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Seitliche Markierung
Verfasst: 2009-03-25 11:39:14
von Transporter
Hallo.
Braucht man eigentlich seitlich am Koffer solche Markierungsrückstrahler? Ich meine das ist erst ab einem bestimmten Baujahr, kann mich aber gerne irren.
Ranmachen = Sinnvoll ist klar, will nur wissen ob die vorgeschrieben sind und ich, zwecks morgigem TÜV noch los muss welche besorgen?
Grüße,
Transporter.
Verfasst: 2009-03-25 12:11:04
von hjm
Hallo Transporter,
Seitliche Rückstrahler,
lt. ECE-R48; StVZO §51a, sind diese bei mehr als 6m Fahrzeuglänge und ab EZ nach 1.1.81 Pflicht.
Bei unseren Fahrzeugen sollte dabei einer max. 1m von der Hinterkante, sowie einer 3m von der Vorderkante angebracht sein.
Normal wäre von vorn max. 3m dann alle 3m, sowie einer 1m vor dem hinteren Ende.
Bei Zulassung nach 1.10.94 dann sind zusätzlich Seitenmarkierungsleuchten Pflicht, Anbringung siehe oben.
Grüße
Hans-Josef
Verfasst: 2009-03-25 14:02:28
von Transporter
Hallo hjm.
Cool. Demzufolge brauche ich die nicht zwingend (EZ 76). EDIT: Oder heisst das: entweder ist Auto über 6m oder EZ nach 81? Weil über 6m bin ich ja, aber eben EZ 76. Muss beides zutreffen?
Parkwarntafeln müssen auch nicht fest montiert sein, oder? Die brauch ich ja nur wenn ich auf öffentlichen Plätzen parke.
Grüße,
Transporter.
Verfasst: 2009-03-25 14:06:11
von mbmike
hi,
ich hab schonmal die rechteckigen gelbe "Katzenaugen" zum Draufkleben gesehen. Das ist wohl die schnellste Lösung, denke ich. Hat jemand ne Bezugsquelle?
Gruß
Mike
Verfasst: 2009-03-25 14:14:53
von hjm
Hallo,
die Reflektoren gibt's bei jedem LKW-Teile-Handel, kosten um die 1-2€.
Brauchen tut man diese nur bei Fahrzeugen die nach dem 1.1.81 zugelassen sind und eine Fahrzeugelänge >= 6m haben.
Da Deiner EZ76 ist ist es also nicht notwendig. Schaden tuts auch nicht.
Wie Mike geschrieben hat gibts die zum aufkleben, also Ruck-Zuck erledigt.
Grüße
Hans-Josef
Verfasst: 2009-03-25 14:15:10
von Ulli
Transporter hat geschrieben:Oder heisst das: entweder ist Auto über 6m oder EZ nach 81?
...
Parkwarntafeln müssen auch nicht fest montiert sein, oder?
Moin moin,
logisches UND
d.h. für Kfz mit EZ < 1.1.1981 keine Ausrüstungspflicht, ab 1.1.81 nur, wenn Länge > 6m
Parkwarntafel müssen nicht fest montiert sein, wenn sie es sind, sind sie während der Fahrt abzudecken bzw. zuzuklappen.
Gruß Ulli
Verfasst: 2009-03-25 15:04:50
von ingolf
Hallo Dirk,
Postkästen gleich welcher Größe und Baujahr müssen von den Vorschriften für Rückstrahler und Parkwarntafeln ausgenommen sein.

Noch nie habe ich einen solchen mit vorderen, seitlichen oder rückwärtigen Katzenaugen stehen sehen.
Duck und weg, Ingolf
Verfasst: 2009-03-25 15:45:22
von Transporter
Super, vielen Dank. Dann solls wohl so sein. Mal sehen was die Dekra morgen spricht.
Eben noch Bremsen nachgestellt und Wasser aufgefühlt. Da kann ja eigentlich nix schiefgehen.
Grüße,
Transporter.
Verfasst: 2009-03-25 15:50:41
von wayko
Transporter hat geschrieben:
Eben noch Bremsen nachgestellt und Wasser aufgefühlt.
Hättest da nicht besser Bremsflüssigkeit nachgefüllt?
*duckundwech*
Verfasst: 2009-03-25 15:55:42
von Transporter
wayko hat geschrieben:Hättest da nicht besser Bremsflüssigkeit nachgefüllt?

In die Scheibenwaschanlage?

Du Wahnsinniger
Grüße,
Transporter.