eigentlich bin ich ja aufgrund meiner tätigkeit relativ gut im bilde, was gasanlagen angeht, aber da bin ich jetzt echt überfragt. BGV D34 und TRG 380 bzw 404 geben keine richtige antwort darauf...
braucht ein ortsfest installierter gastank eine zwangsentlüftung mit mindestens 100cm2 grösse?
wenn ich an die autogaseinbauer denk, hat da noch keiner in die reserveradmulde ein loch geschnitten, auch in bustreters gas-e-klasse mit dem +100liter tank sah ich keine öffnung....
hintergrund ist der: möchte in meine margot nen gastank einbauen, und da dass nur in dem kasten hinter der gasheizung (räumliche trennung) möglich wäre, da aber ein zwischenboden wegen dem radkasten eingezogen wurde, wird das sehr schwierig, aber nicht unmöglich. betankung soll von aussen erfolgen....
besten dank für eure hilfe
tino
