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Seitliche Markierunsleuchten: Wie ist die Vorschrift?

Verfasst: 2008-12-15 22:43:20
von Kurzer
Hallo zusammen,

welche Vorschrift für die seitlichen gelben Markierungsleuchten gibt es?
Da war irgendwas mit einer bestimmten Fahrzeuglänge, ab der man die Teile benötigt.
In welchem Abstand muss man die anbringen und in welcher Höhe?

Müssen die selbst beleuchtet sein, oder reichen die auch nur reflektierend?? :search:

Grüße
Marco

Verfasst: 2008-12-15 23:19:34
von MichaS
Hi Marco,

vielleicht hilft Dir ja DIESER LINK zur StVZO weiter.

Grüße

Micha

Verfasst: 2008-12-15 23:33:41
von Kurzer
Hallo Micha,

prima. Danke!

Gruß
Marcio

Verfasst: 2008-12-16 0:26:21
von Froschkönig
Da wir gerade dabei sind:

Wenn man auf der BAB so mit 28 km/h die Kassler Berge hochheizt, hat man ja Angst, dass plötzlich einer von hinten andockt ..

Kann ich mir am Koffer oben links und rechts rote Katzenaugen hinkleben ? Oder gibt es dafür auch Vorschriften ?

Beleuchtet wäre sicherlich noch besser, aber mir zu aufwendig :blush:

Beste Grüße, Till

Verfasst: 2008-12-16 1:20:25
von MichaS
Hallo Till,

Vorschriften und Abmessungen zu den Rückstrahlern findest Du im §53 der StVZO.
Schau mal HIER in den 4. Absatz.

Maximal erlaubte Höhe vom Boden aber 900 mm, damit wird´s wohl nix mit Kofferoberkante.

Grüße

Micha

Verfasst: 2008-12-16 8:27:56
von Froschkönig
Hallo Micha,

vielen Dank für Deinen prompten Hinweis !

Tja, so einfach ist das ja nicht - wobei es die Sicherheit mit minimalen Aufwand deutlich erhöht hätte ...

Keep on tucking, Till

Verfasst: 2008-12-16 10:05:27
von Uwe
Hallo Till,

über einen zusätzlichen Satz Reflektoren an der oberen Kofferkante wird sich wohl kaum ein TÜVer aufregen. Der Nutzen dürfte aber auch bescheiden sein, da dort oben ja kaum einer hinleuchtet :huh:
Im Sinne einer Redundanz helfen Umrißleuchten aber auch schon neben den serienmäßigen Heckleuchten, für kleines Geld gibt es aber auch die leuchtrot-reflektierend-gelb gestreiften Warnmarkierungen, die sich einfach an den Koffer schrauben lassen.

Grüße
Uwe

Verfasst: 2008-12-16 11:16:06
von dd99sg
Hi,

hier der link für die Umrissleuchten. Bei meiner Vollabnahem des Steyr hat der Tüv darauf bestanden. Ist ja aber wirklich kein großer aufwand da an den Koffer zwei Lampen zu schrauben.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51b.php

Grüße

Gerold

Verfasst: 2008-12-16 12:01:38
von Veit M
Wie wäre es dann nach hinten mit der Umrissmarkierung in weiß oder gelb? Ist ja nach Punkt 10 zulässig.
Ein gelber Streifen links und rechts am Koffer und evtl. noch einer quer sollte schon eine Menge bringen.

Ansonsten helfen Reflektoren ja um so mehr je tiefer sie liegen weil da eher das Abblendlicht hinkommt.

Hat Dein Koffer hinten ein Fenster? Dann mach im Koffer Licht an.

Ciao

Veit

Verfasst: 2008-12-16 16:01:11
von magic
Hier mal ein kleiner Auszug aus der StVZO
Paragrafen 49a - 53d

Front LKW (Weiß):
2 Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht, 2 Begrenzungsleuchten, 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer möglich, 2 Umrissleuchten, 2 Parkleuchten, Parkwantafel, 2 nebelscheinwerfer (auch hellgelb möglich)

Seite LKW (gelb):
Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten (unter 6m Fahrzeuglänge erlaubt, ab 6m Länge vorgeschrieben), retroreflektierende gelbe Streifen, Fahrzeugkombinationen mit Nachläufern sind durchgängig über die gesamte Länge durch gelbes retroreflektierendes Material zu kennzeichnen

Heck LKW (rot):

2 Umrissleuchten, 2 Parkleuchten, Parkwantafel, 1 oder 2 Rückfahrscheinwerfer (weiß), mind. 2 Schlussleuchten, mind. 2 Bremsleuchten, zusätzlich 2 hochgesetzte Bremsleuchten möglich, Rückstrahler (nicht dreieckig), 1 oder 2 Nebelschlussleuchten

Anmerkung:
Außerdem sind 1 Suchscheinwerfer und mehrere Arbeitsscheinwerfer an ihrem Fahrzeug zulässig. Achtung: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen beim Benutzen dieser Scheinwerfer nicht geblendet und die Arbeitsscheinwerfer dürfen während der Fahrt nicht benutzt werden. Weitere Beleuchtungen können je nach Größe und Einsatzzweck des Fahrzeuges vorgeschrieben / erlaubt sein.

Verfasst: 2008-12-16 16:02:22
von magic
Wie wäre es dann nach hinten mit der Umrissmarkierung in weiß oder gelb? Ist ja nach Punkt 10 zulässig.
weiß oder gelb am Heck ist nicht zulässig!!!

Verfasst: 2008-12-16 17:10:07
von Uwe
Hi,

retroreflektierende Konturmarkierungen sind in weiss, gelb und rot zulässig, egal ob hinten oder seitlich angebracht. Dies und alles andere zum Thema Leuchten ist
hier nachzulesen. :)

Grüße
Uwe

Verfasst: 2008-12-16 18:01:56
von Yankee
Uwe hat geschrieben:Hi,

retroreflektierende Konturmarkierungen sind in weiss, gelb und rot zulässig, egal ob hinten oder seitlich angebracht. Dies und alles andere zum Thema Leuchten ist
hier nachzulesen. :)

Grüße
Uwe
Und die 50m Rolle mit Prüfzeichen kostet so ca 290,- € :wack:

Verfasst: 2008-12-16 18:35:44
von Uwe
Yankee hat geschrieben: Und die 50m Rolle mit Prüfzeichen kostet so ca 290,- € :wack:
Jo, zwei Warnmarkierungen wie auf Seite 75 zu sehen, gibt's schon für gut 20 EUR, würde ja auch schon helfen ;)

Grüße
Uwe

Verfasst: 2008-12-16 18:57:36
von Kurzer
Das heisst für die Seite, dass reine Rückstrahler nicht reichen, sondern die Seitenmarkierungen auch beleuchtet sein müssen???

Verfasst: 2008-12-16 19:02:59
von Uwe
Nein, Seitenmarkierungsleuchten wurden erst in den 90ern Pflicht, Reflektoren wurden in den 80ern vorgeschrieben. Irgendwo gab es mal eine Übersicht, ab wann welche Regelungen galten, die finde ich gerade aber nicht.

Grüße
Uwe

Verfasst: 2008-12-16 19:59:35
von Ulli
Moins,

seitliche Markierung (gelbe Rückstrahler) für alle ab 1.1.1981 und
Seitenmarkierungsleuchten für alle ab 1.10.1994 erstmalig in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge.

Diese und andere Fristen für die Ausrüstung findet man in §72 STVZO - seeehr umfangreich, da dort alle Daten der Inkraftsetzung zu allen §§ der STVZO hinterlegt sind.

Gruß Ulli

Verfasst: 2008-12-17 0:12:41
von Kurzer
Ah ok. Danke für die Info!

Marco