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Fahrzeugart und H-Zulassung

Verfasst: 2011-12-28 18:14:59
von mac
Hallo zusammen,

wo steht eigentlich geschrieben, dass/ob die Änderung der Fahrzeugart im Konflikt mit der H-Zulassung steht (ich meine jetzt nicht in Richtung WoMo, das steht ja schon im TÜV-Anforderungskatalog)?

Mich verwirrt darin vielmehr:

JA: Aufbau: Umbau in zeitgenössische Variante
NEIN: Aufbau: Umbau in andere Fahrzeugkategorie

Zwei konkrete Fälle:

* LKW Offener Kasten mit H-Zulassung umschlüsseln in LKW mit Wechselaufbau oder Koffer (auch mit "H")
* LKW Tankwagen (Genauen Schlüssel kenne ich nicht) umschlüsseln in LKW Offener Kasten (also Tank=>Schrott und Pritsche bauen) oder in LKW mit Wechselaufbau und H-Zulassung

Den TÜV wollte ich nicht fragen, da man dort ja sowieso nur dem jew. Prüfer und dessen Laune ausgesetzt ist. Ein "H" für den Tankwagen zu bekommen, wäre bestimmt auch nicht das Problem (bei der GTÜ), aber die Änderung der Zulassungsart ist mir bisher nicht geheuer :)


Viele Grüße
Marcus

PS: Ja, ich habe die Suchfunktion benutzt :)

Re: Fahrzeugart und H-Zulassung

Verfasst: 2011-12-28 19:07:06
von Uwe
Hallo Marcus,

der aktuelle Anforderungskatalog besagt in Abs. 3.2.1.1, dass Änderungen der Fahrzeugart unzulässig sind, es sei denn, diese Änderung ist zeitgenössisch.

Grüße
Uwe

Re: Fahrzeugart und H-Zulassung

Verfasst: 2011-12-28 19:52:08
von mac
Hallo Uwe,

wiewaswo, neuer Anforderungskatalog :eek:

Das hört sich ja so an, als wenn jetzt alles geht (auch WoMo)?! Im Neuen ist ja quasi alles mit einem "oder zeitgenössisch" versehen. Interessant ist auch die Auslegung von "1., dritter Absatz": Demnach könnte man doch einen 30 Jahre alten Wohnwagen auf einen 30 Jahre alten Laster packen und bekommt ein "H"-WoMo.

Ich bin verwirrt....

Gibt es hier schon jemanden, der den neuen Anforderungskatalog in diesen Punkten in der Praxis getestet hat?

Viele Grüße
Marcus

Re: Fahrzeugart und H-Zulassung

Verfasst: 2011-12-28 20:58:33
von Pirx
Hallo Marcus,

unter "Änderung der Fahrzeugart" verstehe ich eine Änderung von z.B. LKW in Bus oder PKW usw.

Eine Änderung von z.B. LKW offener Kasten in LKW Tankwagen sollte nach meinem Verständnis kein Problem sein.

Evtl. kann es ja jemand mit dem passenden Paragraphen belegen?

Pirx