Moin,
weiss jemand zufällig, ob man zwingend den Notausstieg im Wohnaufbau braucht, wenn darin keine während der Fahrt nutzbaren Sitzplätze vorhanden sind?
Diese im Netz zu findende TÜV-Broschüre schreibt:
"5.5 Fluchtwege
Von allen Sitzen im Wohnmobil müssen Fluchtmöglichkeiten über zwei
voneinander unabhängige Fluchtwege vorhanden sein, die sich nicht auf
derselben Fahrzeugseite befinden dürfen. Als Fluchtwege gelten Notausgänge
(Türen und Notausstiege (Fenster, Luken, Klappen)."
Mir versaut die 50x50cm-Reimo-Standard-Dachluke knapp die 320cm-Höhenmarke, darum will ich sie durch etwas flacheres ersetzen. 600 Euro für eine Decksluke aus dem Bootsbereich möchte ich nicht investieren, ich dachte eher an 12mm Acrylplatte flach drauf - vorerst zumindest...
Und dann die Höheneintragung im Schein ändern lassen.
Grüsse
Tom
Verlangt der TÜV einen Notausstieg ohne Sitzplätze?
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- RandyHandy
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Re: Verlangt der TÜV einen Notausstieg ohne Sitzplätze?
Hi,
nein

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Viele Grüße
Henry
Lieber 2 Laster mehr als 1 Laster zuviel!
__________________________________________________________________________
"Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher."
Zitat: Albert Einstein
Henry
Lieber 2 Laster mehr als 1 Laster zuviel!
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Zitat: Albert Einstein
- hanomagtier
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Re: Verlangt der TÜV einen Notausstieg ohne Sitzplätze?
Hallo,
im, THW Koffer hatte ich auch keinen Notausstieg und keine Sitzplätze eingetragen... und keine Probleme mit dem Tüv.
im, THW Koffer hatte ich auch keinen Notausstieg und keine Sitzplätze eingetragen... und keine Probleme mit dem Tüv.
Gruß aus dem Hunsrück
Albrecht, das Hanomagtier
Albrecht, das Hanomagtier
- Pirx
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Re: Verlangt der TÜV einen Notausstieg ohne Sitzplätze?
Hallo Tom!Tomduly hat geschrieben:Moin,
weiss jemand zufällig, ob man zwingend den Notausstieg im Wohnaufbau braucht, wenn darin keine während der Fahrt nutzbaren Sitzplätze vorhanden sind?
Diese im Netz zu findende TÜV-Broschüre schreibt:
"5.5 Fluchtwege
Von allen Sitzen im Wohnmobil müssen Fluchtmöglichkeiten über zwei
voneinander unabhängige Fluchtwege vorhanden sein, die sich nicht auf
derselben Fahrzeugseite befinden dürfen. Als Fluchtwege gelten Notausgänge
(Türen und Notausstiege (Fenster, Luken, Klappen)."
Nach dem käuflich zu erwerbenden Buch "Das TÜV-Buch Wohnmobile" von Hans Miedel bezieht sich die Forderung nach Notausgängen und/oder Notausstiegen nur auf während der Fahrt besetzte Sitzplätze.
In Deinem Fall also kein Problem.
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
Re: Verlangt der TÜV einen Notausstieg ohne Sitzplätze?
Moin,
danke Euch allen, das hilft mir weiter.
Grüsse
Tom
danke Euch allen, das hilft mir weiter.
Grüsse
Tom
- hanomagtier
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Re: Verlangt der TÜV einen Notausstieg ohne Sitzplätze?
Hallo Tomduly,
ich habe gute Erfahrung damit gemacht bei dem TÜV Pfrüfer meines Vertrauens das Projekt vorzustellen und der hat mir dann gesagt wie ich die Sache in die Tat umsetzen kann.
Dann gibt es nachher bei der Abnahme meist keine Probleme mehr.
ich habe gute Erfahrung damit gemacht bei dem TÜV Pfrüfer meines Vertrauens das Projekt vorzustellen und der hat mir dann gesagt wie ich die Sache in die Tat umsetzen kann.
Dann gibt es nachher bei der Abnahme meist keine Probleme mehr.
Gruß aus dem Hunsrück
Albrecht, das Hanomagtier
Albrecht, das Hanomagtier