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gasinstallation im laster: immer tüv-pflichtig?

Verfasst: 2007-10-03 17:01:52
von Dieselsurfer
hi,
beim gassystem im laster:
braucht mensch die tüv-abnahme nur für festinstallation? hab in meinem wagen grad gasbuddel->druckminderer->schlauch->kocher. ich dreh die buddel sowieso nach dem kochen wieder ab, alles andere ist mir zu heiss. würde das im laster halt genauso machen.

bis denne, sewan

Verfasst: 2007-10-03 19:38:32
von Wolf
Brauchst nicht prüfen wenn nicht fest eingebaut und !nicht! im Wagen betrieben. Wenn fest eingebaut dann Prüfung durch Sachverständigen nach DVGW nicht unbedingt TÜV, bei der TÜV-Kontrolle wird aber meist der Prüfschein verlangt (oder auch nicht, wie bei meinen letzten 3 Abnahmen).

wolf

Verfasst: 2007-10-03 23:23:19
von felix
Hallo,

Gasprüfung bei fest eingebauten Geräten interessiert den TÜV nur, wenn es eine Verbindung zwischen Führerhaus und Aufbau gibt. Fährgesellschaften und Campingplätze interessieren sich aber dafür auch schon mal ohne Durchbruch.

Kann z.B. der WoMo-Fritze, braucht kein TÜV sein. Kostet O von 35EUR und gilt 2 Jahre. Bei Neuinstallation oder Änderungen möchte ich dir sehr ans Herz legen, die 35EUR zu investieren. Es trifft einen ja auch irgendwie selbst, wenn man mit dem Auto nen Abflug macht.

Ganz Schlaue machen gute, vollständige Pläne und fahren vorher hin. Der Gasmeister gibt einem vorher sicher noch ein- zwei gute Tipps, die hinterher Ärger ersparen.

Immer mal wieder den Gasschlauch betrachten, kostet nix, da schadet nen Austausch zwischendurch mal nicht.

MlG,
Felix

Verfasst: 2007-10-04 1:18:12
von hano-mac
moin,

wenn du die anlage nicht fest einbaust, dann unterliegst du mit deinem gasflaschentransport der gefahrgutverordnung straße, GGVS.
wenn du sie fest einbaust, gilt das DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen".

in beiden fällen gelten im prinzip die gleichen sicherheitsvorkehrungen: alles muss fest(gezurrt) sein, es muß dicht sein und es muss be-/entlüftet sein.

heißt, daß du im prinzip verpflichtet bist, mit geöffnetem fenster rumzufahren, wenn die flasche zum transport im koffer steht. schraubdeckel auf den anschluß und schutzkappe auf die flasche muß auch sein. rauchen darfst du dann im fahrzeug auch nicht mehr...

bei festeinbau ist das gas betriebsmittel, fällt also nicht mehr unter GGVS. da der einbau nach DVGW gemacht werden muß, hast du vorschriftsmäßige luftöffnungen, kannst auch den druckminerer dranlassen und bei geschlossenem fenster die lungenflügel vollquarzen...

m.e. spricht alles für einen festeinbau mit prüfung, wenn dir dabei wohler ist, kannst du ja trotzdem den schlauch jedesmal abmachen.

wenn es den tüver nur bei durchgang interessiert, ist er schlecht informiert und eine art glückssache, m.w. ist eine gültige gasprüfung bei den (tüv-internen) prüfvorgaben bei wohnmobilen bestandteil.

unabhängig davon ergibt sich aber durch die DVGW-vorschrift die pflicht zu 2-jährlichen prüfung der anlage, das unterschreibt man sogar in der prüfbescheinigung.

DVGW-vorschriften gibt es da:
http://www.mobiler-camping-service.de/DVGW/dvgw.HTM

die GGVS ist ein ziemlicher dschungel, übersichtlich zusammengefasst hier:
http://www.kraupatz.de/seite3.htm

grüße
sven

Verfasst: 2007-10-04 10:39:39
von Dieselsurfer
ok, vielen dank, da weiss ich jetzt erstmal bescheid. werds nicht fest einbauen, denk ich. je weniger schraubverbindungen sind, desto weniger gas kann da auch rauskommen...

bis denne, sewan