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Kennzeichen hinten nach oben versetzen erlaubt?

Verfasst: 2007-09-26 21:17:41
von Dirk1113
Servus,

ist es möglich/erlaubt das hintere Kennzeichen einfach oben anzubringen (habe vor einen Heckträger anzubauen)?
Desöfteren kann man diese Anbringung an Müll- oder Feuerwehrfahrzeugen sehen. Oder bedarf dies einer besonderen Genehmigung bzw. muss es eingetragen werden?

Gruss Dirk

Re: Kennzeichen hinten nach oben versetzen erlaubt?

Verfasst: 2007-09-26 21:38:36
von Kami
70/222/EWG hat geschrieben: ....

2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse

Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .

Der linke seitliche Rand des Kennzeichens darf nicht links von der senkrecht und parallel zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs verlaufenden Ebene durch den Punkt liegen , an dem der Fahrzeugquerschnitt , Breite über alles , die grösste Ausdehnung erreicht .

...


2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn

Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten .
auf gut deutsch: links bis mittig, regulär auf 30cm bis 120cm - wenn baulich nicht anders möglich max 2m hoch


d.h. eigendlich bräuchtest du eine Ausnahmegenehmigung bzw einen Eintrag der Abweichung von der RILI - tja eigendlcih müsste es auch an allen Autos eingetragen sein - in der Praxis ist das aber oft nciht der Fall...

jetzt musst du selbst entscheiden - glaube kaum das es beanstandet wird, gebe aber auch keine Garantie, das dem nciht so ist.

Gruss

Kami

Verfasst: 2007-09-26 22:12:11
von Ingenieur
Hallo Dirk,

so wie Kami es schreibt:

Max. 2,00 m über Fahrbahn.

Bei jedem Müllauto sind die Kennzeichen so bei 3,00 m über
der Fahrbahn.

Da steht dann sinngemäß im Fz-Schein:

"Ausn.Gehn. Kennz. 3,00 m ü.Fahrb."

...

Verfasst: 2007-09-26 22:47:35
von HildeEVO
Hi @ All
Ich habe keine Sondergenehmigung! Der TÜV-er meinte nur es muss beleuchtet sein! Und das ist es!

Bild
Aufbauhöhe 3,50 m Oberkante des Kennzeichens ca. 3,3m

Greetz Chris

Verfasst: 2007-09-26 23:16:56
von Kami
@chris: das meinte ich ja - interessiert normalerweisse kein sch****

Gruss

Kami

Verfasst: 2007-09-27 2:21:56
von DieGrüneKuh
Moin,
bei dem MAN besteht aber keine Notwendigkeit das Kennzeichen so hoch anzubringen. Da muß nur mal ein blaues Männchen die Vorschriften gewälzt haben und es gibt einen Mängelbericht. Immerhin dient das Kennzeichen ja auch als zusätzlicher Reflektor und somit der Sicherheit. Sind an dem MAN überhaupt Reflektoren dran? Bei meinem Unimog sind extra 2 tiefergelegte biegsam befestigte dran.
Gruß Stefan

Verfasst: 2007-09-27 6:36:20
von Krusty
Meines ist auch auf mind. 2,5m und bisher keine beanstandungen :D . Damals auf der Zulassungsstelle etwas gemeckert aber aus den Augen aus dem Sinn

markus

Verfasst: 2007-09-27 8:47:11
von Dirk1113
Servus,

danke für eure zahlreichen Anworten!
Wie's ausschaut, brauche ich ja keine Skrupel zu haben :D
Dann mach ich's einfach!

Gruss Dirk

Verfasst: 2007-09-27 9:04:11
von tauchteddy
Du stellst ja eine doppelte Frage ... "Es ist möglich, aber nicht erlaubt. Mach was du willst, aber beschwer' dich nicht, wenn's daneben geht" scheint mir die passendste Antwort zu sein.

Verfasst: 2007-09-27 10:10:41
von MUSKOLUS
Bei meinem Wagen ist es original rechts (!) auf etwa 2 m Höhe. War weder bei der Vollabnahme noch bei der HU je ein Problem.

Verfasst: 2007-09-27 10:17:27
von felix
Hallo,

fürs Gewissen: Es gibt sehr Preiswert diese Gelben Warnbalken zum aufkleben. In Italien sind die eh vorgeschrieben. Damit lässt sich ruckzuck die Reflektorfläche nach hinten verbessern. Nur aufpassen, dass man welche für den Motorwagen (Gelb-Orange schräg gestreift) erwischt und nicht die für nen Anhänger (Gelb umradetes oranges Rechteck)

MlG,
felix

Verfasst: 2007-09-27 18:14:42
von Dirk1113
tauchteddy hat geschrieben:Du stellst ja eine doppelte Frage ... "Es ist möglich, aber nicht erlaubt. Mach was du willst, aber beschwer' dich nicht, wenn's daneben geht" scheint mir die passendste Antwort zu sein.
Sorry habe mich anscheinend etwas unklar ausgedrückt, is ja gar nicht meine Absicht mich zu beschweren!
Wollte nur mal die Resonanz dazu hören ! Is vielleicht etwas falsch übergekommen!?

Nix für ungut, Gruss Dirk :huh:

Verfasst: 2007-09-27 18:31:09
von tauchteddy
Ich hab' dir deine Frage doch nicht übel genommen, habe nur versucht, zusammen zu fassen :)

Verfasst: 2007-09-27 21:40:47
von HildeEVO
DieGrüneKuh hat geschrieben:Moin,
bei dem MAN besteht aber keine Notwendigkeit das Kennzeichen so hoch anzubringen. Da muß nur mal ein blaues Männchen die Vorschriften gewälzt haben und es gibt einen Mängelbericht. Immerhin dient das Kennzeichen ja auch als zusätzlicher Reflektor und somit der Sicherheit. Sind an dem MAN überhaupt Reflektoren dran? Bei meinem Unimog sind extra 2 tiefergelegte biegsam befestigte dran.
Gruß Stefan
Hi Stefan,

die Reflektoren sidn in den 7-Kammerleuchten integriert. Richtig ist dass derzeit keine Veranlassung besteht das SAchild so hoch zu hängen... Wenn aber der Heckträger für´s Mopped und den Ersatzrädern dran ist schon! Habe ich halt mit meinem TÜV-er gleich besprochen! Mein Argunmelt war damals zusätzlich... Dass die deutschen Kennzeichen in Afrika begehrte Sammelobjekte sind, daher so hoich wie möglich angeracht werden muss!

Greetz Chris