Seite 1 von 2
Gasprüfung - Pflicht oder nicht?
Verfasst: 2010-10-01 10:44:40
von Kummpelchen
Hallo,
Vorweg: Ich will nicht die Gasprüfung umgehen.
Aber ein Bekannter sagte mir gestern, bei der Prüfung (DEKRA) seines Wohnmobils hätte der Prüfer gemeint, die Gasanlage gehe ihn nichts an. Andere seiner Bekannten machen auch nur alle paar Jahre aus eigenem Sicherheitsbedürfnis eine Prüfung.
Meine bisherigen Recherchen ergaben folgende im Netz verbreitete Meinungen:
1. Gasprüfung im Wohnmobil ja, im Wohnanhänger nein. Begründung: im Wohnmobil können auch während der Fahrt hinten Leute sitzen.
2. Gasprüfung auch im Wohnmobil nur, wenn hinten eingetragene Sitzplätze sind.
3. Laut DVGW Arbeitsplatz G 607 gilt dieses Blatt aber für Straßenfahrzeuge und Anhänger aller Art.
4. Laut Wikipedia ist der DVGW ein "Verein" und das Einhalten derer Regeln wäre kein Zwang. Im Schadensfall und vor Gericht würden aber diese Regeln als "anerkannte Regeln der Technik" gelten.
Mich interessiert:
Wo genau steht geschrieben (Gesetz oder Verordnung), dass bzw. ob die Gasprüfung Bestandteil oder Voraussetzung der HU ist. Oder macht der TÜV seine eigenen Regeln?
Uli
Verfasst: 2010-10-01 10:58:15
von mabdt
Hallo,
sehr gute Frage,
ich habe 17 Jahre mein Wohnmobil,und noch nie eine Gasabnahme benoetigt,weil ich kein Durchgang habe,denn es darf sich ja dort waehrend der Fahrt keiner aufhalten.Deshalb benoetigen auch Wohnanhaenger keine.So hat hat man es mir erklaert.
Aus eigenem Interesse lasse ich aber die Anlage auf Dichtheit pruefen(ohne Plakette).
Aber ich hoere auch immer wieder andere Aussagen,aber was schriftliches habe ich noch nie zu Gesicht bekommen.
Gruss
Manfred
Verfasst: 2010-10-01 12:12:40
von crutchy the clown
Aus eigenem Interesse lasse ich aber die Anlage auf Dichtheit pruefen
Das bekommt man auch billiger:
- Gasdruckminderer gegen eine Ausführung mit Manometer tauschen (kostet etwa 10,-- Euro mehr)
- wenn die Gasflasche zugedreht wird, sollte sich der Druck noch längere Zeit halten. Ist dies noch über den nächsten Tag der Fall, kann man sich eine weitere Dichtheitsprüfung sparen.
- verliert die Anlage ihren Druck während der nächsten 15 Minuten, kann man mit dem Leckspray nach den Schadstellen suchen und bekommt eine deutliche Blasenbildung.
Verfasst: 2010-10-01 12:39:58
von Landei
Selbst für den Fall, dass jetzt tatsächlich jemand herleiten kann, dass die Gasprüfung in gewissen Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es das Recht eines jeden Grundstücksbesitzers zu verlangen, dass Gasanlagen auf seinem Grund und Boden geprüft sind.
Ich mache meine Gasprüfung im eigenen Interesse ständig, bin natürlich genervt von dem Aufwand und den Kosten, die ich für die Plakette um der Plakette willen treiben muss.
Aber noch poröser werde ich von Menschen, die mich wegen ein paar lumpiger €uronen für ein neues 40cm Stück Gasschlauch alle 10 Jahre in Gefahr bringen. Ohne Prüfung kommen die nicht in den Quark, die würden ja noch nicht einmal die Bremsbeläge bei einem Auto mit Resttüv wechseln...
Mich hat in den letzten 15 Jahren noch nie jemand wegen einer Gasprüfung angesprochen. Sollte es also ein Gesetz geben, dann taugt es nicht, denn es wird nicht ausreichend durchgesetzt.
An anderer Stelle hatte ich schon einmal einen Link zum Brand am Doktorsee eingestellt. Als Folge wurde dort jetzt eine stärkere Kontrolle eingeführt, auch an abgemeldeten Wohnwagen.
Die Unterscheidung Durchgang oder nicht finde ich etwas haarspalterisch, denn der Betrieb von Gasheizungen ist ja auch während der Fahrt erlaubt.
Na, da bin ich jetzt aber mal gespannt.
Jochen
Verfasst: 2010-10-01 12:55:20
von Buclarisa
Landei hat geschrieben:
Die Unterscheidung Durchgang oder nicht finde ich etwas haarspalterisch, denn der Betrieb von Gasheizungen ist ja auch während der Fahrt erlaubt.
Jochen
Der Betrieb während der Fahrt ist nur mit speziellen Gasreglern erlaubt, sonst nicht.
Ich lass meine Gasanlage jährlich vom Gasprüfer auf Gasdichtheit prüfen.
Auf die anderen Punkte wie Zündsicherung achte ich selbst.
Alle 2 Jahre wird die Anlage komplett geprüft und die Plakette gewechselt.
Ich möchte ja noch länger leben.
Gruß Buclarisa
Verfasst: 2010-10-01 13:17:39
von Wombi
Laut meines Tüv's heißt es auch, Wohnwagen keine Pflicht,
Wohnmobil MIT Durchstieg und eingetragenen Personen... PFLICHT.
Gruß, Wombi
Verfasst: 2010-10-01 13:21:50
von AL28
Hallo
Ich halte ,meine Gasanlage wie alle anderen teile an meinen Fahrzeugen im in den zustand , wie es für einen sicherer Betrieb notwendig ist .
Ich brauche keine der mir über den Kopf streicht , und mich lobt mit einer Plakette auszeichnet , das ich einer von den guten bin .
So mancher Plakettenjäger braucht doch nur eine Entschuldigung , das er an nichts schuld ist , das wen wirklich mal was passiert .
Der Trugschluss das alles mit Plakette sicher ist ist genauso falsch , wie der , das alles ohne der Plakette gefährlich ist .
Achja , ab sofort sperre ich mein Grundstück für alles Fahrzeug mit Gasprüfung , das recht habe ich auch .
Gruß
Oli
Verfasst: 2010-10-01 13:27:46
von StephanP
So eine Plakete ist ja toll aber was nützt es wenn das leck 3 Montate nach Erteilung auftritt?
Den doch lieber die variante mit dem Manometer und täglich prüfen so wie von crutchy the clown es beschrieben hat.
Gasmelder würde das ganze noch sichere machen, das ist mehr wert als jede Plakete.
Gruß Stephan
Verfasst: 2010-10-01 16:50:11
von hanomakker
hallo
drum steht ja in jedem prüfbericht :
"zum zeitpunkt der prüfung waren keine mängel ersichtlich"
ich prüfe selbst, hab ja das eqipment dazu und nach BGV D 34 die nötige sachkunde. das einzige was mir fehlt ist ein tag lehrgang um den titel "sachkundiger nach DVGW G 607" zu tragen.
ja und der prüfvorgang ist der selbe...
viele grüsse
tino

Verfasst: 2010-10-01 17:04:54
von Wombi
Dann nimm Dir mal den Tag Zeit..............
Gruß, Wombi
Verfasst: 2010-10-01 17:09:08
von Maggi-Fan
Wombi hat geschrieben:Laut meines Tüv's heißt es auch, Wohnwagen keine Pflicht,
Wohnmobil MIT Durchstieg ... PFLICHT.
Gruß, Wombi
Hallo,
so ist es, genauso hat mir mein TÜV-ler das auch erklärt.
Allerdings
kann jeder Campingplatz- Betreiber, -verwalter, was auch immer, auf einer Prüfung bestehen,
oder dich abweisen.
Aaaber; ich mache jetzt fast 30 Jahre Camping, immer auf Campingplätzen, quer durch Europa,
vom Nordkap bis nach Gibraltar, ---- mich hat noch keiner nach ner Gasprüfung gefragt.
Rolf
Gasprüfung
Verfasst: 2010-10-01 18:46:21
von lunschi
Hallo,
natürlich ist die Plakette keine Garantie, das zwei Jahre lang alles in Ordnung ist - viele verwechseln das gern mit sowas wie einem Mindesthaltbarkeitsdatum...
Die Plakette ist nur der Nachweis, das die Prüfung durchgeführt worden ist. Das heißt nichts anderes, als das zum Zeitpunkt der Prüfung alles soweit nachprüfbar in Ordnung war. Und die Prüffristen werden so gelegt, das man davon ausgeht, das in den allermeisten Fällen innerhalb der Frist keine Probleme zu erwarten sein sollten und ausreichende Einnahmen der Prüfinstanzen aus den Prüfungen gewährleistet sind.
Weil wir einen Durchgang haben, hat bisher der TÜV bisher immer nach der Plakette geschaut. Und ich hab halt nicht die Möglichkeiten, diese Prüfungen komplett selbst zu machen. Deshalb wird sie auch weiterhin gemacht. Gerade bei so einem in Eigenregie entstandenen System möchte ich auch kein Risiko eingehen. Und so furchtbar teuer fand ichs jetzt auch nicht.
Gruss,
Kai
Verfasst: 2010-10-07 1:30:48
von Schteffl
Da ich gerade erst diesen Lehrgang als Sachkundiger für G607 gemacht habe, dazu mal folgende Fakten:
Der DVFG ist der
Dach Verband für Flüssig- Gasanlagen
bzw heisst er jetzt
Deutscher Verband für Flüssig Gas.
Das Regelwerk G607 (neue Fassung EN1949) beinhaltet die legitimierung einer Installation, Prüfung und Abnahme einer Flüssiggasanlage in einem Wohnmobil oder Caravan.
Schausteller (fliegende Bauten) und andere Gewerbe die mit Flüssiggas arbeiten haben dazu ganz unterschiedliche Auslegungen und Gesetzesgrundlagen.
Zusätzlich kommt bei Schaustellern auch noch die Berufsgenossenschaft mit ins Spiel.
Alle Probleme oder Unfälle die an oder aufgrund einer Gasanlage auftreten, egal ob mit oder ohne Personenschaden werden automatisch durch Fachleute des DVFG überprüft und ausgewertet auf die gerichtliche Haftung. (also wer haftet für was)
Zudem hat die meist im Volksmund als "Gasprüfung" betitelte Verifizierung der Gasanlage eben nicht nur die reine Druckprüfung als Inhalt, sondern eben auch Dinge wie eine ordentliche und ausreichende Abgasführung, ausreichende Frischluftzuführung, Geräteüberprüfung und schlußendlich die Dokumentation und Abnahme der gesamten Anlage.
- Die Dichtigkeisprüfung ist eben nur nur ein kleiner Teil des ganzen.-
das wird oftmals etwas ignoriert.
@Hannomakker
selbst wenn Du Meister im Gas und Wasserfach bist, ist das lediglich die Zulassungsvorraussetzung für die Prüfung nach G-607 bzw. EN 1949.
Die aktuellen G607 Regeln bzw. EN 1949 erschlägst Du damit eben nicht, weil Du die Prüfung als Sachkundiger eben nicht vorweisen kannst.
(Auch das wurde uns im Lehrgang noch einmal klar und deutlich erklärt)
Klar ist die Gasprüfung (noch) keine gesetzliche Vorschrift, aber wenn eben etwas passiert, wirst Du eben nicht wie ein Fachmann vor Gericht behandelt.
Vollkommen ungeachtet Deines beruflichen Titels !
Wenn also irgend etwas mit einer durch Dich kontrollierten Anlage schief geht, auch wenn es "nur" Deine eigene Anlage ist, dann wird man zuerst Dich aufgrund der fehlenden Zertifizierung bei den E.... packen.
Eine gesetzliche Pflicht zur Gasprüfung gibt es nicht, das ist wohl korrekt, jedoch wird im Falle eines Unfalles immer der DVFG die Sachlage grichtsverwertlich überprüfen und die Haftung eben aus den Resultaten ableiten.
Leider - und auch das wurde im Lehrgang moniert -
beschränken sich einige schwarze Schafe bei einer Gasprüfung eben nur und einzigst auf das "abdrücken der Gasleitungen" selbst und verkleben dann sofort die Plakette.
- gerade noch daß Die Prüfernummer in das Gasbuch eingetragen wird.
Das hat aber mit einer vernünftigen Gasprüfung rein gar nix zu tun und führt beim herausfinden durch den DVFG zum sofortigen erlöschen der Prüfernummer.
Ebenso wird der DVFG eine durch einen nicht Sachkundigen verklebte Prüfplakette mit DVFG Logo drinnen rechtlich verfolgen, da dies eine Urkundenfälschung ist.
Ebenso ist der TÜV (oder auch Küs, Dekra und GTÜ) gehalten, vor Abnahme einer HU eine gültige Gasprüfung beim Wohmo zu verlangen.
Bei fehlender oder ungültiger Bescheinigung (Gasprüfbuch) bzw- bei fehlender Gasprüf- Plakette ein Kriterium in der HU durchzufallen.
Den Nachweis einer Gasprüfung darf auch ein Polizist bei einer Routinekontrolle bei einem Wohmo verlangen.
Bei Wohnwagen ist eine Gasprüfung zwar dringend angeraten,
aber noch nicht schriftlich fixiert.
(Dies ist aber bereits in Vorbereitung und soll dann komplett in die STVZO mit aufgenommen werden als Gesetzesgrundlage).
Soweit mal zur Aufklärung.
- edit-
ach ja,
natürlich ist die Gasprüfung nur eine Momentaufnahme, ähnlich einem TÜV Prüfbericht und bescheinigt lediglich, daß zur Zeitpunkt der Prüfung alles dem aktuellen Stand der Regeln entspricht.
Daher muß bei einer Änderung der Anlage oder auch nach einer grösseren Reparatur (Austausch von Leitungsteilen oder Geräten)
eine erneute Gasprüfung gemacht werden um die Funktionalität und auch die Sicherheit der/des Betreibers zu gewährleisten.
-edit-
Gruß
Schteffl
Verfasst: 2010-10-07 7:50:12
von wpwsaw
Hallo und guten morgen,
Aus diesen Gründen, aber auch zu meiner eigenen Sicherheit habe ich keine fest verlegte Anlage, sonder habe meine Flasche und die einzelnen Geräte mit Schlauch und Druckminderer. Bei der Fahrt wird alles abgebaut und die Flasche verschlossen und gesichert in einem extra Fach verstaut. Die Abnahme ist nur für fest verlegte Anlagen notwendig. Es ist zwar etwas umständlicher, aber ich bin damit sehr flexibel. Wenn ich ein richtiges Wohnmobil hätte, wäre natürlich eine fest installierte Anlage normal. Ich würde auch die Prüfung garantiert durchführen. Ich arbeite täglich mit Erdgas und Exzonen und habe auch schon einigen leichtsinnigen Vorkommnissen beigewohnt. Man sollte damit nicht spaßen. Das prinzip von vier Augen ist immer besser. Deshalb sollte oder darf auch immer der Erbauer sich nicht selbst prüfen. So handhabe ich das auch mit meinen Fahrzeugen.
gruß
wpw
Verfasst: 2010-10-07 8:51:00
von AL28
Hallo
Ich sehe hier einen Widerspruch .
Wie kann der TÜV oder die liebe Polizei eine Gasprüfung verlangen , wen sie doch gar nicht vorgeschrieben ist ?
Gruß
Oli
P.S. Diese Prüfung dient erster Linie , wie vieles in diesen Land , nicht der Sicherheit oder den vorgegeben Zweck , sondern der Finanzierung einer Organisation , siehe AU , TÜV , Dekra , KÜS und auch DVFG .
Es lassen sich sicher noch viele andere Organisationen finden die mit ähnlichen Systemen Geld verdienen .
Verfasst: 2010-10-07 9:02:20
von jonson
Ich sollte mal so ein System gründen....grübel.... und wech..
Vorderachsdifferentialsperren Überprüfungs Verein..

Verfasst: 2010-10-07 10:42:27
von BHP
Na, Ick würd aus aktuellem Anlaß auf Reifenprüfung
machen.
GRuß aus Berlin
Verfasst: 2010-10-07 11:05:26
von egge-fn
Wenn ich so mitbekomme was manch Hobbyschrauber so zusammenbastelt, ist es vermutlich nicht so schlecht wenn das geprüft wird.
Gruß Markus
Verfasst: 2010-10-07 11:32:11
von 911er
Hi,
TÜV Freising: Ohne gültige Gasplakette keine TÜV Abnahme bei
Womos - Begründung folgt in 2 Wo - Tüvler jetzt erstmal im Urlaub.
LG
Hilmar
Verfasst: 2010-10-07 13:09:51
von colli1979
wie ist das doch gleich mit der überregulierung hier und der Eigenverantwortung da....
ich denke auch, das manche Prüfung sinnvoll ist an manchen Orten, aber andere Wiederum auch nicht - auch letztendlich des Preises wegen.
Wo ich weiter oben das mit diesem Gas-Verband da gelesen habe, dachte ich gleich wieder an Monopolisten wie die GEZ. Die dann ja auch den Preis diktieren
Z.B. Autogasanlage in meinem Pkw. Warum muss die eingetragen werden? MAcht es sie dadurch sicherer? Ich habe doch die nötigen Papiere im Fahrzeug dabei. By the way: KEIN abnehmender Prüfer wollte bis jetzt den Berechtigungsschein zu Arbeiten an solchen Anlagen sehen...
Verfasst: 2010-10-07 14:21:46
von Wombi
911er hat geschrieben:Hi,
TÜV Freising: Ohne gültige Gasplakette keine TÜV Abnahme bei
Womos - Begründung folgt in 2 Wo - Tüvler jetzt erstmal im Urlaub.
LG
Hilmar
hallo Hilmar,
Begründung habe ich doch oben schon genannt:
Bei WOMO "können" Personen im Aufbau während der Fahrt sein.
Bei Wohnwagen nicht.
Was aber beim stehen auch wieder wurstegal ist.
Gruß, Wombi
Verfasst: 2010-10-07 15:18:23
von 911er
Salute Wombi,
YES Du hast Recht, aber Du weißt doch wie lange so ein Thema
"diskutiert" wird

, da hilft evtl. zur Beendigung mal der
Hinweis auf die §§en
LG
Hilmar
Verfasst: 2010-10-07 16:09:09
von ingolf
Hallo,
bei allen Fragen zur Qualität der Überprüfung, wir haben in D verhältnismäßig kleine Verluste an Gesundheit und Material, weil solche relevanten Anlagen kontrolliert werden.
Den meisten ist sicher nicht klar, welches Potential schon in einer 5 kg Flasche steckt bzw wie es im Umkreis von 50m aussieht, wenn zündfähiges Gemisch und Funke gleichzeitig da waren.
Wenn sich mal ganz ehrlich jeder fragt, wie er es mit der Überprüfung, Wartung, Instandsetzung hält ohne Kontrolle wird die Notwendigkeit offenbar.
Wenn ich alleine so revue passieren lasse, was die Kundschaft an Ausreden für die dann vom Schornsteinfeger als Ultimatum beim 2. Mal angemahnte Instandsetzung von Abgaswegen in Wohnungen parat haben: von " ich heize immer nur ganz wenig" bis "sicher riecht es manchmal, aber dann lüfte ich"
Unvernunft pur und ohne Kontrolle wäre es noch schlimmer.
Wenn jemand die Euros für Plakette oder Stempel fehlen, möchte ich mal wissen, wovon er WoMo oder Camper bezahlt.
Grüße, Ingolf
Verfasst: 2010-10-07 19:13:58
von Maggi-Fan
Hallo,
Zitat Schteffl:
"Zudem hat die meist im Volksmund als "Gasprüfung" betitelte Verifizierung der Gasanlage eben nicht nur die reine Druckprüfung als Inhalt, sondern eben auch Dinge wie eine ordentliche und ausreichende Abgasführung, ausreichende Frischluftzuführung, Geräteüberprüfung und schlußendlich die Dokumentation und Abnahme der gesamten Anlage. "
dann erklär mir bitte mal was es an einem 2-, 3-, oder 4-Flamm Gaskocher fü eine Abgasführung zu kontrollieren gibt.
Die Geräteprüfung hat doch schon beim Hersteller stattgefunden.
Zitat Schteffl:
"Ebenso ist der TÜV (oder auch Küs, Dekra und GTÜ) gehalten, vor Abnahme einer HU eine gültige Gasprüfung beim Wohmo zu verlangen."
Da ist ja wohl momentan noch der Wunsch der Vater des Gedankens.
Aber der DVFG wird wohl die zuständigen Stellen solange und so kräftig schmieren, bis seine Vorstellungen Gesetz werden.
Ist ja eine gute Einnahmequelle.
Im Übrigen, kann man von jemandem der gerade die Lizenz für die Gasprüfung erworben hat,
und vielleicht von den Prüfungen leben will, einen Anderen Beitrag erwarten?
Rolf
Verfasst: 2010-10-07 19:30:29
von Wombi
Hallo Rolf,
Beim WOMO hat er aber Recht...... wenn hinten Sitze eingetragen sind, oder ein Durchgang/Tupper/LKW besteht.
Gruß, Wombi
Verfasst: 2010-10-07 22:23:49
von Schteffl
colli1979 hat geschrieben:wie ist das doch gleich mit der überregulierung hier und der Eigenverantwortung da....
ich denke auch, das manche Prüfung sinnvoll ist an manchen Orten, aber andere Wiederum auch nicht - auch letztendlich des Preises wegen.
Wo ich weiter oben das mit diesem Gas-Verband da gelesen habe, dachte ich gleich wieder an Monopolisten wie die GEZ. Die dann ja auch den Preis diktieren
Z.B. Autogasanlage in meinem Pkw. Warum muss die eingetragen werden? MAcht es sie dadurch sicherer? Ich habe doch die nötigen Papiere im Fahrzeug dabei. By the way: KEIN abnehmender Prüfer wollte bis jetzt den Berechtigungsschein zu Arbeiten an solchen Anlagen sehen...
Um die letzte Antwort vorweg zu nehmen - JA!
Nun, Wie Du es drehst und wendest, auch eine Gasheizung im Hause muß durch einen dem DVGW zugehörigem Fachmann abgenommen sein. (Das ist Dein Handwerksmeister der Sie eingebaut hat)
Der steht dafür mit Kopf und Kragen, wenn Dir beim normalen Betrieb damit etwas passieren sollte.
Der
DVFG (Dach Verband Flüssig Gas) ist aus dem
DVGW(Dach Verband des Gas und Wasserfaches) eine Untergruppe.
Diese Dachverbände stellen auch die Prüfkriterien für die Facharbeiter zusammen.
Beim eledrischen ist es z.B: der VDE (Verband Deutscher Elektroingeneure)
Diese Dachverbände gibt es für jede Berufsgruppe die eine
Facharbeiterausbildung haben - Soviel mal dazu.
Inwieweit das Sinnvoll ist oder auch nicht, darüber liesse sich sicherlich trefflich streiten, das ist aber nicht mein Ding.
Warum also muss nun so eine Gasanlage überhaupt geprüft werden?
Jeder Hinz und Kunz kann sich ein Wohmo mit Gasanlage kaufen.
Dabei muss er ja nicht zwingend über die notwendigen Kenntnisse zur Technik verfügen. Wer ein Auto fährt muss ja auch keines bauen können.
Eben für diese jene Personengruppe (was nun mal die deutliche Mehrheit ist) sind diese Richtlinien und Prüfungen.
Du kannst ja eine Ausbildung machen und Dich so zum Prüfer
zertifizieren lassen, steht ja jedem frei!
Klar, kann das auch immer leicht ins andere Extrem schlagen
und alles überreguliert werden, aber wo fängt man an wo hört man auf....
Die Richtlinien der G-607 und EN1949 basieren eben in erster Linie auf Erfahrungen, welche durch Unfälle und Schäden, aufgrund schlampiger oder nicht durchgeführter Wartung von Gasanlagen verursacht worden sind.
Eine Gasanlage muss so einfach zu bedienen sein wie ein Fernseher oder ein Radio.
Zu dem muss Sie genau so sicher sein.
Bestes Beispiel ist die Zündsicherung bei Gasheizungen.
Wenn diese nicht währe, würde es deutlich mehr explosionsunfälle geben.
Wenn Du auch nur die hälfte der basteleien in manchen Autos gesehen hättest, die ich bisher sehen durfte, würdest Du das garantiert verstehen.
Aber ich will niemand missionieren, jeder muß selber wissen
was er kann und wo der Wahnsinn anfängt.
In einem anderen Forum verglich jemand scherzlich eine fehlende Gasprüfung mit fahren ohne Haftpflichtversicherung.
Ja, sicherlich für den einen oder anderen ein Schenkelklopfer,
nur möchte ich dann genau denjenigen hören, wenn dessen Kinder, Eltern, oder Lebenspartner durch solch einen Unfall um`s leben gekommen sind der auf Pfusch basierte.
Da ändert sich nämlich dann sehr schnell die Sichtweise !
Die Preise für die Gasprüfung selbst sind übrigends nirgends festgeschrieben bzw. bindend, haben aber eine Richtschnur.
Ich möchte jedenfalls kein TÜV Prüfer sein, der ein Wohmo mit abgelaufener Gasprüfung durchgewunken hat, in dem dann ein Gasunfall passiert.

Verfasst: 2010-10-07 22:45:48
von Schteffl
Maggi-Fan hat geschrieben:Hallo,
Zitat Schteffl:
"Zudem hat die meist im Volksmund als "Gasprüfung" betitelte Verifizierung der Gasanlage eben nicht nur die reine Druckprüfung als Inhalt, sondern eben auch Dinge wie eine ordentliche und ausreichende Abgasführung, ausreichende Frischluftzuführung, Geräteüberprüfung und schlußendlich die Dokumentation und Abnahme der gesamten Anlage. "
dann erklär mir bitte mal was es an einem 2-, 3-, oder 4-Flamm Gaskocher fü eine Abgasführung zu kontrollieren gibt.
Die Geräteprüfung hat doch schon beim Hersteller stattgefunden.
gerne Doch...
1. muß ein gut lesbares Schild angebracht sein, das den Benutzer auf die Öffnung der Fenster oder der Dachluke hinweist, um Frischluftzufuhr und Abgasweg sicherzustellen.
2. Hat jede Gaskochstelle eine Zündsicherung die innerhalb 60 sekunden nach verlöschen der Flamme auslösen muß!
3. muß einn Schottblech vorhanden sein, um benachbarte Brennbare teile vor überhitzung zu schützen.
4. müssen die Brennerdeckel fest sitzen
5. müssen die Flammen auf allen Kochfeldern blau sein, da ansonsten bei der Verbrennung Kohlenmonoxid entsteht.
- edit-
ach ja, gelbe Flammen kommen zumeist von verschmutzen Brennern (zu wenig Sauerstoff bei der Verbrennung)
-edit ende-
- weitere Fragen ??
Zitat Schteffl:
"Ebenso ist der TÜV (oder auch Küs, Dekra und GTÜ) gehalten, vor Abnahme einer HU eine gültige Gasprüfung beim Wohmo zu verlangen."
Da ist ja wohl momentan noch der Wunsch der Vater des Gedankens.
Aber der DVFG wird wohl die zuständigen Stellen solange und so kräftig schmieren, bis seine Vorstellungen Gesetz werden.
Ist ja eine gute Einnahmequelle.
Im Übrigen, kann man von jemandem der gerade die Lizenz für die Gasprüfung erworben hat,
und vielleicht von den Prüfungen leben will, einen Anderen Beitrag erwarten?
Rolf
Wovon will ich leben ???
Weisst Du schon meine Preise für eine Gasprüfung ?
Cool, dann weisst Du da ja schon definitiv mehr wie ich...
- bitte diesbezüglich gerne um mehr Input,
damit ich weiß was ich verdienen will-
nein, muß man nicht...
Vielleicht mal ein paar Worte mehr dazu:
Ich bin schon seid über 20 Jahren in der Option der Zulassungsvorraussetzungen, hielt es jedoch bisher nicht für notwendig, da ich mich bisher nur immer um meine Autos gekümmert hab.
Erst als ich mich damit selbständig gemacht habe und so selbst vermehrt innerhalb kürzester Zeit etliches an Murks im Gasbereich gesehen habe, was da draussen so in manchem Auto schlummert, habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen.
Wenn ich auch nur einen Gasunfall verhindern kann, habe für mich ich mein persönliches Ziel schon erreicht.
Wenn sich jemand unbedingt umbringen will, dann geht das auch ohne andere in Mitleidenschaft zu ziehen
Du darfst Dir auch gerne (D)ein eigenes Urteil über mich in einem gegenseitigem Gespräch bilden, aber bitte behalte Deine Vorurteile
für Dich. Die interessieren mich nämlich nicht wirklich und zeugen auch nicht unbedingt von guter Kinderstube.
Gruß zurück
Verfasst: 2010-10-08 8:22:31
von Maggi-Fan
Wombi hat geschrieben:Hallo Rolf,
Beim WOMO hat er aber Recht...... wenn hinten Sitze eingetragen sind, oder ein Durchgang/Tupper/LKW besteht.
Gruß, Wombi
Hallo Wombi,
dann schau mal was ich weiter oben geschrieben habe.
Und.......
mal ganz abgesehen davon, sollte doch jeder soviel Eigenverantwortung haben, und sich keine Bombe bauen,
und sich dann selber drausetzen.
Es sei denn, er ist ein Selbstmordattentäter.
Rolf
Verfasst: 2010-10-08 11:12:07
von mabdt
Hallo,
alles sehr lehrreich,ich will ja auch keine fahrende Bombe.
Aber mich interessiert nur,was der Gestzgeber vorschreibt.
Welcher Paragraph beschreibt,das ich bei einem Wohnanhaenger,oder Wohnmobil ohne Durchgang KEINE Pruefung machen MUSS.Ganz klar und unmissverstaendlich,ohne wenn und aber.Muss es ja irgendwo geben,bzw.nachzulesen sein.So z.B.
Paragraph: xy absatz:x Ausnahme: Wohnanhaenger und Wohmobile ohne Durchgang oder aehnlich....
Fuer diese Auskunft ware ich dankbar..
(Hoffentlich habe ich das in diesen vielen Antworten nicht irgendwo uebersehen,,war ja glaube ich die eigendliche Frage dieses Themas)
Gruss
Manfred
Verfasst: 2010-10-08 11:30:50
von Kummpelchen
Hi Manfred,
genau darauf zielte ja meine Frage im 1. Beitrag auch ab.
Da aber weder aus diesem Forum eine klare Antwort kam, noch im Netz (von mir) eine klare Richtlinie gefunden wurde, gehe ich davon aus, dass sich TÜV und Co. diese "Pflicht" aus irgendwelchen schwammigen Formulierungen wie z.B. Verkehrssicherheit selber ableiten. Das würde sich auch mit den unterschiedlichen Interpretationen der verschiedenen Prüfungseinrichtungen decken.
Uli