wo steht eigentlich geschrieben, dass/ob die Änderung der Fahrzeugart im Konflikt mit der H-Zulassung steht (ich meine jetzt nicht in Richtung WoMo, das steht ja schon im TÜV-Anforderungskatalog)?
Mich verwirrt darin vielmehr:
JA: Aufbau: Umbau in zeitgenössische Variante
NEIN: Aufbau: Umbau in andere Fahrzeugkategorie
Zwei konkrete Fälle:
* LKW Offener Kasten mit H-Zulassung umschlüsseln in LKW mit Wechselaufbau oder Koffer (auch mit "H")
* LKW Tankwagen (Genauen Schlüssel kenne ich nicht) umschlüsseln in LKW Offener Kasten (also Tank=>Schrott und Pritsche bauen) oder in LKW mit Wechselaufbau und H-Zulassung
Den TÜV wollte ich nicht fragen, da man dort ja sowieso nur dem jew. Prüfer und dessen Laune ausgesetzt ist. Ein "H" für den Tankwagen zu bekommen, wäre bestimmt auch nicht das Problem (bei der GTÜ), aber die Änderung der Zulassungsart ist mir bisher nicht geheuer

Viele Grüße
Marcus
PS: Ja, ich habe die Suchfunktion benutzt
