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Zusatztank und H-Kennzeichen
Verfasst: 2008-01-12 12:00:14
von Markus+Claudia
Hallo,
ich hab mir einen 125liter Zusatztank gekauf und grüble seit gestern herum, wie ich den Einbau realisiere. Hab den Blech-Tank auf dem LKW Schrottplatz geholt, er paßt saugut

an meinen mb 710 auch optisch. Verbinden möchte ich die zwei Tanks mit einer 10er oder 12er Hydraulikleitung und einen Kugelhahn zum Schließen einbauen. Ober- und Unterkante der beiden Tanks sind exakt gleich. Das müsste doch gut funktionieren, oder?
Nun aber will der TÜV dies bei meinem Oldie nicht eintragen, was nun??
Gruß Markus
Verfasst: 2008-01-12 12:22:44
von Ingenieur
Hallo,
na dann eben die umgekehrte Methode:
Erst die Oldtimer-Abnahme und dann den 2. Tank anschrauben.
Ich weiß sowieso nicht, warum so ein Zusatztank in
irgendwelche Papiere eingetragen werden soll.
Das ist kein tragendes Bauteil, und der Tank verändert die
Außenabmessungen nicht.
Notfalls ist es eben angeschraubte 'Ladung'.
...
Verfasst: 2008-01-12 12:33:49
von wasserhasser
Müssen Tanks wirklich eingetragen werden?
Hat mich noch nie jemand nach gefragt.
Verfasst: 2008-01-12 15:42:27
von Wombi
Ist mir auch neu,
orig. 1 x 150ltr...
Nachträglich 2 x 300 verbaut, und dann Vollabnahme....
hat keinen interessiert.
Wenn Du schon Womo mit H bist, einfach dran damit, und gut ists.
Gruß, Wombi
H-Zulassung / Kraftstofftank
Verfasst: 2008-01-12 16:32:29
von Uri
Jambo Ingenieur,
was der Gesetzgeber uns Oltimerfahrern mit der H-Zulassung er-
möglicht ( viele Oltimerverbände setzen sich dafür ein) wird durch
so platte Sprüche, wie Du sie hier abläßt, in Zukunft wohl noch
schwieriger zu händeln sein.
Die Prüforganisationen sind wohl mittlerweile dahinter gekommen,
das ein Teil der "Oldiefans" das H-Kennzeichen nur zum Steuern
sparen nutzen / oder wollen!!.
Ich wundere mich in diesem Land über garnichts mehr, wer keinen
passenden Führerschein für sein Fahrzeug besitzt meldet mal ganz
kurz "Einen landwirtschaftlichen Betrieb" an und seine Fahrzeuge
als "Arbeitsgeräte"!!!
Im übrigen ändert sich bei Anbau eines zusätzlichen Kraftstoff-
tankes das Leergewicht, durch das Gewicht des Tankes und durch
das Gewicht des zusätzlichen Kraftstoffes.
Die Betriebserlaubnis für ein nicht "H-Kennzeichen" Auto mit Zusatz-
tanks ist erloschen, bei "H-Kennzeichen" die Zulassung als Oltimer,
wenn sie nicht eingetragen sind.
Uri
Verfasst: 2008-01-12 16:51:23
von Wombi
Die Betriebserlaubnis für ein nicht "H-Kennzeichen" Auto mit Zusatz-
tanks ist erloschen,
Wer erzählt denn sowas ????????
Gruß Wombi
Verfasst: 2008-01-12 16:56:52
von 1017A
Seit wann werden Tanks eingetragen? Ich habe meinen alten Tank (150 ltr. rund) durch 1 x 200 ltr und 1 x 400 ltr. ersetzt, kein Mensch hat sich bisher dafür interessiert.
Gruß
1017A
Kraftstofftank
Verfasst: 2008-01-12 17:02:09
von Uri
Jambo 1017A,
dann hast Du bisher Glück gehabt und der WEG ZU WAAGE blieb
Dir erspart. Bei mir hättest Du kein Glück, Du müsstest zur Waage.
Gruß
Uri
Verfasst: 2008-01-12 17:11:17
von wasserhasser
@Uri - Strafarbeit!
Du hast teilweise Recht!!!
In der Tat läuft nach Straßenverkehrszulassungsordnung das Tankvolumen mit ins Leergewicht...
Deine Aufgabe:
1.) Zitat aus dem Paragraphen (mit Quellenangabe).
2.) Zitat des Paragraphen, nach dem Tanks eine Einzelabnahme und damit eine Eintragung brauchen.
Punkt 1 könnte ich liefern - für den zweiten Punkt habe ich nichts gefunden!!!!
Übrigens habe ich ein echtes H mit Womo!!!
Gruß
Christopher
Verfasst: 2008-01-12 17:19:04
von Mike
Hi Uri,
ich finde jedes Zeitgemäß umgebaute Fahrzeug sollte das H Kennzeichen erhalten. Das mit den Getriebe/Motorumbauten, Federn und Zusatztanks hat´s doch schon zu allen Zeiten gegeben. Ich persönlich freue mich jedes mal, wenn ich ein altes Fahrzeug sehe, egal wie Original es ist, Hauptsache es wird bewegt. Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, dürfte kein Auto im historischen Rennsport die H Zulassung erhalten (Reifen, Käfige, Tanks...).
Wie der TÜV arbeitet ist doch an einem ganz einfachen Beispiel erläutert. Versuch doch mal dein Auto mit einem Auspuff durch den TÜV zu fahren der so laut ist wie der vom originalen Audi R8 oder irgend einem Ferrari.
Munter weiter
Mike
Verfasst: 2008-01-12 17:39:07
von wasserhasser
@Mike
Dein Beispiel:
Mike hat geschrieben:...Auto mit einem Auspuff durch den TÜV zu fahren der so laut ist wie der vom originalen Audi R8 oder irgend einem Ferrari.
ist eigentlich Klasse, hat allerdings einen Haken.
Beim TÜV prüft niemand das Geräusch, wenn jemand pfeiferauchend, einhändig lenkend, im Ferari bei 270 km/h zurückschaltet und das Gas durchtritt
Daß man auf der offenen GSX nicht nur Respekt vor 12 Zylindern lernt, sondern auch sein Gehöhr verliert, ist eine andere Diskussion.
Geprüft wird (für die Zulassung) das Standgeräusch rundum und die Vorbeifahrt mit (korrigiert mich) 50 km/h...
In beiden Fällen brummeln 12 Zylinder müde im Standgas...
Das fühlst
du vielleicht am Rippenbogen, aber höhren/messen kannst du es nicht!!
Dein Beispiel ist trotzdem schön

Verfasst: 2008-01-12 17:50:36
von x.l.
Moin,
... warum habe ich mir bloß schon gedacht dass jemand protestieren würde dass man das mit H-Kennzeichen und Umbauten nicht machen sollte.... ???
Ich glaube da gibts verschiedene Seiten und ein jeder entscheide für sich selbst was er für richtig hält. Allerdings sollte man sich im gesetzlichen Rahmen bewegen.
Mcih würd jetzt so ganz sponatn auch interessieren wo es steht dass ich mit erloschener Betrriebserlaubnos fahre wenn ich nicht zeitgenössische Umbauten vornehme.
Ich fahre auch H, und baue auch um, bzw. bis her nur alten Kram ab. Wenn meine Feuerwehr mal ein WoMo ist, dann solls auch als solches laufen, bis dahin bleibts beim H. Bis dahin fahre ich sehr wenig und irgendwie habe ich gar kein schlechtes Gewissen bis dahin Steuren zu sparen. Und: Ja, ich mache es um zu sparen. Aber wie gesagt wenn der WoMo Kasten drauf is, dann wirds auch nen WoMo ohne H.
Gruß
Axel
Kraftstofftanks
Verfasst: 2008-01-12 18:49:58
von Uri
Jambo Christopher,
das mit dem H-Kennzeichen und WoMo-Zulassung kenne ich,
habe ich auch
Zu 1.) 3 StVZO § 45, Absatz 4
Zu 2.) ABE.
@ Es gehr nicht darum, jemanden das H-Kennzeichen zu vergraulen
oder seine Umbauten, wie auch immer, anzuprangern, sondern
mir darum, wie Diverse User, nicht nur in diesem Forum, kalt-
schnäuzig die Meinung vertreten, uns geht das alles nichts an,
wir haben einen "GUTEN PRÜFER" der trägt eh alles ein.
Deren Versuch dies auf die Allgemeinheit zu übertragen scheitert
daran, das nicht jeder einen "Guten Prüfer" hat oder bekommt.
Ahnungslose mit diesen diversen Ratschlägen ins Messer laufen
zu lassen, halte ich nicht für Kollegial.
Mein Rat aus Erfahrung:- Prüforganisationen abfragen, was geht,
was nicht. Gewisse Vorschriften lassen einen Ermessensspiel-
raum zu, muß man im Gespräch klären.
Umbauen und dann hinfahren, nach dem Motto, "Friß oder Stirb"
GEHT FAST GARNICHT.
Gruß
Uri
Re: Kraftstofftanks
Verfasst: 2008-01-12 19:07:58
von 1017A
Uri hat geschrieben:
@ Es gehr nicht darum, jemanden das H-Kennzeichen zu vergraulen
oder seine Umbauten, wie auch immer, anzuprangern, sondern
mir darum, wie Diverse User, nicht nur in diesem Forum, kalt-
schnäuzig die Meinung vertreten, ......
Und jetzt möchten Sie Ihre .....methoden offensichtlich nicht nur in der Prüfstelle, sonder auch hier im Forum anwenden?
Vom Leuten mit erhobenen Zeigefinger habe ich genug, die haben dieses Land zu dem gemacht, was es ist!
Verfasst: 2008-01-12 19:09:48
von Ingenieur
Hallo,
also ein 'H-Kennzeichen' ist NUR zum Steuersparen da.
Aus diesem Grund ist es eingeführt worden.
Einen anderen Grund hatte es nicht.
Es ist eine Subvention für Halter großer Autos.
An der normalen Zulassung ändert sich nämlich nix, nur der
Steuersatz ist geringer.
(Neuerdings noch 2 Jahre Schonfrist w.g. Feinstaub)
Ich bleibe dabei, daß, wenn ich 'Ladung' mit Schrauben an mein
Fahrzeug anbaue, es nix in den Papieren zu ändern gibt.
Da erlischt auch keine ABE !
Beispiel: An meinem Jupiter ist außen ein Feuerlöscher angeschraubt.
Der ist auch nirgens eingetragen.
...
Verfasst: 2008-01-12 19:28:12
von Dieselsurfer
STIMMT! Mein Motor ist auch mit Schrauben am Auto befestigte Ladung

Verfasst: 2008-01-12 19:37:54
von Ingenieur
Aber der Motor ist eben Teil der ABE.
Also nicht.
Ätsch.
...
Zusatztanks
Verfasst: 2008-01-12 20:39:16
von Uri
@ Ingenieur
Das H-Kennzeichen wurde nicht ZUM STEUERN SPAREN
eingeführt. Eine gewisse Klientel in der Szene "Scheißt" da
allerdings drauf.
Das ist aber jedem sein eigenes Ding. Nur finde ich es nicht in
Ordnung, es im Forum so darzustellen als wäre es ein Kavaliers-
delikt.
Deine Meinung zur Ladung bezeichne ich als Polemik, ein Kraft-
stofftank der fest montiert ist, ist keine Ladung und ein Feuer-
löscher ist Zubehör, wie die Warnweste, Warndreieck etc.
@ 1017A
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
@ Christopher
Wenigstens einer, der das Thema nicht zerlabert.
Uri
Verfasst: 2008-01-12 20:50:30
von Dieselsurfer
also ich sehs ja so: Kfz-Seuern sind eh totaler Schwachsinn und einfach nur Abzocke, in anderen Ländern gehts ja auch ohne zB Frankreich. Also die Kisten halt so versteuern, das es möglichst billig wird. Hab meinen 32b Passat 1.6TD auch als LKW laufen, da sonst einfach mal nicht mehr bezahlbar... (Ich komme an den Grenzen aber trotzdem auf der PKW- Spur rüber - hat noch keiner gemerkt, auch das da mehr als zwei leute drinnen gesessen haben

)
Also wofür die Steuern dem Fiskus in den Rachen werfen? Die machen damit eh bloß Blödsinn! Da geb ich die eingesparte kohle lieber Leuten die was sinnvolles damit anstellen, da hab ich mehr davon und außerdem auch ein besseres Gefühl dabei!
ok, abgeregt, sewan
Verfasst: 2008-01-12 20:53:53
von daily4x4
Ingenieur hat geschrieben:ch bleibe dabei, daß, wenn ich 'Ladung' mit Schrauben an mein Fahrzeug anbaue, es nix in den Papieren zu ändern gibt.
aber wenn Du 'n Tank als Ladung ansiehst, dann fällt mir die Diskussion über Kraftstoff-Reservekanister ein:
20l, drüber ist's in Gefahrgut-Transport, wenn ich mich recht erinnere

Verfasst: 2008-01-12 21:15:29
von Ingenieur
Hallo,
na, Uri, dann zähl doch mal die 'sonstigen' Dinge auf, die
ein Halter spart, wenn er anstelle eines 'normalen' d.h.
schwarzen Kennzeichens ein 'H-Kennzeichen' anschrauben
darf.
...
Verfasst: 2008-01-12 21:19:58
von Ingenieur
Halle Bernhard,
da würfelst Du verschiedenes durcheinander.
Gefahrgut ist, wenn Du mehr als 1000 l Diesel oder mehr
als 333 l Benzin als Ladung mitnimmst.
Schau doch bitte mal im alten Forum unter den Stichwörtern
'Gefahrgut - Punkte' nach.
...
Verfasst: 2008-01-12 21:27:45
von Uwe
Na ja, das H-Kennzeichen ist schon eine Subvention - mit der Gegenleistung des Halters, kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu pflegen
Zurück zum eigentlichen Thema: Bei der Vielfalt der Ausstattungsvarianten ist die Möglichkeit eines 710er mit zwei Tanks als durchaus wahrscheinlich anzusehen - also sollte die Lösung an sich H-Kennzeichen tauglich sein.
Solange die Originalo-Fraktion Trilexfelgen wegen der größeren Originalität an LKW schraubt, die mit Scheibenrädern ausgeliefert wurden, mache ich mir über Modifikationen wie zeitgenössische Zusatztanks an sich keine Sorgen
Grüße
Uwe
Verfasst: 2008-01-12 21:35:01
von Ingenieur
Hallo,
achso, was ich noch vergessen hatte:
Es gibt auch Nachteile, wenn man denn das 'Steuersparmodell
H-Kennzeichen' benutzt.
Man darf z.B. seinen LKW nicht mehr zum gewerblichen
Schneepflügen einsetzten, auch wenn das Fahrzeug seit
Anbeginn eine Vorbauplatte hat, und über 30 Jahre alt ist.
Das 'H-Kennzeichen' ist vom Verkehrsminister Wissmann
mal eingeführt worden, um der kleinen Schaar der Halter
von großen Autos das Halten aus finanziellen Gründen
zu ermöglichen.
Es war ein PR-Gag, der den Staat nicht viel kosten sollte.
Und wie das bei Subventionen so ist, wenn die Finanzbeamten
feststellen, daß dem Staat zuviele Euros durch die Lappen
gehen, wird duch das Vorschieben anderer Gründe so ein
'Steuerschlupfloch' geschlossen.
Genau so wie die Anhebung der 20-Jahresfrist auf die
30-Jahresfrist beim 07er.
...
Verfasst: 2008-01-12 21:35:39
von Krusty
Ich sehe das immer so, wenn ein originales Auto von damals, modifiziert wird, Motor, Getriebe, Auspuff etc. geht das noch durch, soweit es im verträglichen masse ist
Wenns ihnen nicht passt, bzw. wenn ich Probleme dabei habe muss ich keinen Oldtimer fahren oder diese stehn nur noch im Museum rum

.
Ich denke jeder kennt den Moment, wenn ein "altgedienter" mit leuchtenden Augen vorm Auto steht und stolz verkündet darauf seinen Lkw Schein gemacht zu haben
Da entwickeln sich die schönsten Gespräche und eigentlich juckts keinen ob du andere Sitze etc. hast. Wenns mal soweit kommt das nur noch NOTE 1 Autos ein H bekommen und Zulassungsfähig sind, werden alle kleinen "Bürger" die Käfer,Isabella,P17,Amazone fahren ihr Auto gegen einen Kasten Bier beim Schrotti abgeben und das Automobile Kulturgut wird den weg durch den Hochofen zur Coladose beschreiten.
markus
Verfasst: 2008-01-12 21:39:27
von Krusty
Ingenieur hat geschrieben:Hallo,
achso, was ich noch vergessen hatte:
Es gibt auch Nachteile, wenn man denn das 'Steuersparmodell
H-Kennzeichen' benutzt.
Man darf z.B. seinen LKW nicht mehr zum gewerblichen
Schneepflügen einsetzten, auch wenn das Fahrzeug seit
Anbeginn eine Vorbauplatte hat, und über 30 Jahre alt ist.
...
Stimmt! Fahrzeuge mit H Kennzeichen dürfen nicht Ihrer ursprünglichen Verwendung dienen

. Baue ich aber meinen 911er von der Polizei (Mannschaftstransporter, o.ä.) um, z.B. als Kipper darf ich Ihn auch als Kipper verwenden.
Darum durften wir ja den Feuerwehrhauber vom FA und der ZULA als Spielmobil nutzen

Verfasst: 2008-01-12 21:48:24
von Ingenieur
Aber trotzdem ist mit dem 'H-Kipper' der Kiestransport
vom Baustoffhändler zur Baustelle von Hoch-Tief gegen
Bezahlung verboten.
...
Zusatztanks
Verfasst: 2008-01-12 21:55:46
von Uri
Jambo Markus,
den 710 gab es auch als Fernlastwagen mit größerem Tank.
Ob es die Ausführung mit "Mehrtanksystem" gab weiß ich nicht.
Du müßtest mal in einem ET-Katalog blättern.
@ Bernhard
Reservekanister/Gefahrgut
Ich habe an meinem W50 hinten rechts und links jeweils zwei
20 Liter Kanister. Bei jeder TÜV-Prüfung die gleiche Diskussion:-
Nicht die Menge wird beanstandet sondern der Anbringungsort
der Halter. Jedesmal die Bedienungsanleitung mit Fotos zeigen,
Original ab Werk und alles ist in Ordnung.
@ Ingenieur
Auch wenn ich mich wiederholen muß, mit Deiner Polemik kann
ich nichts anfangen.
Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, der Feuerlöscher an
Deinem Jupiter ist NICHT angeschraubt, nur der Halter
Uri
Verfasst: 2008-01-12 21:59:38
von Krusty
Jein,

, du darfst ja theoretisch keine Fahrzeuge mit H Kennzeichen auf die Firma laufen lassen. Wir haben unseren seit 4-5 Jahren laufen mit segnung

der oberen .....
Wie in der "Allrad Lkw Sichtung" letztens von mir beschrieben habe ich auch einen Magirus Kipper gesehen der im Dienst war. In Donauwörth laufen im Kieswerk auch noch schwere DB Hauber im Werk, mit H ....
Es ist ja auch nicht Sinn der Sache, aber wers drauf anlegt
markus
Verfasst: 2008-01-12 22:16:15
von Ingenieur
Hallo Markus,
da sehe ich keine Probleme.
Als Halter darf eine 'natürliche Person' oder eine Firma eingetragen
sein.
Natürlich darf im Kieswerk so ein Kipper beladen werden.
Dein 'H-Kipper' darf sogar zu Dir nach hause den Kies liefern.
Der 'H-Kipper' von Siemens darf auch zu Oma Huber Kies fahren,
aber eben nicht gegen Bezahlung der Transportleistung.
...