitzplätzen im Koffer geht......sonst noch nichts von dem Thema gehört. Um welche Not soll es den auch gehen, wenn keiner im Shelter ist ?
Es dreht sich darum, daß du aus der Kiste raus kommst, wenn dir der Karren nachts, wenn du hinten im Koffer bist, abfackelt und dir der eine Ausgang z.b. durch Feuer verwehrt ist .
Grüße
Oliver
Notausgang
Verfasst: 2015-11-15 23:33:42
von discotek
So ein Blödsinn kann nur Schreibtischtätern in den Sinn kommen. Auf 6 m2 spielt es wohl keine Rolle ob ich nur einen oder 2 Ausgänge habe..... wenn es brennt während ich schlafe, habe ich nach 2 min sowieso eine Rauchvergiftung.
Ich als Schweizer bin manchmal recht erstaunt über die Regeln welche ihr in Deutschland habt....
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 0:00:25
von Romenthaler
Ich nehme an, Du hast da etwas - trotz Schweizer Gründlichkeit - falsch verstanden. Es geht hier um Notausstiegsmöglichkeiten, die von den Sitzplätzen eines Womo's erreichbar sein müssen. Es muss die Möglichkeit geben, einen Alternativen Fluchtweg zum Ausstieg nutzen zu können. Bei Seitenaufprall, Überschlag oder umkippen, wird man heil froh sein, wenn man durch eine Klappe oder zweite Tür aussteigen kann, die Nicht auf der gleichen Seite wie der haupteinstieg ist.
Ich denke, dass ist blanke Realität der Rettungshilfe und ich habe schon Leute da dankbar rauskriechen gesehen.
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 0:02:31
von Mark86
Gabs das nicht auch bei Autos und war das nicht auch der Grund warum alle Isetta ein serienmäßiges Faltschiebedach hatten?
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 0:02:58
von OliverM
discotek hat geschrieben:
Ich als Schweizer bin manchmal recht erstaunt über die Regeln welche ihr in Deutschland habt....
DAS beruht ganz auf Gegenseitigkeit mein Lieber .
Grüße
Oliver
Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 0:09:40
von discotek
Es sollte nicht immer auf der schweizer Gründlichkeit rumgetanzt werden. Ich kann euch ehrlich sagen - die sind gar nicht so gründlich wie ihr Deutschen immer denkt ;-)
Was das Thema angeht: es war bis anhin nur die Rede von "Notausgang" und "abfackeln". Darum meine Aussage.
Was den "Notausstieg" betrifft hast du natürlich vorbehaltlos recht. Das ist absolut sinnvoll. Aber taugt dazu nicht auch ein Fenster in der entsprechenden Grösse mit Schlaghammer?
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 0:12:46
von Mark86
Nein, einen Schlaghammer brauchst du nicht, du darfst es auch normal aufklappen können, daher musst du keinen Hammer dafür haben.
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 0:15:08
von AL28
Hallo
Es reicht großes Fenster.
Gruß
Oli
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 11:42:50
von Freddy
Ich versteh so recht den Sinn der Diskusion nicht, wer möchte denn gern in nem Bunker ohne Dachluke und Fenster hausen?
Und ich für meinen Teil würde auch gern meine Behausung verlassen wenn die Tür brennt oder ein Bär sie zu hält... oder der IS davor steht.... ooooder - und das kommt nicht so selten vor- irgentein Idiot diese zugeparkt hat.
Bzg. der rechtlichen Geschichte:
In dem o.g. Paper wird unterschieden zwischen "Sitzen" und "Sitzen die während der Fahrt besetzt werden dürfen"
Abs 5.5 bezieht sich auf "Sitze"
Ich habe dies Paper ziemlich auseinandergenommen und mit 2 Tüvies durchgesprochen um meine "Sitze" im Koffer zu "Sitzen die Während der Fahrt besetzt werden dürfen" zu machen.
Gruß
Freddy
Re: Notausgang
Verfasst: 2015-11-16 16:57:42
von meggmann
Ich hab ne Dachluke die man via Bett als Notausstieg verwenden kann (ist sogar als solche ab Werk gekennzeichnet). Aus den Gründen die meine Vorredner schon aufgeführt haben hätte ich auch einen Notausstieg wenn dieser nicht zwingen vorgeschrieben wäre/ist (bei mir ist keiner vorgeschrieben weil LAK Ladung)
Re: Notausgang
Verfasst: 2016-09-05 9:24:15
von weissmann
Hallo
Pirx schrieb mal irgendwann:
Gilt nur, wenn im Wohnteil Sitze eingetragen sind, die während der Fahrt benutzt werden dürfen. Ich nehme an, das ist hier nicht der Fall. Zumindest kann ich keine Sicherheitsgurte erkennen, die dann ebenfalls vorgeschrieben wären.
Gibt es diese Aussage auch irgendwo schriftlich ? Der Tüv ist sich da gerade nicht sicher und möchte eine zweite Türe.
Schöne Grüße
Re: Notausgang
Verfasst: 2016-09-05 9:30:03
von OliverM
weissmann hat geschrieben:Hallo
Pirx schrieb mal irgendwann:
Gilt nur, wenn im Wohnteil Sitze eingetragen sind, die während der Fahrt benutzt werden dürfen. Ich nehme an, das ist hier nicht der Fall. Zumindest kann ich keine Sicherheitsgurte erkennen, die dann ebenfalls vorgeschrieben wären.
Gibt es diese Aussage auch irgendwo schriftlich ? Der Tüv ist sich da gerade nicht sicher und möchte eine zweite Türe.
Schöne Grüße
Dann schau dir im oben verlinkten pdf. mal Punkt 5.5 an. Ich per. finde es schon befremdlich, wenn der TÜV-Prüfer selber nicht in der Lage ist, obiges aus Konzerneigenem Intranet zu ziehen .
Gruß
Oliver
Re: Notausgang
Verfasst: 2016-09-05 16:44:14
von weissmann
Habe ich ihm auch gesagt.
Er meint das bezöge sich ausschließlich auf Klappen und
Türen in den Seitenwänden