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Markise
Verfasst: 2012-09-20 9:51:37
von andreas1975
Mahlzeit,
ich bin auf der Suche nach einer Markise für unseren Panza, blicke bei den ganzen Angeboten aber nicht wirklich durch, kann mir jemand eine gute Markise (Hersteller, Modell, etc.) empfehlen ?
Hat wer vielleicht noch eine irgendwo rumfliegen die er veräußern möchte ?
mfg
andreas
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-20 10:25:31
von mbmike
ja hab ich rumliegen (in Aachen), die ist etwas beschädigt, 6-7m geschätzt, kann vermutlich repariert werden, äußerlich bleiben dann Kratzer übrig, - muss ich mir aber selbst nochmal genauer ansehen, um zu wissen, was genau dran ist - interessiert? dann mach ich mal Fotos (nächste Woche), hab seinerzeit 200,- € dafür gegeben, die hätt ich gerne wieder, ich komme eh nicht dazu, die einzubauen
LG
MIke
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-20 10:28:24
von andreas1975
Hast ne PN
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-21 21:36:34
von langer
Da so eine Markiese ja seitlich an den Koffer kommt,zählt das eigendlich zur Fahrzeugbreite??
Als Ladung kann man die Marliese ja nicht bezeichnen da Ladung nicht über die Fahrzeugseite ragen darf.
AW: Markise
Verfasst: 2012-09-22 0:55:13
von moetheone
Glaube übber 2m darf man breiter sein als eingetragen....
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-22 7:29:06
von lp520
Glaube übber 2m darf man breiter sein als eingetragen....
Sorry, versteh ich nicht???????
Gruss. Ralf
Re: AW: Markise
Verfasst: 2012-09-22 7:29:54
von lp520
moetheone hat geschrieben:Glaube übber 2m darf man breiter sein als eingetragen....
Sorry, versteh ich nicht?????
Gruss Ralf
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-23 7:30:20
von advi
Suchst Du was zum Kurbeln oder Ausrollen?
Ich hätte noch ne Rollmarkise zu Hause rumliegen, weil ich gegen eine zum Kurbeln getauscht habe.
Länge etc kann ich aber erst sagen, wenn ich wieder zu Hause bin, was wohl Dienstag / Mittwoch sein dürfte bin noch in Frankreich
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-23 14:29:36
von moetheone
lp520 hat geschrieben:Glaube übber 2m darf man breiter sein als eingetragen....
Sorry, versteh ich nicht???????
Gruss. Ralf
Ich dachte, die maximalen 2,55m Fahrzeugbreite sind ab 2 oder 2,5m Aufbauhöhe nicht so wichtig, wenn es sich um ein Teil wie bspw. eine Markise handelt. Habe dazu aber in der
STVZO nichts finden können.
Also wohl doch Mumpitz....
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-23 16:01:16
von lp520
Ich dachte, die maximalen 2,55m Fahrzeugbreite sind ab 2 oder 2,5m Aufbauhöhe nicht so wichtig, wenn es sich um ein Teil wie bspw. eine Markise handelt. Habe dazu aber in der
STVZO nichts finden können.
Also wohl doch Mumpitz....[/quote] Zitat ENDE
O.k.. Ich glaube die Begrenzung auf 2,55m heißt dann das kein Teil weiter nach aussen stehen darf.
Aber vielleicht meldet sich ja noch jemand der Licht ins Dunkel bringt.
Gruss aus der Saarpfalz. Ralf
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-23 16:02:50
von pete
Über 2,55 m Fahrzeugbreite nur mit Ausnahmegenehmigung.
Kühlfahrzeuge dürfen 2,60 m breit sein!
pete
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-23 18:50:55
von Bluekat
Über 2,55mtr - Ausnahme Kühlfahrzeuge 2,6mtr. - geht nichts!
Außer Vorrichtungen für Zollplomben, Planensicherund und noch ein paar Kleinigkeiten.
Mein Koffer hat 2,55mtr.
Fenster, Tür- und Klappengriffe mußte ich flächenbündig einbauen.
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:
1. allgemein
2,55 m,
2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung
3,00 m,
3. bei Anhängern hinter Krafträdern
1,00 m,
4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind
2,60 m,
5. bei Personenkraftwagen
2,50 m.
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
- Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
- Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
- vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nummer L 103 S. 5),
- lichttechnische Einrichtungen,
- Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
- Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
- Reifenschadenanzeiger,
- Reifendruckanzeiger,
- ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
- die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.
(2) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten:
4,00 m
Re: Markise
Verfasst: 2012-09-25 0:18:19
von langer
Aber zählt eine Markiese dann zur Fahrzeugbreite?Ist ja keine Ladung.Und eine Anderung der Fahrzeugbreite müßte dann ja in den Papieren geändert werden,oder?Genau wie Sandbleche(??Ersatzrad??)und sonstiges die Seitlich angebracht sind.
Der hanomag-THW-Koffer ist 2m breit,da könnte man noch einiges ranbasteln.