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Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2021-12-12 10:58:00
von Sequoya
Moin ihr Lieben,

sagt mal, wie löst ihr eigentlich das Problem mit dem Unterfahrschutz nach der neuen Richtlinie? Diese besagt ja, dass ein Unterfahrschutz geprüft sein muss und an den Seitenpunkten eine Kraft von 100kn aushalten muss.
Das wäre ja als Selbstausbauer gar nicht zu leisten.

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2021-12-12 11:00:53
von Mark86
So wie schon länger, die Bauartgenehmigubgspflicht ist ja nicht neu

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2021-12-12 11:08:39
von lura
Ich denke mal, da für Fahrzeuge die Zulassungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten, wird das viele nicht betreffen. 100 kN sind quasi 10 t, das ist die alte Kenngröße, neu müssen es 18 t sein, das ist an sich schon ein Hammer, andererseits, wenn einer druntersemmelt nicht ganz falsch.

Aber es gibt Lösungen dafür, sogar ganz interesssante: einfach Video gucken
https://www.pommier.eu/de/deunsere-neui ... fahrschutz

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2021-12-12 11:12:34
von seppr
100 kN sind doch 10 Tonnen.

Hast Du Dich da nicht in den Kommastellen geirrt?

Sepp

Korrektur, mein Fehler. Da war der Unterfahrschutz hinten gemeint und klar muss der schon Tonnen aushalten.

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2021-12-12 11:48:41
von Sequoya
seppr hat geschrieben:
2021-12-12 11:12:34
100 kN sind doch 10 Tonnen.

Hast Du Dich da nicht in den Kommastellen geirrt?

Sepp

Korrektur, mein Fehler. Da war der Unterfahrschutz hinten gemeint und klar muss der schon Tonnen aushalten.
Du hast ebenso recht, wie ich.
Es sind 180kn, also 18t.
Diese Richtlinie gilt bei Umbau also nicht für alte Fahrzeuge, wenn ich die Vorredner richtig verstanden habe.

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2021-12-12 13:33:05
von AndreasU2150
Sequoya hat geschrieben:
2021-12-12 10:58:00
Moin ihr Lieben,

sagt mal, wie löst ihr eigentlich das Problem mit dem Unterfahrschutz nach der neuen Richtlinie? Diese besagt ja, dass ein Unterfahrschutz geprüft sein muss und an den Seitenpunkten eine Kraft von 100kn aushalten muss.
Das wäre ja als Selbstausbauer gar nicht zu leisten.
Hallo

Da wäre es mal wichtig zu wissen um was für ein Fahrzeug es sich handelt.
Für den Unimog gibt es da z.B. eine Versagungsurkunde.

Eine Versagungsurkunde für den Seitenanfahrschutz wurde dem Unimog mit
EG-Zertifikat: e1-89/297-00011 erteilt.

Die Versagung für den Heckunterfahrschutz unter EG-Zertifikat: e1-70/221-0485 für Baumuster
408-418 und e13-70/221-1557 für U 427-437.

Andreas

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2021-12-12 20:31:57
von Sequoya
Es handelt sich um einen MB 1224 BJ 93, Betriebserlaubnis 96

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2023-08-03 8:29:44
von Flipo
Hallo liebe Community!

Ich stehe nun genau vor diesem Problem..
Da der erste konsultierte Sachverständige der DeKra bei der Besprechung der UFS Lösungen (die ich gerne nach Vorlage einer FE simulation des @Rahmen-_Meisters im Selbstbau) direkt ein Kopfschütteln mit Verweis auf die 58-R3 wiedergegeben hat, hab ich mich gefragt wie die ganzen Oldie Exmo erbauer das ohne Zerstörende Prüfung (wovon bei 180kN ausgegangen werden darf) beim technischen Prüfinstitut ihre Zulassung erhalten haben..

Kurz zu den Daten :
Feuerwehr So.Kfz
Steyr 15s23 BJ 88. Unschlüsselung auf Womo im Dez. 2023 geplant..

Nun habe ich bei Pommier die Aussage der "Neuzulassung" gesehen, und mich gefragt ob so eine Vollabnahme eine Neuzulassung ist..
Das KBA sagt:
"Erstmalige Zulassung und Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einem Kennzeichen in Deutschland. Es handelt sich hier also nicht um Fahrzeuge, die bereits im Ausland eine Straßenzulassung hatten, oder solche, die in Deutschland schon registriert waren und außer Betrieb gesetzt wurden"

Also nein.. Ist kein Neu Fhzg..

Aber was tue ich wenn der Kerl bei der DeKra sich durch diesen Hinweis gekränkt fühlt.. (Was wohl öfter vorkommt wenn man halbwissen aufdeckt..)

Denkt ihr man kann hier mit reinem Gewissen davon ausgehen, dass hier die Anwendung der R3 (Prüfung erforderlich) nicht gilt und die R2 (nur FE simulation) ausreichend ist?

Wäre super zu hören :)!

Falls es wiedererwartens nicht mehr zulässig ist einen stabilen UFS selbst zu erbauen,.. Kennt ihr die Preise eines Pommier Klapp UFS, grob,..?:)

VG
Filip

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2023-08-03 8:36:43
von OliverM
Unabhängig davon, dass ein UFS Situationsbezogen durchaus Sinn macht .
-Eine Vollabnahme ist keine Neuzulassung . Es gilt das Datum der Erstinverkehrbringung und das unabhängig von einer evtl. Zulassung.

Falls ein PI oder irgend ein anderer Mensch die beleidigte Mettwurst macht weil er mal falsch liegt , spricht das nicht für ihn und er sollte sich und seinen Arbeitsplatz mal gründlich Hinterfragen . :ninja:

Gruß

Oliver

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2023-08-03 8:39:23
von Flipo
Hei Oliver,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das freut mich sehr.

Interesse halbe wärenndie Preise dieser fertig Lösungen auch echt hilfreich, da auch Selbstbau ne Menge Geld kostet (Lasern, Schweissen, Höher festes Material).

Gruß
Filip

Re: Unterfahrschutz neue Richtlinie seit Sep 21 unece r58.03

Verfasst: 2023-08-03 9:59:45
von Ferby
Hallo Flip,

ein ähnliches Problem hatten wir mit den Prüfern auch. Ich hatte viele telefonisch angefragt, alle haben abgewunken. Dabei wollte ich nur einen, der uns auf der Umbauphase begleitet und dann nach seinen vorangegangenen Vorgaben die Abnahmen macht…

https://www.lkw-teile24.de/204564160-Al ... fahrschutz
Was Du dazu brauchst mußt Du mal gucken.

Hier steht doch auch klar geschrieben, dass es nur für Neufahrzeuge gilt.
https://www.sgs-tuev-saar.com/images/pd ... schutz.pdf

Gruß Benjamin