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Leuchtweitenregulierung
Verfasst: 2008-07-14 20:26:26
von Maggus
Hallo,
ich möchte meinen schönen Mag nun endlich mal beim TÜV vorfahren und jetzt mit bedauern festgestellt, dass die Leuchtweitenregulierung meiner Scheinwerfer garnicht funktioniert.
Das Fahrzeug ist Baujahr 91 und muß wohl somit mit dieser Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein.
Jetzt hab ich mal irgendwo gelesen, dass man bei "besonders harten Fahrwerken", wozu ich mal die steifen Federnblöcke meiner Hinterachse zähle, sich von der obigen Einrichtung befreien lassen kann.
Weis da jemand was genaueres, bzw kann mir jemand hierzu einen Tip geben?
Gruß
Markus
Verfasst: 2008-07-14 22:04:48
von Veit M
Von so was (befreiung) habe ich mal in Zusammenhang mit engl. Sportwagen gehört. Die haben ja auch keine Federung.
Such mal in der Richtung.
Ciao
Veit
Verfasst: 2008-07-14 22:06:08
von Kami
ich glaube kaum das du da ne Befreiung bekommst - das ganze mit Ausnahmegenehmigung kostet dich aber auch annähernd soviel wie ne neue Leuchtweitenregelung...
Gruss
Kami
Verfasst: 2008-07-14 23:01:27
von felix
Hallo,
das mit der LW-Regulierung war mir bisher unbekannt. Ok, bin neuere FZ auch immer mit Luftfederung gefahren, da erledigt sich das ja von selbst.
Aber das wird bei dir doch wohl nur ein Bowdenzug von der Kabine zum Scheinwerfer sein. Das lässt sich doch wohl wieder gängig bekommen.
MlG,
Felix
Verfasst: 2008-07-15 9:31:07
von ingolf
Hallo,
LWR beim Mog von 92:
Schläuche mit blauer Flüssigkeit gefüllt.
Geber und Nehmer und Schlauchgeraffel nur komplett zu ersetzen, nicht neu befüllbar.
Gerade für Renault Rapid gekauft: 115€ plus Merkelzuschlag
Schätzung für Mog: 115 plus Nutzfahrzeugzuschlag plus Sternzuschlag plus Alterautozuschlag = Unbezahlbar
Grüße, Ingolf
Verfasst: 2008-07-15 10:46:51
von Maggus
Ja, ist bei mir ein Bowdenzug, allerdings ist der Drehknopf völlig abgerissen und man müßte den ganzen Kram komplett ersetzen, habe noch garnicht gefragt was der Spaß kostet.
Gruß
Verfasst: 2008-07-15 12:57:16
von Veit M
Maggus hat geschrieben:Ja, ist bei mir ein Bowdenzug, allerdings ist der Drehknopf völlig abgerissen und man müßte den ganzen Kram komplett ersetzen, habe noch garnicht gefragt was der Spaß kostet.
Gruß
Kannst Du es z.B. durch einen Schalthebel (Version Uralt) vom Fahrrad ersetzen?
Ist nur der Knopf abgerissen (Plaste ausgebrochen) oder die ganze Aufwickelmechanik hin? Schau mal bei Autoverwertern, ich hatte damals im PKW (AX Citroen) auch eine mechanische LWR drin, auch mit Drehknopf. Vielleicht paßt es ja.
Ciao
Veit
Verfasst: 2008-07-15 19:00:11
von Maggus
Hallo,
der ganze Mechanismus ist zerbrochen, bei IVECO kostet der Ersatz EUR 270,-, ich habe dann nach dem Schreck gleich mal mit dem Onkel vom TÜV telefoniert, der war recht positiv gestimmt und meinte, dass daran wohl nicht die Abnahme des Fahrzeuges abhängt.
Werde nächste Woche mal hin fahren zur HU und dann schauen wir mal, was bei raus kommt.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Verfasst: 2008-07-15 19:01:44
von Uwe
Hallo,
LWR mit Bowdenzug? Und ich dachte, sowas gab es nur im Panda

Aber ist ja selber Konzern...
Ansonsten erübrigt sich die LWR nur bei Luftfedern an der HA, wie Felix schon sagt. Sich eine vorhandene LWR austragen zu lassen ist imho mehr Aufwand, als das Ding instandzusetzen.
Letztens bei der HU vom Astra habe ich gelernt, dass sich in den letzten zwei Jahren mal wieder der Prüfkatalog geändert hat. War damals eine defekte LWR generell nur ein geringer Mangel, ist das jetzt ein erheblicher Mangel, ein geringer Mangel ist hingegen eine LWR mit Kontaktproblemen - also so ähnlich wie mit der zu leisen Hupe
Grüße
Uwe
Verfasst: 2008-07-15 19:11:03
von Kami
dann sit dein Prüfer ein Scherzkeks (zu deinen gunsten) - dass gibt der Katalog nicht her:
da git es nur:
Nr. 402 Abblendlicht:...
Leuchtweitenregulierung: arbeitet nicht : EM
Gruss
Kami
Verfasst: 2008-07-15 19:57:42
von Uwe
Naja, irgendwie hat er's seinem Rechner beigebogen. Außerdem darf man als ''Großkunde" ja auch mal einen Vorteil haben
Grüße
Uwe
Verfasst: 2008-07-15 20:06:11
von wrd
Maggus hat geschrieben:Ja, ist bei mir ein Bowdenzug, allerdings ist der Drehknopf völlig abgerissen und man müßte den ganzen Kram komplett ersetzen, habe noch garnicht gefragt was der Spaß kostet.
Kann man das denn nicht mit nem ganz gewöhnlichen Handgashebel lösen. geht doch nur um die Betätigung eines Bowdenzuges...
Wolf
Verfasst: 2008-07-15 20:37:41
von holgi4474
Uwe hat geschrieben:Naja, irgendwie hat er's seinem Rechner beigebogen. Außerdem darf man als ''Großkunde" ja auch mal einen Vorteil haben
Grüße
Uwe
Das hat er dann sicher von hand manuell eingegeben oder unter hinweise. Da wird schnell mal aus einer defekten leuchtweitenregulierung, sofern die SW auf unterster position festsitzen ein kontaktproblem. so freuen sich doch beide.
gruss holger
Verfasst: 2008-07-15 20:44:10
von olaf
Ich fahre auch ein Fahrzeug mit dieser Technik. Das sind keine Bowdenzüge, sondern mit Fett gefüllte Schläuche. Ich könnte mal nachsehen, ob ich die Bedieneinheit noch habe. Die Schläuche kann man wahrscheinlich durch Erhitzen vom Stellglied trennen. Ich bin fast sicher, dass ich da noch eine Einheit in einem alten Armaturenbrett habe.
Gruß
Olaf
P.S.: Da fällt mir noch ein, ich beneide Dich um die Doka...
Verfasst: 2008-07-15 21:20:20
von HildeEVO
Hi @ All,
mein Kommentar wird zwar nix zum Problem beitragen aber ich gebe ihn trotzdem ab!
Unsere Hilde ist Baujahr 04.1993 Erszulassung 02.01.1995 (vorher lief sie ja bei den Tommy´s in Berlin. Daher von Werkaus keine LWR.
Dann habe ich noch die Nato Scheinwerfer drin. Da gibt es m.W. auch keine LWR. Also habe ich im Schein eine Ausnahmegenehmigung von RP München im Schein dass die LWR fehlen darf!
Greetz Chris
P.S. Viel Erfolg bei der Lösung des Problems!
Verfasst: 2008-07-17 19:07:46
von Maggus
Hi Olaf,
hast Recht, sind gar keine Bowdenzüge, sind Schläuche, gefüllt, habe allerdings noch nicht viel Zeit gehabt genauer zu schauen, werde auch erst einmal versuchen die ganze Sache wieder irgendwie zu flicken.
Falls ich dann doch nicht weiter komme, komme ich gerne auf dein Angebot zurück, im voraus schon mal Danke für das Angebot.
Gruß an Alle
Markus
Verfasst: 2008-08-11 20:45:19
von Koenigsdorf
HildeEVO hat geschrieben:Hi @ All,
mein Kommentar wird zwar nix zum Problem beitragen aber ich gebe ihn trotzdem ab!
Unsere Hilde ist Baujahr 04.1993 Erszulassung 02.01.1995 (vorher lief sie ja bei den Tommy´s in Berlin. Daher von Werkaus keine LWR.
Dann habe ich noch die Nato Scheinwerfer drin. Da gibt es m.W. auch keine LWR. Also habe ich im Schein eine Ausnahmegenehmigung von RP München im Schein dass die LWR fehlen darf!
Greetz Chris
P.S. Viel Erfolg bei der Lösung des Problems!
War bei meinem Iveco auch so: Sondergenehmigung von der Bezirksregierung Köln. (kostet 50 Eu). Auf dem Datenschein vom Militär stand auch schon "ohne Leuchtweitenregelung) hat der Tüv so übernommen.
Koenigsdorf
Verfasst: 2008-12-25 10:14:47
von Maggus
Also,
ich war jetzt beim TÜV, hatte mir vorher noch ein Schreiben von IVECO besorgt, dass die Leuchtweitenregulierung für dieses Fahrzeug nicht mehr lieferbar sei ( ist wirklich so und diesmal auch ein Vorteil von IVECO ).
Der Prüfer hat etwas skeptisch geschaut, dann aber spätestens bei Betrachtung der Blattfedern eingesehen, dass sich bei dem bisschen Zuladung was ich habe da eh nichts verstellt und mir dann anstandlos * Ohne Leutweitenregulierung eingetragen.
Gruß
Markus
Verfasst: 2008-12-25 11:29:37
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
das nenn' ich doch mal realistische Lösung mit Augenmass, an der Stelle hat der Prüfer seinen Ermessensspielraum sinnvoll genutzt. Glückwunsch!
Grüße
Marcus
Verfasst: 2009-01-05 19:55:37
von Joerg
Maggus hat geschrieben:und mir dann anstandlos * Ohne Leutweitenregulierung eingetragen.
Respekt! Die seit zwei oder 3 Jahren gültige Regel, dass eine defekte LWR einen erheblicher Mangel (= nix Plakette) darstellt, hatte mich vor ähnliche Probleme bei beim meinem Mahindra gestellt. Das man das Gedöns auch austragen lassen kann lässt mich hoffen.
Es scheint ja doch noch vernünftige Menschen beim TÜV zu geben...
Gruß Jörg
Verfasst: 2009-01-05 20:22:18
von Veit M
Na dazu herzlichen Glückwunsch. Es gibt sie also noch, die Prüfer mit dem Sinn für Realität. Halt Dir den Prüfer warm.
Ciao
Veit
Verfasst: 2009-01-06 10:59:48
von Maggus
Hi,
ich denke, da gibt es immer einen gewissen Spielraum für die Prüfer, dieser muß halt seine Entscheidung auch bei höheren Instanzen vertreten können und da lehnt sich halt keiner gerne all zu weit aus dem Fenster.
Meinen selbstgebauten Unterfahrschutz klappbar habe ich auch abgenommen bekommen, habe vorher das Projekt mit dem Prüfer abgesprochen seine Einwände berücksichtigt und dann so gebaut, Prüfnummer erteilt bekommen, eingetragen.
Ich denke es ist wichtig vor großen Maßnahmen erst einmal zu fragen und dann zu bauen und nicht umgekehrt.
Falls man dann im Gespräch merkt, der Prüfer liegt einem nicht, kann man dann immer noch einen anderen aufsuchen.
Gruß an alle und viel Glück bei ähnlichen Projekten.
Markus
Verfasst: 2009-01-06 23:11:19
von aMANar
HildeEVO hat geschrieben:Hi @ All,
mein Kommentar wird zwar nix zum Problem beitragen aber ich gebe ihn trotzdem ab!
Unsere Hilde ist Baujahr 04.1993 Erszulassung 02.01.1995 (vorher lief sie ja bei den Tommy´s in Berlin. Daher von Werkaus keine LWR.
Dann habe ich noch die Nato Scheinwerfer drin. Da gibt es m.W. auch keine LWR. Also habe ich im Schein eine Ausnahmegenehmigung von RP München im Schein dass die LWR fehlen darf!
Greetz Chris
P.S. Viel Erfolg bei der Lösung des Problems!
Hi, Chris,
Wir haben das selbe Auto, nur Bj. 1990, Erstzulassung f. d. Straßenverkehr als WoMo 1995 ohne LWR u. ohne Ausnahmegenehmigung, seither ein dutzendmal übern TÜV, und kein Mensch hat jemasls nach einer LWR gefragt...
Muß ich mir jetzt Gedanken machen?
Ein Auto, das soviel Steuer kostet, darf das.
Grüße und gute Reise
Verfasst: 2009-01-07 16:29:45
von Bustreter
spassmodus ein
ich bin ja für lwr in 2 ebenen und jeder scheinwerfer getrennt...per joystick ...da kann man richtig die strasse ausleuchten oder den gegenverker beleuten...oder sich zum armleuter machen
spassmodus aus...