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Sitzplätze im Laderaum?

Verfasst: 2010-03-22 22:35:12
von colli1979
MOIN!

Ich hab da mal ne Frage - habe in der Suche nichts passendes gefunden.

Die Sitze im FEST AUFGEBAUTEN hinteren Aufbau können abgenommen und genutzt werden - ggf. halt mit Gegensprechanlage oder wie auch immer - soweit klar und logisch nachvollziehbar.

Nun aber:
Darf man im als Ladung anzusehenden Aufbau (also z.B. Wohnkoffer auf Pritsche gespannt) - Verbindung zum Führerhaus mit Sicht und/oder Funk vorausgesetzt - auf fest montierten Sitzen mit Gurten Leute mitnehmen?

Idee dahinter:
Statt nach einer Doka zu suchen, eine einfache Kabine mit Pritsche nehmen und in der als Ladung auf der Pritsche verzurrten oder gelockten Kabine Leute mitnehmen

Re: Sitzplätze im Laderaum?

Verfasst: 2010-03-22 22:39:43
von Kami
colli1979 hat geschrieben:.
Nun aber:
Darf man im als Ladung anzusehenden Aufbau (also z.B. Wohnkoffer auf Pritsche gespannt) - Verbindung zum Führerhaus mit Sicht und/oder Funk vorausgesetzt - auf fest montierten Sitzen mit Gurten Leute mitnehmen?
.

nein!

Gruss

Kami

Verfasst: 2010-03-23 0:17:37
von Marti
das hab ich mal beim TÜV gefragt..

eine Eintragung käme zu teuer, der TÜV'ler meinte das liegt in der Fahrerverantwortung.

(Meine Sitzmöglichkeiten sind so gebaut das kein Sitz in Fahrtrichtung angebracht ist, deshalb bräuchte ich auch keine Gurte)

also Ja!.. ich würde Leute hinten mitnehmen.

Verfasst: 2010-03-23 0:19:48
von Kami
diese Aussage vom TÜVVLER ist Schmarrn.

Wenn ein Polizist nciht gnädig ist lässt er die Leute aussteigen - du darfst so weiterfahren...
Die strafe hält sich mit m.w. 5€pp noch in Grenzen... - bei kiddies wirds teurer...

Gruss

Kami

Verfasst: 2010-03-23 0:21:17
von magmog
guude,

plätze in "verzurrter ladung" geht definitiv nicht. die kiste muss fester bestandteil des fahrzeugs sein und noch ein paar bedingungen mehr erfüllen.

gegensprechanlage oder funk ist auch nicht, so eine verbindung fahrer-kiste muss "nichttechnisch" gestaltet sein, also als ein rohr oder sonst eine öffnung sein.

gute fahrt! justus.

Verfasst: 2010-03-23 0:24:28
von Filly
§21 (2) StVO
Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Verfasst: 2010-03-23 0:24:58
von Kami
magmog hat geschrieben:...
gegensprechanlage oder funk ist auch nicht, so eine verbindung fahrer-kiste muss "nichttechnisch" gestaltet sein, also als ein rohr oder sonst eine öffnung sein.

gute fahrt! justus.
Gegensprechanlagen wurden bis jetzt akzeptiert - Gesetzesgrundlage kann cih allerdings nicht nennen.

GRuss

Kami

Verfasst: 2010-03-23 0:35:51
von Kami
@filly: kost 5€pp

Gruss

Kami

Verfasst: 2010-03-23 9:32:56
von colli1979
das ging schnell - "schade" eigentlich.
D.h. also, das der Aufbau nicht nur mit Locks fest ist, sondern die Loks fest verschraubt sein müssen ,damit die Ladung keine Ladung mehr ist sonder Bestandteil des Fahrzeuges!? Ok, das könnte ja machbar sein.
NEIN, sowas soll keine BilligLösung oder Pfusch werden!!

Kam halt nur der Gedanke an ein AllradPritschenFahrgestell für Holz fahren, Hausbausachen fahren, Gelände fahren oder halt mal nen Koffer aufsetzen in dem dann der Rest der Familie mitfahren kann - z.B. LO2002 oder 404S.

Verfasst: 2010-03-23 9:55:06
von colli1979
Nachdem mir heut nacht einfiel das das fehlende Wort Wechselbrücke oder Wechselaufbau ist, habe ich eben mal im Internet gesucht und dabei folgendes gefunden und ich hoffe erlaubterweise hier mal verlinkt:

http://www.ifa-tours.de/forum/thread_30 ... auer-.html

Dort mal bitte zu Punkt 5.1.3 ! da steht drin das man das darf!

Verfasst: 2010-03-23 10:53:27
von Offroadfun
hi dann schau mal bei neueren infos.
der eintrag ist von 2003!

hate ja einen shelter mit containerlooks auf dem fahrzeug und eingetragene sitze. 2005 wurde das so dev. nicht mehr genehmigt in münchen. ich musste eine feste verbindung herstellen damit die sitze eingetragen werden. die ironie ist, dass der prüfer mit zwei kleinen stuhlwinkel am rahmen und mit m6er imbusschrauben im kofferboden zufrieden war. ein inmusschlüssel zählt nicht als boardmittel und so ist es eine feste verbindung :D

also mit containeraufnahme und irgendwo zusätzlich so eine "feste "verbindung sollte es gehen.

lg
offroadfun